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heirat zwischen eu bürger(kroatisch) und nich eu bürger(türkish) in Deutschland (Gelesen: 2.190 mal)
davutkerim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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21.05.2017 um 15:07:32
 
Hallo ;
ich bin in Deutschland geboren und danach bin ich in die Türkei zurückgekehrt.Ich wohne seit 2002 in die Türkei. Meine freundin aus Kroatien wohnt in Deutschland und arbeitet sie als Bau-inginuerin.Sie ist seit 2015 in Deutschland. Wir wollten diese Sommer in Deutschland heiraten. Ich habe nun die Schengenvisum für 90 Tage bekommen. Ich wollte fragen ob ich in Deutschland heiraten kann ? Ist es kompliziert für uns in Deutschland zu heiraten und ob ich in deutschland bleiben darf  ? Ich habe auch schon  B1 deutsche Zertifikate bestanden.
Was mir Sorgen bereitet ist, dass  meine freundin KEINE deutsche Staatsangehörigkeit besitze, also sie selbst auch Ausländerin (seit 2015 EU Bürgerin ) ist . Bitte hilft mir, ich freue mich auf jede Antwort  & jeden Hinweis  ( Es tut mir leid. Meine Deutsch ist nicht so gut.") Traurig
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.05.2017 um 15:38:37
 
Hat sie die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragt? Hast du ein Ehefähigkeitszeugnis aus der Türkei? Habt ihr einen Termin für die Eheschließung? Fällt der innerhalb der Gültigkeit des Visums?

Wenn die Antwort ja ist, kannst du mit dem Visum kommen, ihr heiratet und danach hast du ein Aufenthaltsrecht als Famileiengahöriger eines EU-Bürgers und kannst eine Aufenthaltskarte beantragen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 21.05.2017 um 18:20:00
 
Kroaten kriegen ein Ehefähigkeitszeugnis vom matrikelführenden kroatischen Standesamt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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davutkerim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.05.2017 um 18:40:52
 
Zitat:
Hat sie die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragt? Hast du ein Ehefähigkeitszeugnis aus der Türkei? Habt ihr einen Termin für die Eheschließung? Fällt der innerhalb der Gültigkeit des Visums?

Wenn die Antwort ja ist, kannst du mit dem Visum kommen, ihr heiratet und danach hast du ein Aufenthaltsrecht als Famileiengahöriger eines EU-Bürgers und kannst eine Aufenthaltskarte beantragen.

Danke für Ihre antwort. Ich kriege die entsprechende Unterlage im nachste Tagen in der Türkei. Aber ich weiss nicht ob meine Freundin in Deutschland von kroatischen Botschaft  Ehefähigkeitszeugnis beantragen kann.Ich glaube nach dem Eheschließung muss ich wieder zürück in die Türkei kommen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 21.05.2017 um 18:44:46
 
Ob Du nach der Eheschließung in die Türkei zurück kehrst, musst Du selbst entscheiden. Du bekommst in Deutschland die Aufenthaltskarte als Ehemann einer Kroatin, damit darfst Du hier leben, aber auch aus- und einreisen.

Falls Ihr die Papier nicht so schnell zusammenbekommt: Du kannst auch mit dem Visum kommen, Dich mit ihr zusammen um die Papiere kümmern, und während der Prüfung durch Standesamt und eventuell das Gericht wieder ausreisen, dann zur Hochzeit wieder einreisen. Du musst einfach gucken, ob die 90 Tage reichen, wenn Du bis zur Hochzeit in Deutschland wartest.

Aber sie kann ja jetzt schon mal zum Standesamt gehen und klären, welche Unterlagen gebraucht werden, damit Ihr jetzt schon mit dem Sammeln starten könnt.
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Obst88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.05.2017 um 09:09:12
 
Oder ihr fahrt kurz nach Dänemark und heiratet dort, da braucht man weniger Papiere. Falls es sonst zeitlich knapp wird.

Als Ehepartner eines EU Ausländers ist man grundsätzlich auch besser gestellt als als Ehepartner eines Deutschen in Deutschland und muss keinen Deutschtest bestehen und nicht in das Heimatland zurückkehren um ein FZF Visum zu beantragen. Man beantragt einfach eine Aufenthaltskarte für EU Familienangehörige bei der zuständigen Behörde in Deutschland.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.05.2017 um 17:31:53
 
davutkerim schrieb am 21.05.2017 um 18:40:52:
Ich glaube nach dem Eheschließung muss ich wieder zürück in die Türkei kommen. 


WEnn Deine Verlobte Deutsche wäre, müsstest du das tun.
Da sie aber Kroatin (EU-Bürgerin) und nicht Deutsche ist, greift die Regelung der Freizügigkeit und du kannst mit ihr in D leben, ohne zurück in die Türkei zu müssen.
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davutkerim
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Antwort #7 - 22.05.2017 um 22:22:10
 
erne schrieb am 22.05.2017 um 17:31:53:
Da sie aber Kroatin (EU-Bürgerin) und nicht Deutsche ist, greift die Regelung der Freizügigkeit und du kannst mit ihr in D leben, ohne zurück in die Türkei zu müssen.

Obst88 schrieb am 22.05.2017 um 09:09:12:
Oder ihr fahrt kurz nach Dänemark und heiratet dort, da braucht man weniger Papiere. Falls es sonst zeitlich knapp wird.

Als Ehepartner eines EU Ausländers ist man grundsätzlich auch besser gestellt als als Ehepartner eines Deutschen in Deutschland und muss keinen Deutschtest bestehen und nicht in das Heimatland zurückkehren um ein FZF Visum zu beantragen. Man beantragt einfach eine Aufenthaltskarte für EU Familienangehörige bei der zuständigen Behörde in Deutschland.


Vielen Dank für Ihre Hilfe. So das bedeutet nach dem Eheschließung ich darf auch in Deutschland Arbeit Erlaubnis haben ? Als EU-Bürger in Deutschland mann hat mehr Vorteile glaube ich Smiley
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grisu1000
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Antwort #8 - 22.05.2017 um 22:37:39
 
davutkerim schrieb am 22.05.2017 um 22:22:10:
So das bedeutet nach dem Eheschließung ich darf auch in Deutschland Arbeit Erlaubnis haben ? Als EU-Bürger in Deutschland mann hat mehr Vorteile glaube ich


Einige: Folgende Vorgehensweise:
1) Sie geht zum Standesamt und fragt was sie zur Eheschließung mit einem türkischen Staatsangehörigen braucht. Am besten eine schriftliche Liste
2) Sie besorgt Ihre Unterlagen in Deutschland und Kroatien, du in der Türkei und sendest Ihr die Unterlagen zu.
3) Du reist zur Eheschließung mit bereits erteilten Schengenvisum ein (bantragst du ein Schengenvisum gibtst du natürlich wahrheitsgemäß an, dass eine Eheschließung mmit einem EU-Bürger geplant ist) Ggf. müssen noch Formalien beim Standesamt gemacht werden
4) Eheschließung beim Standesamt
5) Anmeldung bei der Meldebehörde, Änderung des Famileinstandes der Ehefrau
6) Antrag auf Aufenthaltskarte bei der ABH. Werden alle Unterlagen beigebracht, gibt es eine Bescheinigung darüber
Ab dem Zeitpunkt in 4 hast du unbefristetes Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht in Deutschland.
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