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Hochzeit mit Duldung möglich? (Gelesen: 2.404 mal)
lindipindi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit mit Duldung möglich?
15.05.2017 um 09:10:02
 
Guten Morgen!  Smiley

Ich bin neu hier und brauche eure Hilfe/Tipps/Ratschläge in folgender Angelegenheit:

Ich bin Deutsche, mein Verlobter Nigerianer. Er lebt hier seit Anfang 2013 (als Minderjähriger eingereist), hat eine eigene Wohnung, macht eine Ausbildung (2. Lehrjahr), spricht gut deutsch und ist quasi voll integriert.

Zwischendurch hatte er mal eine Aufenthaltsgestattung, jetzt wieder eine Duldung. Asylantrag wurde abgelehnt, Pass ist nicht vorhanden und die nig. Botschaft stellt ihm auch keinen aus.
Momentan ist die Gefahr für ihn, ausgewiesen zu werden, leider sehr hoch.  Griesgrämig

Gibt es irgendeine Möglichkeit, in dieser Situation heiraten zu können?? Oder irgendein Weg, wie ich ihm helfen kann? (Außer Kinder zu bekommen...) Kann ein guter Anwalt da helfen, oder ist die Sache aussichtslos? Mein Freund hat eine Anwältin, aber die war bisher auch nicht besonders hilfreich  unentschlossen

Falls ich irgendwelche relevante Informationen vergessen haben sollte, fragt bitte einfach nach.

Gruß,
Linda
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 15.05.2017 um 10:20:55
 
Ohne Papiere wird man kaum heiraten können
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.05.2017 um 10:42:16
 
Da es ohne Pass nicht geht:

1. Möglichkeit

1) Ihr geht zusammen zu Deinem Standesamt und klärt, welche Papiere er braucht. (Und welche Du brauchst.) Er unterschreibt die Beitrittserklärung.

2) Dann reist er nach Nigeria und kümmert sich dort um Pass, Geburtsurkunde und was er noch so braucht.

3) Dann schickt er alles her, Du lässt es hier übersetzen und reichst es beim Standesamt ein. Irgend jemand muss dann die Kosten für die Urkundenprüfung bei der deutschen Botschaft in Nigeria bezahlen.

4) Sobald vom Standesamt aus alles klar ist (kann ein Jahr dauern), beantragt er das Visum zum Heiraten. Dazu braucht er eine VE. Sobald er das Visum hat, kommt er, Ihr heiratet, alles gut.

2. Möglichkeit:
Er macht erstmal nichts, bis die Ausländerbehörde Ersatzpapiere hat und die Abschiebung klappt. Dann wartet er die Einreisesperre ab, und Ihr macht 2025 alles wie oben beschrieben.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.05.2017 um 10:50:02
 
Ich sehe es wie deerhunter:
Eine Eheschließung ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft eigener Art. Einer Anfechtung der Eheschließung wäre aufgrund arglistiger Täuschung dann auch noch​ möglich, falls sich später herausstellt, dass die Identität gefälscht war. Warum soll man das überhaupt erst zulassen? Also warum soll der OLG Präsident das erlauben, gem. § 1309 Abs. 2 BGB?

Also null Chance.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lindipindi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.05.2017 um 13:59:05
 
reinhard schrieb am 15.05.2017 um 10:42:16:
2. Möglichkeit:
Er macht erstmal nichts, bis die Ausländerbehörde Ersatzpapiere hat und die Abschiebung klappt. Dann wartet er die Einreisesperre ab, und Ihr macht 2025 alles wie oben beschrieben. 


Wie kommst du auf 2025??

Ansonsten danke für eure Antworten.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.05.2017 um 14:02:05
 
lindipindi schrieb am 15.05.2017 um 13:59:05:
Wie kommst du auf 2025??


Bei einer Abschiebung nach Nigeria brauchen die meisten Ausländerbehörden länger. Die Papiere werden 2018 bestellt und 2020 geliefert. Dann passiert die Abschiebung, Sperre von 5 Jahren, und 2025 geht es schon weiter.

Da er die benötigten Papiere nur in Nigeria bekommt, muss er ausreisen oder auf die Abschiebung warten. Das sollte er davon abhängig machen, ob er 2019 oder 2027 heiraten möchte.
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vladi86
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.05.2017 um 12:22:35
 
kann er keine Duldung für die Ausbildung beantragen?!
Dann wäre der Aufenthalt gesichert.

Für die Heirat braucht er natürlich die notwendigen Papiere
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.05.2017 um 12:53:22
 
Nein, denn eine Duldung ist keine Erlaubnis. Duldung bedeutet schlicht "Dich schmeisse ich raus, aber jetzt kann ich gerade nicht". Sorry, aber das macht es verständlich.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 19.05.2017 um 14:04:44
 
vladi86 schrieb am 19.05.2017 um 12:22:35:
kann er keine Duldung für die Ausbildung beantragen?!
Dann wäre der Aufenthalt gesichert.

Für die Heirat braucht er natürlich die notwendigen Papiere


Eine Ausbildungsduldung hilft eben nicht, wenn man einen Pass braucht. Wenn er ausreist und mit Pass und Visum wiederkommt, wäre es am einfachsten.

Bei einer Ausbildungsduldung hat er die Abschiebung erstmal verhindert, aber langfristig hilft das nur, wenn er sowieso nicht heiraten will. Das wissen wir aber nicht.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 19.05.2017 um 14:56:52
 
vladi86 schrieb am 19.05.2017 um 12:22:35:
kann er keine Duldung für die Ausbildung beantragen?!
Dann wäre der Aufenthalt gesichert.

Eine Duldung kann man nicht beantragen.
Außerdem ist eine Duldung kein Aufenthaltstitel und bewirkt keinen sicheren Aufenthalt, sondern nur eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, die jederzeit widerrufen werden kann d.h. die Abschiebung kann jederzeit angeordnet und auch durchgeführt werden.

Hier liegt die Duldungserteilung wohl nur am fehlenden Pass und eventuell bemüht sich auch schon die ABH, die notwendigen Passersatzpapiere zu beschaffen.

Das vernünftigste wäre die freiwillige Ausreise, Beschaffung der notwendigen Dokumente im Heimatland und Einreise zur Eheschließung.

Bei einer Abschiebung tritt automatisch eine Wiedereinreisesperre in Kraft und die Rückkehr nach Deutschland rückt in weite, unkalkulierbare Ferne.
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