Earthling schrieb am 24.09.2018 um 13:28:35:Dort wurde sein Aufenthalt dann erstmal für einen kurzen Zeitraum verlängert,
Was genau heisst das "verlängert".
Hat er einen weitere
AE bekommen oder eine Fiktionsbescheinigung?
Earthling schrieb am 24.09.2018 um 13:28:35:Also im Juni kam die erste schriftliche Reaktion der
ABH mit der Bitte um Ausreise.
Was heisst hier *Bitte* um Ausreise.
Wenn er zur Ausreise aufgefordert wurde, was ist mit dem, was die
ABH "verlängert" hat. Hier wird es wichtig, was das für eine "Verlängeung" war.
Wenn er fristgerecht einen Antrag auf
AE nach §28 gestellt hat, wieso ist er denn dann abgelehnt worden. Eine
ABH hat da nicht viel Spielraum, eine soche
AE abzulehnen.
Ein bestehender
AT nach §16 gehört definitiv nicht dazu, warum man einen Antrag auf
AE nach §28 ablehnen kann.
Earthling schrieb am 24.09.2018 um 13:28:35:Unserenersten Antrag auf
AE hat der Anwalt seines Bruders gemacht, den habe ich nicht schriftlich.
Wann war das?
Ach weisst du, solange du nur wishi washi infos gibst, kann man nichts sagen
Folgendes:
sofern dein Mann mit einer noch gültigen
AE nach §16 bei der
ABH war und irgendwas mit "habe geheiratet, will hier mit meiner Frau leben" gesagt hat, ist ein Antrag auf eine
AE nach §28 gestellt worden. Wenn Ihr nichts schriftliches habt, ist das dann aber schwer nachzuweisen, daher meine Frage, was es damals an Notizen oder Handzettel oder Terminvereinbarungen gab.
Mit diesem (auch mündlichen) Antrag gitl sein alter
AT als Student solange fort, bis sein Antrag abelehnt worden ist.
Offenbar kam im Juni soetwas wie eine Ablehnung!? Allerdings schreibst du gar nichts dazu, was es war.
Earthling schrieb am 24.09.2018 um 13:28:35:Wir waren aber auch etliche Male persönlich bei der
ABH; was wahrscheinlich nicht zählt.
doch, zählt auch ... aber wenn man nicht nachweisen kann, um was es dabei ging, hilft das im Endeffekt nicht.
Earthling schrieb am 24.09.2018 um 13:28:35:und der meinem Mann dann nur grob und wahrscheinlich auch oft falsch erzählt hat was da so drinsteht.
??? nur erzählt, ohne die Schreiben auszuhändigen?
selber schuld