Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden? (Gelesen: 7.356 mal)
Themen Beschreibung: Asyl, Duldung, Ausländerbehörde, Eheschließung, Reisepass, Abschiebung, Ghana, Ausreisepflich
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.195

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden?
Antwort #15 - 21.01.2017 um 11:12:41
 
apfelkuchen1984 schrieb am 21.01.2017 um 02:16:30:
Müsste er den Pass mit zur Eheschließung bringen? Das Standesamt hat den doch schon gesehen und kopiert usw. und die haben auch noch extra Passfotos von ihm. Polizei könnte tatsächlich zur Eheschließung kommen und ihn vorher mitnehmen? Ist sowas eher selten oder kommt sowas öfters vor?


Ja, das kommt öfter vor.

apfelkuchen1984 schrieb am 21.01.2017 um 02:18:04:
Wenn er das Visumverfahren nach dem Heiraten nachholen müsste, wie würde das ablaufen?


Ihr heiratet in Absprache mit der Ausländerbehörde und sagt vorher zu, dass er nach der Heirat sofort ausreist. Er fragt höflich nach einer "Vorabzustimmung" zum Visum.

Er reist aus und beantragt das Visum. Falls er eine Vorabzustimmung hat und keine Urkundenüberprüfung nötig ist, bekommt er das (fast) sofort.
Falls eine Urkundenüberprüfung nötig ist, zahlt Ihr diese und wartet diese ab.
Falls eine Vorabzustimmung nicht gegeben wurde, schickt die Botschaft die Unterlagen an die Ausländerbehörde, die stimmt dann per Mail zu.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.818

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden?
Antwort #16 - 21.01.2017 um 11:22:35
 
Ihr seid wie Alacrity schreibt ziemlich schlecht vorangegangen. Man hätte me vorher mit der Ausländerbehörde sprechen sollen. Also erklären sollen, dass man heiraten möchte und es aufgrund des Asylverfahrens ja eigentlich nicht ratsam sei einen Pass von der eigenen Botschaft zu beantragen, da man sich nicht dem Schutz des Verfolgerstaates unterstellen will. Man braucht aber den Pass für die Eheschließung und außerdem würde man dann ja dadurch auch seine eigene Identität und ggf. Glaubwürdigkeit ja nachweisen. Aber man will sich mit der Passbeantragung ausdrücklich nicht dem Schutz des Verfolgerstaates unterstellen. Man würde den Reisepass bei der Ausländerbehörde abgeben und bräuchte dann auf der Duldung nur den Hinweis dass die identität nicht auf eigenen Angaben beruht was dann dem Standesamt genügen sollte. Und dann hätte man die Reaktion der Ausländerbehörde sehen sollen.

Aber so wie ihr das gemacht habt, hat er zum Ausdruck gebracht, dass er sich auch dem Schutz des Verfolgerstaates unterstellen will und er den Pass bewusst unterdrückt hat.

Zumal Ghana ein sicheres Herkunftsland ist. Wird er tatsächlich verfolgt? Oder ist das nur vorgeschoben?

Ansonsten hat sich doch seine Mühe gelohnt. Er hat eine Deutsche kennengelernt die ihn heiraten will was im Normalfall nicht passiert wäre. Und wenn ihr heiratet dann kann er auch zu dir ziehen. Und Ghana ist bestimmt nicht so schlimm wie er es darstellt. Falls er dort keine Anstellung findet, dann kannst du ihm auch Geld schicken. Durchschnittseinkommen dort beträgt ca. 120 USD. Schick ihm monatlich 120 € und er wird gut leben.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden?
Antwort #17 - 21.01.2017 um 11:31:41
 
apfelkuchen1984 schrieb am 21.01.2017 um 02:18:04:
Wenn er das Visumverfahren nach dem Heiraten nachholen müsste, wie würde das ablaufen?

Nur eine bürokratische Formalität.
Er reist nach Ghana, beantragt in der deutschen Botschaft dort ein kostenloses Visum zur FZF. Die Botschaft fragt die ABH hier, ob sie das Visum erteilen darf und erteilt dann das Visum. Er reist mit dem Visum ein und beantragt dann die AE bei der ABH.

Allerdings kann er kein Visum bekommen, wenn ein Einreiseverbot besteht. Das kann es zunächst für ein Jahr geben, wenn er die Ausreisefrist verstreichen lässt oder wenn sein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden?
Antwort #18 - 21.01.2017 um 18:19:13
 
Alacrity schrieb am 21.01.2017 um 11:31:41:
Nur eine bürokratische Formalität.


Nicht ganz. Ggf. steht ja eine Einreisesperre im Raume.
A1 oder höhren sprachnachweis braucht er auch. Wäre z.B noch eine Maßnahme den Test zu machne bevor er Ausreisen muss.
Und bei Asylbewerbern die zur oder nach der Ausreise heiraten könnte schon das Thema Scheinehe aufkommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
apfelkuchen1984
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden?
Antwort #19 - 21.01.2017 um 19:42:28
 
Scheinehe kann man uns wirklich nicht vorhalten, egal wann wir heiraten. Meine ganze Familie kennt ihn und kann auch gerne befragt werden und wir haben hunderte Fotos von unserer ganzen Beziehung von Anfang an. (So wie fast alle immer mal wieder hier und da gemeinsame Fotos machen.) Meine Tochter hängt an ihm und kann befragt werden und meine Nachbarn meinetwegen auch. Wenn wir beweisen müssten, dass es keine Scheinehe ist dann gäbe es genug Beweise und Zeugen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden?
Antwort #20 - 21.01.2017 um 19:45:00
 
apfelkuchen1984 schrieb am 21.01.2017 um 19:42:28:
Scheinehe 


es geht hier doch gar nicht um Scheinehe, alles oben gesagt gilt für eine echte Ehe.
(Bei Scheinehe stünde nichts von dem oben gesagten zur Debatte)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
apfelkuchen1984
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden?
Antwort #21 - 21.01.2017 um 22:01:02
 
Weil grisu1000 sagte es könnte das Thema Scheinehe aufkommen, deswegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden?
Antwort #22 - 21.01.2017 um 23:10:36
 
Dann solltest du doch das Thema Scheinehe bitte für dich abhaken und dich um einen ordentlichen Ablauf der Verehelichung kümmern. Wie das funktioniert, wurde dir hier ausführlich beschrieben.
Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden?
Antwort #23 - 21.01.2017 um 23:15:27
 
Rechtlich dürfte alles geklärt sein, Lebensberatung ggf. im
User oder per PN.

geschlossen
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema