Da Du offensichtlich mich meinst, antworte ich mal hier, auch wenn ich den von Dir verliehenen Titel nicht mehr lesen kann (vielleicht ist das auch besser so).
Auf welcher Grundlage hier eine Fiktionsbescheinigung erteilt wurde, ist unklar, da nicht vom
TE benannt. Eine
FB hat es aber offensichtlich gegeben.
Weiter ist es hier der Fall, dass der Thread sich am Ende darum dreht, dass die
AE im Inland auf Grundlage des §39 (6)
AufenthV angestrebt wird.
Am Ende hat die
ABH ganz offensichtlich, auch wenn ggf. aufgrund strittiger oder sogar ohne Rechtsgrundlage, im Ermessen oder aufgrund Fehleinschätzung, jedoch positiv im Sinne des Antragstellers entschieden.
Obwohl dies einige Mitforisten als chancenlos angesehen haben mögen.
Daher reicht mir, dem Was-auch-immer-"***", dieser Fall zumindest als
Beispiel(!) (und eben nicht als rechtl. Referenz) dafür aus, dass im Bereich des §39 (6)
AufenthV, auch trotz strittiger Rechtsgrundlage und entgegen kategorischer Verneinungen in Foren, positive Entscheidungen zumindest im Bereich des Möglichen sein können. Und daher werde ich möglicherweise auch zukünftig darauf verlinken, auch wenn es Dir nicht passen mag