davutkerim schrieb am 22.05.2017 um 22:22:10:So das bedeutet nach dem Eheschließung ich darf auch in Deutschland Arbeit Erlaubnis haben ? Als EU-Bürger in Deutschland mann hat mehr Vorteile glaube ich
Einige: Folgende Vorgehensweise:
1) Sie geht zum Standesamt und fragt was sie zur Eheschließung mit einem türkischen Staatsangehörigen braucht. Am besten eine schriftliche Liste
2) Sie besorgt Ihre Unterlagen in Deutschland und Kroatien, du in der Türkei und sendest Ihr die Unterlagen zu.
3) Du reist zur Eheschließung mit bereits erteilten Schengenvisum ein (bantragst du ein Schengenvisum gibtst du natürlich wahrheitsgemäß an, dass eine Eheschließung mmit einem EU-Bürger geplant ist) Ggf. müssen noch Formalien beim Standesamt gemacht werden
4) Eheschließung beim Standesamt
5) Anmeldung bei der Meldebehörde, Änderung des Famileinstandes der Ehefrau
6) Antrag auf Aufenthaltskarte bei der
ABH. Werden alle Unterlagen beigebracht, gibt es eine Bescheinigung darüber
Ab dem Zeitpunkt in 4 hast du unbefristetes Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht in Deutschland.