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Fragen FZF Visum für Chinesin (Gelesen: 14.464 mal)
Hubi
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18.07.2016 um 19:56:43
 
Hallo zusammen!

Ich habe ein paar Fragen bzgl. der Beantragung eines FZF Visums für meine zukünftige Ehefrau aus der Volksrepublik China.

Zur Info vorab: Wir werden Mitte September in Hongkong heiraten (deutlich weniger Bürokratie als bei einer Heirat in Deutschland). Direkt nach der Heirat beantragen wir die Apostille beim High Court.

Erste Frage: Kennt hier jemand eine Adresse in Hongkong, wo man direkt die Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen kann? Die Heiratsurkunde muss ja in übersetzer Form vorliegen, wenn wir dann ein FZF Visum im deutschen Konsulat in Guangzhou beantragen wollen.

Und genau da liegt unser Problem: Das würden wir alles gerne während meines Aufenthalts erledigen. Das Visum würden wir also etwa eine Woche nach unserer Heirat beantragen wollen, sprich wir bräuchten die Übersetzungen recht zeitnah.

Zweite Frage: Auf dem Merkblatt zum Ehegattennachzug steht zum Thema Krankenversicherungsschutz, dass ein Nachweis von diesem beim Nachzug zu einem Deutschen entfällt. Was bedeutet das für uns im Klartext? Ich habe heute bei meiner Krankenversicherung angerufen und den Fall geschildert, allerdings konnte man mir diese Frage nicht gänzlich beantworten, ob denn nun VOR der Beantragung des FZF ein Krankenversicherungsschutz bestehen muss oder eben nicht. Meine Krankenkasse (gesetzliche Pflichtversicherung) hat mir angeboten, mir ein Schreiben zu senden, das eine Zusicherung der Möglichkeit einer Familienversicherung meiner zukünftigen Ehefrau ab Einreisedatum enthält. Vorab kann ich sie ja logischerweise nicht familienversichern, da wir erst kurz vor der Beantragung des Visums heiraten werden und sie auch noch nicht in Deutschland gemeldet ist.

Frage: Reicht das aus, um das Visum zu beantragen? Es würde quasi genügen, meine zukünftige Ehefrau direkt nach der Einreise mittels Familienversicherung zu versichern, und wir brauchen für die Beantragung und die Ausstellung des FZF Visums keine extra Versicherung vorab? Ich frage deshalb, da entgegen des Merkblatts zum Ehegattennachzug auf dieser Seite unter dem Punkt "Krankenversicherung" eindeutig geschrieben steht, dass bereits bei Beantragung des Visums eine Vorlage einer Krankenversicherung notwendig ist! Wie verhält es sich denn nun tatsächlich in unserem Fall? Die beiden Infos widersprechen sich ja gänzlich.

Dritte Frage: Das Merkblatt zum Ehegattennachzug umfasst nur sehr wenige Punkte. Ist das tatsächlich der volle Umfang der notwendigen Dokumente? Es ist weder von Lohnabrechnungen, Mietverträgen oder ähnlichem die Rede, wenn der Nachzug zu einem Deutschen erfolgt. Da wir wie gesagt kurz nach unserer Heirat zusammen das Visum beantragen möchten, möchte ich so frühzeitig wie möglich alle notwendigen Unterlagen beisammen haben und mit nach China nehmen (ich werde insgesamt für 25 Tage dort sein). Sprachnachweis A1 hat sie, Hukou hat sie bislang noch nicht.




Gibt es sonst noch irgendwelche wichtigen Punkte, die zu "unschönen Überraschungen" führen können, aber evtl. unter meinem Radar irgendwo versteckt sind? Bzgl. der Heirat als auch zur Beantragung des Visums und der weiteren Schritte dann in Deutschland meine ich.

Und wie lange dauert es in der Regel ungefähr, bis ein FZF Visum ausgestellt wird? Ich habe da schon so viel gehört, zwischen 6 Wochen und 12 Monaten war da schon alles dabei...

Vielen Dank schon mal für das Lesen dieses Textes vorab. Zwinkernd
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E-Punkt
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Antwort #1 - 19.07.2016 um 06:36:45
 
Hallo Hubi,

bei der ersten Frage kann ich dir nicht weiterhelfen, aber bei den anderen beiden hoffentlich schon.

Der Krankenversicherungsnachweis ist nicht notwendig, wenn deine Versicherung allerdings ein Schreiben ausstellt, kannst du es dazu legen, musst du aber nicht. Wir haben zur Sicherheit noch eine Incoming-Versicherung v.a. für den Reiseweg abgeschlossen, aber das ist alles nicht unbedingt notwendig.

Es sind wirklich nicht mehr Unterlagen notwendig als angegeben, bei Zuzug zum Deutschen ist das Gehalt unwichtig und dein Wohnort wird durch die Meldebescheinigung festgestellt. Es könnte natürlich sein, dass noch Unterlagen von dir nachgefordert werden, falls etwas unklar ist, aber das würde dann über die ABH und nicht die Botschaft laufen.

Ansonsten würde ich mir nicht zu viele Gedanken über unschöne Überraschungen machen, das ist ein Visaantrag nach bestimmten Richtlinien und kein Zauberwerk. Der Zeitrahmen ist dabei wirklich sehr weit, es hängt auch viel von der Bearbeitungszeit in der ABH ab. Ich würde mal nicht mit einer Entscheidung vor 3 Monaten rechnen.

Grüß, E-Punkt
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Hubi
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Antwort #2 - 19.07.2016 um 08:16:04
 
Danke für deine Antwort. Smiley

Mir kam ohnehin schon in den Sinn, wozu wir vor der Beantragung eine Krankenversicherung über (sagen wir jetzt mal) 3 Monate nachweisen sollen, wenn wir noch gar nicht das Einreisedatum kennen und sich die Bearbeitung evtl. länger als 3 Monate ziehen wird. Dann wäre diese Krankenversicherung einfach in den Wind geschossen.

Gut, so macht es mehr Sinn, wenn der Nachweis entfällt. Allerdings habe ich dann zu der Incoming-Versicherung eine Frage:
Die habt ihr dann aus eigenen Stücken abgeschlossen, sprich die hatte nichts mit der Beantragung des Visums zu tun, oder? Denn wie gesagt ist das Einreisedatum ja noch völlig offen wenn wir zum Konsulat gehen, da wir ja nicht wissen wie lange die Bearbeitung dauern wird. Oder habt ihr für die Beantragung auch schon ein Schreiben o.ä. von der Versicherung vorgelegt, dass es bei der Einreise dann eine Incoming-Versicherung geben wird, diese aber noch nicht abgeschlossen ist?

Und dass die Bearbeitungszeit so lange dauern kann ist schon recht suboptimal. Wir wollten eigentlich noch dieses Jahr alles über die Bühne bekommen, aber die Mühlen in D mahlen wohl sehr langsam.

Grüße,
Hubi
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trixie
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Antwort #3 - 19.07.2016 um 11:07:44
 
Hubi schrieb am 19.07.2016 um 08:16:04:
wenn wir noch gar nicht das Einreisedatum kennen und sich die Bearbeitung evtl. länger als 3 Monate ziehen wird. Dann wäre diese Krankenversicherung einfach in den Wind geschossen.

Die KK kennen das Problem, womit die Laufzeit einer dreimonatigen KV immer erst ab dem Einreisetag beginnt. Man kann niemals auf den Tag genau den Einreisetag bestimmen, weder bei einem Visum zur FZF noch bei einem anderen Visum.
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greenock
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Antwort #4 - 19.07.2016 um 17:49:57
 
1. Du mußt du Heiratsurkunde nicht beglaubigen lassen, in Hong Kong bedarf es einer Apostille.
Du kannst diese beim High Court nach der Hochzeit beantragen, das dauert aber ein paar Tage.

2. Wenn du ein Schreiben deiner Krankenkasse beilegst, ist das OK (so hat es meine Frau auch gemacht).
Es wird zwar nicht gefordert, aber erspart euch eventuelle Nachfragen chinesischer Angestellter der deutschen AV.

3. Ja, was auf dem Merkblatt steht, reicht aus.
Mehr wird normalerweise nicht gefordert.
Warum hat deine Zukünftige kein Hukou?
Sie sollte doch eigentlich im Hukou ihrer Eltern stehen.
Und dieses könnt ihr einreichen (bevor du evtl. fragst, die deutsche Übersetzung des Hukou könnt ihr selber machen).
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E-Punkt
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Antwort #5 - 20.07.2016 um 11:37:01
 
Hallo Hubi,
wir haben den Nachweis der Incoming-Versicherung zur Abholung mitgenommen, aber ich weiß nicht ob mein Mann den dann überhaupt vorgelegt hat. Das war also wirklich Eigeninitiative von uns.
Gruß, E-Punkt
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messlatte
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Antwort #6 - 21.07.2016 um 00:42:44
 
Hubi schrieb am 18.07.2016 um 19:56:43:
Wir werden Mitte September in Hongkong heiraten (deutlich weniger Bürokratie als bei einer Heirat in Deutschland). Direkt nach der Heirat beantragen wir die Apostille beim High Court. Erste Frage: Kennt hier jemand eine Adresse in Hongkong, wo man direkt die Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen kann? Die Heiratsurkunde muss ja in übersetzer Form vorliegen, wenn wir dann ein FZF Visum im deutschen Konsulat in Guangzhou beantragen wollen.


So viel zu "Deutlich weniger Bürokratie". Aber das ist eure Sache.

Zur KV: User "E-Punkt" war es, der diesen Unsinn mit Incoming bei FZF Visum anschnitt und "Trixie" sollte es eigentlich besser wissen mit ihren 5000 Posts

Hubi - Du teilst deiner gesetzlichen KV mit, dass ihr geheiratet habt (wenn geschehen) und bittest um eine kurze Bestätigung, dass deine Ehefrau ab Tag der Einreise in der Familienversicherung mit versichert ist. Diese Bestätigung fügt deine Frau beim Visumantrag bei. Bestätigung einscannen und per eMail an deine Frau. Dort ausdrucken und vorlegen. Das reicht der AV. ( Punkt 13 des Visumantrages ) Es ist vorteilhaft, wenn du der KV die Eheurkunde vorlegst.  Auch hier reicht es, wenn deine Frau die übersetzte Eheurkunde per eMail an dich schickt. Du dann an deine KV weiterleitest. Per eMail geht das auch.

Eine Incoming abzuschließen ist bei FZF Visum rausgeschmissenes Geld UND - sie behandelt im Fall der Fälle deine Ehefrau wie eine Privatpatientin, d.h. sie (du) muss die Arztrechnung bar mit Vorkasse begleichen. Hingegen deine Ehefrau ab Tag der Einreise sofort über deine gesetzliche KV versichert ist und im Krankheitsfall alles so abläuft, wie du es von dir gewohnt bist: Zum Arzt, Karte vorlegen, Behandlung.

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Antwort #7 - 21.07.2016 um 11:04:55
 
Danke für die Antworten.

@messlatte:
Problem ist ja aber, dass wir direkt nachdem wir in Hongkong geheiratet haben die Apostille beim High Court beantragen und dann schon eine Woche nach unserer Heirat das FZF Visum beantragen werden. Ich bin also die ganze Zeit dort vor Ort und werde mit der hiesigen KK so kurzfristig nicht alles regeln.

Ich habe noch einmal mit der KK gesprochen, sie hat mir ein Schreiben ausgestellt und zugeschickt, in dem sie mir bereits jetzt (vor der Hochzeit, ohne Eheurkunde o.ä.) die Möglichkeit der Familienversicherung ab Einreisedatum bestätigt/zusichert. Es müsste dann doch eigentlich ausreichen, dieses Schreiben bei der Beantragung des Visums vorzulegen, oder nicht?

Grüße,
Hubi
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Antwort #8 - 21.07.2016 um 11:35:57
 
Hubi schrieb am 21.07.2016 um 11:04:55:
Es müsste dann doch eigentlich ausreichen, dieses Schreiben bei der Beantragung des Visums vorzulegen, oder nicht?

Ja, das reicht aus.

Zitat:
Hingegen deine Ehefrau ab Tag der Einreise sofort über deine gesetzliche KV versichert ist und im Krankheitsfall alles so abläuft, wie du es von dir gewohnt bist: Zum Arzt, Karte vorlegen, Behandlung.

Ganz so wird es bei der Ehefrau des TS nicht funktionieren, da diese noch keine KK Karte hat und die Erstellung einige Zeit in Anspruch nimmt. Wenn sie zum Arzt muss, muss sie sich eine Mitgliedbestätigung der KK zusenden lassen, da der Arzt sonst berechtigt ist, eine Privatrechnung zu stellen. Wenn sich dann der Erhalt der Karte über der Quartal erstreckt, gibt es erst einmal Streß, mit der Rückerstattung der Privatrechnung, weil der Arzt  bei einer KK Abrechnung nicht mehr ins abgelaufene Quartal zurückgreifen kann.
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Antwort #9 - 21.07.2016 um 18:14:57
 
Hubi schrieb am 21.07.2016 um 11:04:55:
Problem ist ja aber, dass wir direkt nachdem wir in Hongkong geheiratet haben die Apostille beim High Court beantragen und dann schon eine Woche nach unserer Heirat das FZF Visum beantragen werden.


Ich hatte dir ja bereits geschrieben, daß es normalerweise 4-5 Werktage dauert, bis du die Apostille hast.
1 Woche nach der Hochzeit das FZF beantragen ist eine sportliche Leistung.
Braucht ihr die Heiratsurkunde auch für Mainland China?
Wenn ja, denk daran, das nicht jede chinesische Behörde eine Urkunde aus HK anerkennt und ihr dann eine Beglaubigung eines Notars aus HK braucht.


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Antwort #10 - 22.07.2016 um 17:00:53
 
greenock schrieb am 21.07.2016 um 18:14:57:
Ich hatte dir ja bereits geschrieben, daß es normalerweise 4-5 Werktage dauert, bis du die Apostille hast.
1 Woche nach der Hochzeit das FZF beantragen ist eine sportliche Leistung.

Meine Verlobte hat mit den ansässigen Behörden schon ein paar Mal telefoniert, inklusive dem High Court, und scheinbar haben sie ihr versichert, dass wir die Apostille schon nach ca. 2-3 Tagen bekommen können. Ein wenig Luft haben wir schon, sollte es sich um 1-2 Tage verzögern, unseren Termin beim Generalkonsulat könnten wir dann trotzdem noch problemlos halten.

Frage: Die Eheurkunde samt Apostille muss ja bei der Beantragung des FZF Visums auch in übersetzter Form vorliegen. Können wir das ebenfalls selbst übernehmen oder müssen die Übersetzungen von einer offiziellen Übersetzungsstelle übersetzt und beglaubigt sein etc.?


greenock schrieb am 21.07.2016 um 18:14:57:
Braucht ihr die Heiratsurkunde auch für Mainland China?
Wenn ja, denk daran, das nicht jede chinesische Behörde eine Urkunde aus HK anerkennt und ihr dann eine Beglaubigung eines Notars aus HK braucht.

Nicht dass ich wüsste. Wir wollen die Heirat lediglich für Deutschland anerkennen lassen, nicht für China.
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Antwort #11 - 22.07.2016 um 22:42:11
 
Hubi schrieb am 22.07.2016 um 17:00:53:
Können wir das ebenfalls selbst übernehmen oder müssen die Übersetzungen von einer offiziellen Übersetzungsstelle übersetzt und beglaubigt sein etc.?

Übersetzungen für eine Behörde kannst du nie selber anfertigen. Dafür brauchst du einen - für den deutschen Rechtsgebrauch - einen vereidigten Übersetzer, der vom zuständigen Gericht zugelassen ist.

Hubi schrieb am 22.07.2016 um 17:00:53:
Nicht dass ich wüsste. Wir wollen die Heirat lediglich für Deutschland anerkennen lassen, nicht für China.

... dann gilt deine Frau in China immer noch als ledig. Das kann später zu ungewollten Problemen führen.
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Antwort #12 - 24.07.2016 um 13:18:41
 
trixie schrieb am 22.07.2016 um 22:42:11:
Übersetzungen für eine Behörde kannst du nie selber anfertigen.


Die deutschen AV´s in China akzeptieren eine deutsche Übersetzung des Hukou, die man selber angefertigt hat.

@ Hubi

Ich würde mal beim GK in Guangzhou nachfragen, ob auch die englischsprachige Heiratsurkunde ausreicht.
Wenn nicht, hier findest du Adressen in HK.

http://www.hongkong.diplo.de/contentblob/1857896/Daten/6370638/DownloadDatei_Lis...

Deiner Frau wurde übrigens eine richtige Auskunft gegeben.
Mittlerweile dauert die Apostille nur noch 2-3 Tage.
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Antwort #13 - 27.07.2016 um 08:40:14
 
trixie schrieb am 22.07.2016 um 22:42:11:
... dann gilt deine Frau in China immer noch als ledig. Das kann später zu ungewollten Problemen führen.

Ok, dann werden wir das wahrscheinlich noch nachholen.
Welche Probleme kann es denn da beispielsweise geben?

greenock schrieb am 24.07.2016 um 13:18:41:
Ich würde mal beim GK in Guangzhou nachfragen, ob auch die englischsprachige Heiratsurkunde ausreicht.

Danke. Ich werde mich darum direkt mal kümmern. Smiley

greenock schrieb am 24.07.2016 um 13:18:41:
Deiner Frau wurde übrigens eine richtige Auskunft gegeben.
Mittlerweile dauert die Apostille nur noch 2-3 Tage.

Das ist gut. Sie erwähnte dass bei der Bearbeitung Paare aus dem Ausland bevorzugt behandelt werden, aufgrund der Tatsache, dass solche Paare eben nicht unbegrenzt Zeit mitbringen können.
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Antwort #14 - 27.07.2016 um 09:43:36
 
Nachtrag zum Beitrag direkt über diesem (konnte den Beitrag nicht mehr ändern):

Meine Verlobte macht sich nun Gedanken, dass auf meiner Meldebescheinigung "ledig" vermerkt ist (logischerweise) und dass es damit zu Problemen kommen kann, wenn ich diese Meldebescheinigung beim Konsulat in Kanton vorlege, da wir dann ja verheiratet sind. Kann das wirklich ein Problem sein? Ich meine, wir haben dann ja unsere Heiratsurkunde etc. dabei. Das sollte doch die Situation ausreichend erklären, dass ich nicht mal eben zurück nach Deutschland fliege, meinen Familienstand ändere und sofort wieder zurück nach China fliegen kann.

Auch in ihrem Hukou ist sie ja bei Beantragung des Visums noch als "ledig" eingetragen. Gleiches Prinzip, oder nicht? Wird ja später nachgetragen, sollte also keine Probleme verursachen.
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Antwort #15 - 27.07.2016 um 10:25:33
 
Bei uns in Deutschland ist die Meldebescheinigung keine rechtsverbindliche Personenstandsurkunde. Also von deutscher Seite ist es unproblematisch. Ob aber für die Chinesin, deren Hukou eine für China rechtsverbindliches Personenstandsurkunde ist, das entsprechend gilt kann ich dir nicht sagen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 27.07.2016 um 11:49:51
 
Hubi schrieb am 27.07.2016 um 09:43:36:
Meine Verlobte macht sich nun Gedanken, dass auf meiner Meldebescheinigung "ledig" vermerkt ist (logischerweise) und dass es damit zu Problemen kommen kann, wenn ich diese Meldebescheinigung beim Konsulat in Kanton vorlege, da wir dann ja verheiratet sind

Warum solltest du die Meldebescheinigung beim Konsulat vorlegen müssen? Sicherlich weiß das Konsulat mit so einer Situation umzugehen, da du sicherlich nicht der erste bist, der dieses Vorhaben startet. Entscheidend ist die Eheurkunde.
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Antwort #17 - 27.07.2016 um 12:11:24
 
Keine Sorge.
Das auf deiner Meldebescheinigung ledig eingetragen ist, ist vollkommen unproblematisch.
Das gleiche gilt für das Hukou.
Der Familienstand dort ist vollkommen irrelevant.

@Trixie

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Antwort #18 - 27.07.2016 um 12:25:07
 
Man kann sich auch eine Meldebescheinigung ohne Familienstand ausstellen lassen.
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Antwort #19 - 27.07.2016 um 17:34:02
 
Hubi schrieb am 27.07.2016 um 08:40:14:
Ok, dann werden wir das wahrscheinlich noch nachholen.
Welche Probleme kann es denn da beispielsweise geben?



Deine Freundin soll sich erkundigen, ob die, für sie zuständigen Behörden in mainland, Eheurkunden aus HK akzeptieren.
Wenn nicht, müßt ihr in HK zu einem Notar  und sie für China legalisieren lassen.
Das dauert aber einige Zeit und ist auch nicht gerade billig.
Wenn ihr nicht vorhabt, in China zu leben, ist es eigentlich egal, ob die Ehe in China eingetragen ist oder nicht.
Ein chinesisches Heiratsbuch bekommt ihr so oder so nicht.
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Antwort #20 - 27.07.2016 um 20:32:09
 
greenock schrieb am 27.07.2016 um 17:34:02:
Wenn ihr nicht vorhabt, in China zu leben, ist es eigentlich egal, ob die Ehe in China eingetragen ist oder nicht.

Wieso sollte das egal sein?
Wenn sich beide eines Tages scheiden lassen und die Freundin des TS wieder heiraten will, ist sie nach chinesischem Recht ledig, was aber falsch ist.

Zuoft werden hier im Forum die Probleme geäußert, die man bei einer Wiederheirat und fehlender Registrierung der Ehe im Heimatland des Ausländers hat.
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Antwort #21 - 01.08.2016 um 10:01:36
 
greenock schrieb am 24.07.2016 um 13:18:41:
@ Hubi

Ich würde mal beim GK in Guangzhou nachfragen, ob auch die englischsprachige Heiratsurkunde ausreicht.
Wenn nicht, hier findest du Adressen in HK.

http://www.hongkong.diplo.de/contentblob/1857896/Daten/6370638/DownloadDatei_Lis...


Ich habe heute morgen eine Antwort vom Generalkonsulat erhalten (dauert scheinbar 'ne ganze Weile, bis eine E-Mail beantwortet wird). Tatsächlich benötigt man für die Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug beim Generalkonsulat in Guangzhou lediglich die (englische) Eheurkunde aus Hongkong und die (englische) Apostille.
ABER: Während dem Verfahren kann die zuständige Ausländerbehörde eine deutsche Übersetzung verlangen. Diese muss dann nachgereicht werden (und ich vermute mal das Verfahren verzögert sich dadurch enorm).

Daher habe ich heute morgen mal bei meiner zuständigen Ausländerbehörde angefragt, allerdings konnte man mir da keine Antwort auf meine Frage geben, ob sie denn nun eine deutsche Übersetzung der Urkunde und Apostille benötigen werden oder nicht. Ein anderer Mitarbeiter würde sich noch telefonisch bei mir melden.

Das ist gerade geschehen. Und der für mich zuständige Mitarbeiter hat mir versichert, er "würde nicht noch einen oben drauf legen", sollte das Generalkonsulat die englische Eheurkunde und Apostille akzeptieren. Er sei der englischen Sprache mächtig, neben zig weiteren Sprachen. Smiley

Damit wäre das Problem mit den deutschen Übersetzungen schon einmal gelöst. Sie werden gar nicht benötigt.

Jetzt bleibt nur die Sache mit der Krankenversicherung. Das Generalkonsulat akzeptiert das Schreiben nicht, da es lediglich bestätigt, dass meine Frau familienversichert werden kann, nicht dass sie ab Einreisedatum familienversichert ist.
Sollte mir meine Krankenkasse nicht bestätigen können, dass meine Frau schon bei der Einreise versichert ist, dann benötigen wir eine Reiseversicherung, Gültigkeit 90 Tage (wovon ich immer noch nicht überzeugt bin, da die Bearbeitungszeit des Visums ja nicht feststeht und durchaus länger als 3 Monate dauern kann).

Ich habe meiner Krankenkasse die Situation noch einmal geschildert, hoffentlich findet sich da eine Lösung.
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Antwort #22 - 01.08.2016 um 10:07:26
 
Schick denen das

https://fragdenstaat.de/files/foi/35579/151110-Schreiben-259-2015_geschwaerzt.pd...

Zitat:
Es muss somit grundsätzlich keine Krankenversicherung vorgelegt werden.


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #23 - 01.08.2016 um 14:18:54
 
Aras schrieb am 01.08.2016 um 10:07:26:

Interessantes Dokument Aras, danke dafür.
Handelt es sich dabei um die Auslegung einer einzelnen Sachbearbeiterin des auswärtigen Amtes oder hat diese allgemein Gültigkeit?

Ich will ja jetzt dem Herrn vom Generalkonsulat nicht auf die Füße treten falls es sich um eine Auslegungssache handelt, denn letzten Endes hält er sich ja nur an Vorgaben.

Das ändert natürlich nichts daran dass ich die Regelung für sinnfrei empfinde, dass der Versicherungsschutz bereits bei Beantragung des Visums gegeben sein muss und ich natürlich eine teure Reiseversicherung vermeiden möchte, wenn meine Frau doch sowieso rückwirkend bis zum Tag ihrer Einreise (meine Sachbearbeiterin meiner Krankenkasse sagte mir sogar, es ginge sogar rückwirkend bis zum Tag unserer Hochzeit) über meine Familienversicherung versichert ist, dies aber natürlich nicht im Vorfeld von der Krankenkasse versichert werden kann, bevor sie hier in Deutschland ist.
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Antwort #24 - 01.08.2016 um 14:37:55
 
Beim Auswärtigen Amt werden IFG-Anfragen durch das Referat 505 angenommen und an das fachlich zuständige Referat geschickt. D.h. die fachliche Stelle hat eine verbindliche Antwort gegeben.

Hubi schrieb am 01.08.2016 um 14:18:54:
Ich will ja jetzt dem Herrn vom Generalkonsulat nicht auf die Füße treten falls es sich um eine Auslegungssache handelt, denn letzten Endes hält er sich ja nur an Vorgaben.

Welche Vorgaben denn? Es gibt keine Vorgabe, dass Krankenversicherungsschutz bei FZF zum Ehemann bestehen muss. Das steht doch klipp und klar in der Antwort vom AA.

Du kannst ja erstmal die komplette Anfrage lesen:
[url]https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgrundlage-nach-der-konsularische-vertretun
gen-fur-nationale-visa-zur-fzf-incoming-versicherungen-fordern/
[/url]
Zitat:
Begründung:
Es wird gehäuft gemeldet, dass binationale Ehepaare zum Abschluss von privaten Incoming-Versicherungen gedrängt werden. Da die Lebensunterhaltssicherung im Regelfall bei Ehegattenachzug und bei Kinder- oder Elternachzug stets nicht gefordert wird (§ 28 Abs. 1 Satz 2 und 3), erschließt es sich mir nicht woher die Forderung nach der Incoming-Versicherung kommt.  Die Sinnlosigkeit der Forderung kommt noch mehr zum Vorschein, wenn man bedenkt, dass Incoming-Versicherung ab Wohnsitzname nicht mehr greifen.


Du kannst aber auch im Visumhandbuch der Konsulate nachschlagen.

https://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/733442/publicationFile/2...

Auf Seite 206 steht geschrieben:

Zitat:
Die allgemeine Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG – Sicherung des Lebensunterhalts
– ist dabei im Fall des Kindernachzugs und des Nachzugs des personensorgeberechtigten
Elternteils nicht anzuwenden, § 28 Abs. 1 S. 2 AufenthG. Beim Ehegattennachzug zu Deutschen gilt
das Lebensunterhaltserfordernis im Regelfall ebenfalls nicht, sofern nicht besondere Umstände gegeben
sind, § 28 Abs. 1 S. 3 AufenthG (s. zu Einzelheiten Beiträge „Ehegattennachzug“, “Lebensunterhalt“).


Also wir drehen uns im Kreis.
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Antwort #25 - 01.08.2016 um 21:29:02
 
Hubi schrieb am 01.08.2016 um 10:01:36:
Das Generalkonsulat akzeptiert das Schreiben nicht, da es lediglich bestätigt, dass meine Frau familienversichert werden kann, nicht dass sie ab Einreisedatum familienversichert ist.

... was auch aus Sicht der KK richtig ist, denn erst mit dem Aufnahmeantrag wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Deine Frau könnte entsprechendes Einkommen haben, welches die Freigrenzen übersteigt und wäre dann nicht mehr familienversicherbar.

Hubi schrieb am 01.08.2016 um 14:18:54:
ich natürlich eine teure Reiseversicherung vermeiden möchte,

... und über welche Beträge sprechen wir hier???
Eine Incomingversicherung kannst du bereits ab 1 Euro pro Tag abschließen. Wenn du nun für 20 Tage diese Versicherung abschließt, kostet das 20 läppische Euro, schonst Nerven und Zeit auch wenn diese Versicherung vom Gesetz her keine Pflicht ist.

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Antwort #26 - 02.08.2016 um 09:58:46
 
trixie schrieb am 01.08.2016 um 21:29:02:
... und über welche Beträge sprechen wir hier???
Eine Incomingversicherung kannst du bereits ab 1 Euro pro Tag abschließen. Wenn du nun für 20 Tage diese Versicherung abschließt, kostet das 20 läppische Euro, schonst Nerven und Zeit auch wenn diese Versicherung vom Gesetz her keine Pflicht ist.

Ein wenig geht es mir da auch um's Prinzip. Für eine (reguläre) Reiseversicherung über mindestens 90 Tage (ist laut Generalkonsulat das Minimum) bewegt man sich in etwa um die 150 €. Das ist jetzt nicht weiter das Problem, sondern die Tatsache dass es 90 Tage sein müssen (meiner Frau hat das Konsulat telefonisch sogar 180 Tage als Minimum mitgeteilt).

Für 150 € kann ich mit meiner Frau auch mehrmals schön essen gehen oder andere schöne Dinge unternehmen. Darum geht es mir eher. Ich gebe es lieber für meine Frau bzw. uns aus als für eine freiwillige (und eigentlich ja auch überflüssige, da die Familienversicherung ja definitiv rückwirkend greifen wird) Reiseversicherung.

Aber du hast auf jeden Fall Recht mit dem Argument "Nerven und Zeit", ich glaube daher sollten wir einfach eine solche Versicherung abschliessen, auch wenn mich so etwas immer ein wenig ärgert.

Ich habe jetzt eine Versicherung für Ausländer aus visapflichtigen Ländern gefunden, mit folgender Angabe:

Zitat:
Versicherbar sind Aufenthalte von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich für einen Zeitraum von einem Tag bis zu maximal einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland oder einem der EU-Länder aufhalten und zur Einreise ein Visum i.R. eines Schengen Visums benötigen.

Es wird zwar explizit ein Schengen Visum erwähnt, aber das sollte laut einer Mitarbeiterin der Versicherung auch für ein nationales Visum (Ehegattennachzug) gelten.

Bei Versicherungsbeginn und Einreise muss man ja ein Datum angeben. Das kennen wir ja noch nicht, soll ich dort das Datum unseres Termins beim Generalkonsulat angeben oder ein fiktives Datum in der Zukunft? Die Mitarbeiterin der Versicherung hat gesagt ich könnte ein Datum, das in etwa 4 Wochen nach unserem Termin beim Konsulat liegt, angeben. Sollten die 90 Tage dann immer noch nicht reichen, könnte ich per E-Mail das Einreisedatum nach hinten verschieben. Ist das so gängig oder sollte ich doch besser unseren Termin beim Konsulat als Versicherungsbeginn angeben?
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Antwort #27 - 02.08.2016 um 10:46:37
 
Hallo Hubi,

Da es wohl so scheint, dass du den konfliktfreien Weg gehen willst:
Kannst du dann nach der Einreise deiner Frau mir den Namen des Entsandten der deutschen Botschaft der die Versicherung gefordert hat und die Vorgangsnummer deiner Frau?
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Antwort #28 - 02.08.2016 um 13:02:49
 
Aras schrieb am 02.08.2016 um 10:46:37:
Kannst du dann nach der Einreise deiner Frau mir den Namen des Entsandten der deutschen Botschaft der die Versicherung gefordert hat und die Vorgangsnummer deiner Frau?

Auch wenn sich mir der Sinn nicht ganz erschließt und deine Absichten nicht ersichtlich sind, so würde ich über die Weitergabe dieser Daten an Fremde im Internet mehr als einmal nachdenken.

Solltest du, hubi, zum Schluss kommen dieser Bitte nachzukommen, dann ausschließlich per PN.

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Antwort #29 - 02.08.2016 um 13:12:32
 
Ja. Natürlich per PN. Da fällt mir auf, dass ich kein Verb verwendet habe. Sollte natürlich "geben" bzw. "schicken" geschrieben werden..
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Antwort #30 - 03.08.2016 um 08:56:55
 
Ok, ich habe die Unterlagen und Links von Aras mal an das Konsulat geschickt, heute morgen kam die Antwort, dass in meinem Fall in der Tat von einem KV Schutz abgesehen werden kann, dieser aber dennoch sehr wichtig sei. Auch wenn er nicht zur Beantragung des Visums nötig ist.

Sprich: Eine Reiseversicherung von vielleicht 14 Tagen würde uns wahrscheinlich genügen, anstatt der zuvor erwähnten 90 Tage (bzw. 180 Tage, wie sie meiner Verlobten mitgeteilt wurden).
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Antwort #31 - 03.08.2016 um 09:34:37
 
Ja. Darum hast du dich ja schon mit deiner GKV in Verbindung gesetzt, sodass deine Frau unproblematisch familienversichern werden sollte. Und während des Fluges und während sie im Transitbereich eines Flughafens  wartet ist sie eben normalem Risiko ausgesetzt.  Sie kann also für die Dauer des Fluges eine Versicherung abschließen... wenn sie mag. Also ein Tag?
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Antwort #32 - 03.08.2016 um 11:57:05
 
Aras schrieb am 03.08.2016 um 09:34:37:
Also ein Tag? 

Das ist Humbug, weil keine KV nur für einen Tag abschließt, zumal es bei den einzelnen Gesellschaften entweder eine Mindestabschlußdauer bzw. einen Mindestbeitrag gibt, der den Tagesbeitrag um einiges übersteigt.

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Antwort #33 - 03.08.2016 um 12:03:26
 
Was du nicht sagst Sherlock.
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Antwort #34 - 03.08.2016 um 12:18:12
 
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Antwort #35 - 03.08.2016 um 12:25:29
 
Zum Thema Heiratsurkunde noch eine weiter Möglichkeit:

Ich konnte auch ohne (!!!) vereidigte Übersetzung meine in HK geschlossene Ehe zwischen mir und meiner Chinesin beim Standesamt I in Berlin nachbeurkunden lassen, und ins Eheregister eintragen lassen. Da in HK ausgestellt, mit Apostille, in englisch und chinesische (trad) meinte die Sachbearbeiterin, dass sie des Englischen mächtig ist, und deshalb eine englische Urkunde mit Apostille auch so verwenden kann. Sie meinte sogar, dass sie sogar angehalten sind so zu verfahren, weil Übersetzungen häufig Fehler, manchmal gravierende Fehler enthalten. Ich hatte sogar eine Übersetzung von einem ermächtigen Übersetzer, hat sie nicht mal angeschaut ... raus geschmissen Geld!

Das hilft Dir evtl. auch weiter, die Ehe wird in Deutschland ins Eheregister eintragen, dann wird Dir eine deutsche Eheurkunde zugeschickt. Hast Du einen Inlandswohnsitz, macht dass allerdings dein Standesamt vor Ort. Problem sollte das gelöst sein.

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Antwort #36 - 03.08.2016 um 16:52:30
 
Hubi, wenn ihr unbedingt eine KV abschließen wollt, tut es in China.

Vor den deutschen AV´s wird deine Frau Dutzende Chinesen treffen, bei denen sie eine Reisekrankenversicherung abschließen kann.
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Antwort #37 - 03.08.2016 um 17:00:49
 
trixie schrieb am 27.07.2016 um 20:32:09:
Wieso sollte das egal sein?
Wenn sich beide eines Tages scheiden lassen und die Freundin des TS wieder heiraten will, ist sie nach chinesischem Recht ledig, was aber falsch ist.



Selbst wenn sie bei einer Scheidung in China als ledig gelten würde, könnte sie ihre Ehe jederzeit dort nachregistrieren lassen.
Bitte übertrage keine deutsche Verhältnisse auf China, dort läuft vieles anders.
Selbst wenn eine Ehe in China gelebt würde, könntest du dich dort nicht scheiden lassen, wenn du keine chinesische Heiratsurkunde besitzt (bzw. wird so etwas sehr schwierig).


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Antwort #38 - 03.08.2016 um 17:17:15
 
greenock schrieb am 03.08.2016 um 16:52:30:
wenn ihr unbedingt eine KV abschließen wollt, tut es in China.

Was spricht gegen einen KV Abschluss bei einer in Deutschland ansässigen KV?
Im Schadensfall dürfte das wohl leichter zu handhaben sein, als bei einer in China ansässigen KV.
Preislich wird das wohl kaum einen großen Unterschied machen?
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Antwort #39 - 03.08.2016 um 18:09:56
 
trixie schrieb am 03.08.2016 um 17:17:15:
Was spricht gegen einen KV Abschluss bei einer in Deutschland ansässigen KV?


die Kosten?

trixie schrieb am 03.08.2016 um 17:17:15:
Im Schadensfall dürfte das wohl leichter zu handhaben sein, als bei einer in China ansässigen KV.

Im Schadenfall nach Einreise greift die Familienversicherung

trixie schrieb am 03.08.2016 um 17:17:15:
Preislich wird das wohl kaum einen großen Unterschied machen?

oh doch, und wie, je nach Land erheblich

hier outest du mal wieder, dass du immer wieder von Sachen redest, von denen du keine Ahnung hast


Im übrigen:
trixie schrieb am 01.08.2016 um 21:29:02:
... was auch aus Sicht der KK richtig ist, denn erst mit dem Aufnahmeantrag wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind

ist falsch, weil für die Aufnahme in die Familienversicherung kein "Antrag" nötig ist, sondern die Info, dass es ein Familienmitglied gibt, für den die Familienversicherung greift. Die KK muss ihn kennen (wissen, dass es ihn gibt) und führen und die KArte zusenden (vorher ggf. die Bestätigung, damit er gleich zum Arzt kann)

Damit ist die Info der KK, dass sie nach Einreise familienversichert werden kann, durchaus richtig, wenn die Voraussetzugen noch nicht geprüft sind.
Richtig wäre aber auch die info, dass sie, sofern die Voraussetzungen zutreffen, sie ab der Einreise familienversichert ist.
Ich habe schon beide Fromulierungen gesehen, und mit beiden haben sich die Behörden zufrieden gegeben.

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Antwort #40 - 03.08.2016 um 18:26:31
 
erne schrieb am 03.08.2016 um 18:09:56:
Richtig wäre aber auch die info, dass sie, sofern die Voraussetzungen zutreffen, sie ab der Einreise familienversichert ist. 

... und ob die Voraussetzungen gegeben sind, prüft die KK nachdem die Vordrucksblätter ausgefüllt zurückgesandt wurden.

erne schrieb am 03.08.2016 um 18:09:56:
oh doch, und wie, je nach Land erheblichhier outest du mal wieder, dass du immer wieder von Sachen redest, von denen du keine Ahnung hast

... dann nenne doch bitte Zahlen und eiere hier nicht herum wie ein Huhn um ein frisch gelegtes Ei.

Wenn du meinen Satz richtig gelesen UND verstanden hättest, wäre dir aufgefallen dass es eine Frage war und keine Aussage. Das Satzzeichen eines Fragesatzes sollte dir eigentlich bekannt sein.

Deine Aussage bringt keine wesentlichen Erkenntnisse in der Sache, zeigt aber, dass du keine Ahnung hast!

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Antwort #41 - 03.08.2016 um 19:02:38
 
trixie schrieb am 03.08.2016 um 18:26:31:
... und ob die Voraussetzungen gegeben sind, prüft die KK nachdem die Vordrucksblätter ausgefüllt zurückgesandt wurden.


ja, und wenn sie es sind, ist man ab der Einreise versichert.
Nicht ab etwaiger "Antragsabgabe"

trixie schrieb am 03.08.2016 um 18:26:31:
... dann nenne doch bitte Zahlen und eiere hier nicht herum wie ein Huhn um ein frisch gelegtes Ei.

Wenn du meinen Satz richtig gelesen UND verstanden hättest, wäre dir aufgefallen dass es eine Frage war und keine Aussage. Das Satzzeichen eines Fragesatzes sollte dir eigentlich bekannt sein.

Deine Aussage bringt keine wesentlichen Erkenntnisse in der Sache, zeigt aber, dass du keine Ahnung hast!


kein Kommentar

Frage an die Mods:
kann ich irgendwie die Beiträge von Trixi filtern?
mir reichts langsam, ihre Beiträge zu lesen
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Antwort #42 - 03.08.2016 um 19:10:04
 
erne schrieb am 03.08.2016 um 19:02:38:
ja, und wenn sie es sind, ist man ab der Einreise versichert.Nicht ab etwaiger "Antragsabgabe"

Habe ich irgendwo etwas Gegenteiliges geschrieben???

Es ist logisch, dass die Familienversicherung ab dem Zeitpunkt greift, wann die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
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Antwort #43 - 01.09.2016 um 14:53:55
 
* alten Thread rauskram *
Ich habe eine ziemlich dringende Frage, hoffe mir kann jemand auf die schnelle helfen und mich beruhigen.
Schockiert/Erstaunt

Ok, ich habe da noch ein Verständnisproblem.

Wie gesagt heiraten wir am 19.09.2016 in Hongkong (ich Deutscher, sie Chinesin aus Shenzhen, Mainland).

Bereits am 28.09. haben wir einen Termin im Generalkonsulat in Guangzhou, um ihr Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen.

Daher folgender Ablauf:

19.09.: Heirat auf dem Standesamt in Hongkong
19.09.: Direkt nach der Eheschliessung zum High Court und die Apostille der Heiratsurkunde beantragen
~21.09.: Erhalt der Apostille

Jetzt folgende Frage:
Nach Erhalt der Apostille kann man ja auch noch auf die deutsche Botschaft in Hongkong gehen und die Ehe registrieren lassen...

http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung/hongkong/de/03Info/Ehesachen/eheregister...

Frage:

Ist es notwendig die Ehe bereits dort vor Ort in Hongkong zu registrieren, oder können wir unsere Ehe auch erst später hier in Deutschland registrieren, wenn meine Zukünftige dann auch hier ist? Was genau kann zum Problem werden, wenn wir nicht auf der deutschen Botschaft die Ehe registrieren lassen?
Zudem müssen wohl beide Ehepartner das Antragsformular für unterzeichnen, meine Zukünftige will jetzt am 20.09. direkt nach Shenzhen und dann eine Woche später die Apostille alleine abholen und auf die deutsche Botschaft gehen um die Hotelkosten in HK gering zu halten (ich kann mit meinem Visum nur 2 x nach China einreisen, daher kann ich nicht mit ihr ein zweites Mal nach Hongkong).


Ich versuche ihr klar zu machen dass wir wohl besser zusammen in HK bleiben sollten, bis wir alles dort vor Ort erledigt haben. Egal was das Hotel kostet (Schmuckmesse in HK treibt in diesem Zeitraum die Preise nach oben, mir aber egal).

Ich frage deshalb, weil ich auf der Seite folgende Unterlagen sehe:

Zitat:
• ausgefüllter Antrag

• Antrag Eheregistereintrag [pdf, 30.32k]

Heiratsurkunde (ggf. mit Apostille)


• Reisepässe beider Ehepartner

• Geburtsurkunden beider Ehepartner (ggf. mit Apostille bzw. Legalisation)

• sofern ein Ehegatte bereits zuvor verheiratet/verpartnert war: Nachweis über Vorehe(n)/Partnerschaft(en) und deren Auflösung


Eine Geburtsurkunde hat sie nicht und ich habe meine auch noch nicht beantragt, da wir bislang davon ausgegangen sind dass wir die Ehe vor Beantragung des Ehegattennachzugsvisums nicht registrieren/beurkunden/ins Eheregister eintragen lassen müssen.

Sprich: MÜSSEN wir uns bei der deutschen Botschaft im Eheregister eintragen lassen bevor wir das Ehegattenvisum beantragen? Falls nicht, müssen wir sie später eintragen lassen, und geht das dann auch noch hier in Deutschland (Dokumente benötigt? Nach/Vorteile?)

Stehe gerade echt auf dem Schlauch...
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Antwort #44 - 01.09.2016 um 17:08:58
 
Hallo Hubi,
die Eintragung ins Eheregister ist freiwillig, das steht auf der selben Seite etwas weiter oben. Da das ganze auch einiges an Zeit benötigt, sehe ich keinen Grund, das von Hongkong aus zu beantragen.
In Deutschland ist das dann bei deinem Standesamt möglich, der Vorteil liegt darin, dass eine deutsche Eheurkunde ausgestellt werden kann. Das ist praktisch, wenn Eheurkunden nachträglich benötigt werden, da ansonsten das alles über Hongkong laufen müsste.
Gruß, E-Punkt
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Antwort #45 - 01.09.2016 um 20:51:50
 
Das klingt gut.

Das heißt wir benötigen zunächst einmal nur die Apostille der Eheurkunde (Übersetzungen brauchen wir laut Konsulat und ABH nicht) und die restlichen Dokumente vom Merkblatt für das FZF Visum um es zu beantragen.

Einen Ersatz für ihre fehlende Geburtsurkunde brauchen wir dann aber wahrscheinlich dennoch, wenn wir die Ehe hier später auf unserem Standesamt in das Eheregister eintragen lassen wollen wenn meine Frau hier ist, richtig?
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Antwort #46 - 01.09.2016 um 22:39:06
 
Hubi schrieb am 01.09.2016 um 20:51:50:
Das heißt wir benötigen zunächst einmal nur die Apostille der Eheurkunde (Übersetzungen brauchen wir laut Konsulat und ABH nicht) und die restlichen Dokumente vom Merkblatt für das FZF Visum um es zu beantragen.


Hallo,

korrekt.

Zitat:
Einen Ersatz für ihre fehlende Geburtsurkunde brauchen wir dann aber wahrscheinlich dennoch, wenn wir die Ehe hier später auf unserem Standesamt in das Eheregister eintragen lassen wollen wenn meine Frau hier ist, richtig? 


Korrekt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Hubi
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Antwort #47 - 16.10.2016 um 01:28:57
 
So, seit dem 19.09.2016 bin ich nun also unter der Haube...
Und die FZF ist in Arbeit.

Zusammenfassend möchte ich nur kurz schildern, wie sich Hochzeit in Hongkong und Beantragung FZF-Visum abgespielt haben:

Die Hochzeit an sich war denkbar einfach. Wir sind erst an dem Tag unserer Hochzeit nach Hongkong eingereist, haben unsere Koffer vormittags in unserem Hotel abgestellt und sind dann mit unseren Klamotten zum Standesamt am Cotton Tree Drive.

Für die Braut gibt es dort einen Umkleideraum, für den Bräutigam jedoch nicht. Ich musste die Herrentoilette zur Umkleide umfunktionieren.

Zunächst werden dann nach Aufruf die Dokumente geprüft (Reisepass von mir, Hongkong-Pass von meiner Frau, gültige Reisepässe oder Hongkong-ID-Cards von den Trauzeugen).
Als Trauzeugen waren mein Vater (deutscher Reisepass) und ein geschäftlicher Freund (aus Hongkong) meiner Frau anwesend. Bei der Prüfung meines Reisepasses wollte der Beamte noch diesen kleinen Zettel ("Slip") sehen, den man für gewöhnlich bei der Einreise nach China oder Hongkong bekommt und ausfüllen muss, wenn die Beamten den Reisepass nicht lesen können. War aber nicht weiter wichtig.

Ansonsten brauchten wir tatsächlich keine Dokumente vorweisen. Die Heiratsurkunde wurde nach der Zeremonie durch den Standesbeamten (der einen sehr heftigen Akzent hatte, man konnte es kaum als Englisch wahrnehmen) von allen vieren unterzeichnet (Brautpaar und Trauzeugen), danach sind wir direkt zum High Court spaziert, haben sie abgegeben und konnten 2 Tage später unsere Urkunde mit aufgeklebter Apostille auf der Rückseite abholen.




Für die Beantragung des FZF-Visums am 28.09. habe ich ja bereits im Vorfeld mit dem Generalkonsulat in Kanton kommuniziert. Tatsächlich ging alles sehr einfach und schnell über die Bühne.
Das Hukou meiner Frau haben wir selbst übersetzt (ins Deutsche), vom Rest haben wir keine Übersetzungen anfertigen lassen. Unsere Heiratsurkunde aus Hongkong in englischer Schrift bedurfte keiner Übersetzung. Auch das für uns zuständige Ausländerbüro in Deutschland kommt scheinbar damit klar.

Nach der Abgabe der Unterlagen mussten wir noch einmal in das Wartezimmer und mussten für ein kurzes Interview warten.

Das Interview selbst geschah ebenfalls an einem der Schalter, ein deutscher Beamter fragte meine Frau nur wenige Fragen...

"Ich gehe mal davon aus, Sie können Deutsch sprechen?"
"Ja, ein bisschen."

"You can also speak English?"
"Yes, that's how we are communicating."

"Wie heißen Sie?"
"Ich heiße Xxx Xxxxx."

"Wo wohnen Sie?"
"In Shenzhen."

"Wie alt sind Sie?"
"Ich bin XX Jahre alt."

"Ok, das sieht doch alles in Ordnung aus."

Und das war's. Wir haben noch ein wenig geplauscht wegen der goldenen Woche und dass es in Kanton in dieser Zeit schön wäre, weil die meisten Chinesen Kanton verlassen und die Stadt recht leer wäre. Wenig Hektik.
Auf die Frage, wann denn nun das Visum frühestens fertig wäre, sagte eine Beamtin den 10.10. Das wären dann nur etwa 2 Wochen. Meine Frau wurde da schon recht euphorisch, ich ging da aber schon davon aus, dass das nichts werden dürfte. Auch wegen der Feiertage dort.

Jedenfalls habe ich erst jetzt einen Brief von unserem Landrat bekommen. Diesem liegen 2 Formulare bei (auszufüllen von meinem Arbeitgeber und Vermieter, zwecks Bestätigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie eines bestehenden Mietvertrags) sowie die Aufforderung meine letzten 3 Lohnabrechnungen und ein paar Bilder der Hochzeitsfeierlichkeiten (oder Flugtickets, Hotelbuchungen, alles, was unsere Hochzeit bestätigen kann) zu einem noch nicht genannten Interviewtermin mitzubringen.

So weit, so gut. Am Ende geht die Visumserteilung vielleicht doch schneller als gedacht (also schneller als 3-4 Monate).

Gruß Hubi
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Antwort #48 - 16.11.2016 um 12:04:23
 
Am 31.10.2016 war ich auf meiner zuständigen Ausländerbehörde, für ca. 50 Minuten. Es gab keine großartigen Fragen, es war mehr ein nettes Gespräch. Wie und wann wir uns kennengelernt haben, ein kleiner Umriss unserer Zeit bis heute etc.

Dann habe ich noch ein paar Fotos von unseren Feierlichkeiten dort und von der Familie gezeigt, fertig.

Meine Frau hat heute morgen ihr FZF-Visum bekommen.
Jetzt wird ein Flugticket besorgt.

Frage zum Thema Einbürgerung/Integrationskurs:
Ich lebe in Hessen, dauert es hier wirklich 8 Jahre bis man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann? Eine Freundin von mir (Iranerin) hat mir gesagt es wären 8 Jahre. Zudem bräuchte man das C1 Sprachzertifikat und muss einen Integrationskurs belegt haben.

Ich ging bislang immer von B1 aus und lediglich 3 Jahren...
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Antwort #49 - 16.11.2016 um 12:23:27
 
Moin Hubi,

3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt und in dieser Zeit verheiratet mit einem Deutschen
+
B1 Deutschkenntnisse und bestandener Test "Leben in Deutschland. Damit kann deine Frau beim BAMF das Zertifikat für den bestandenen Integrationskurs beantragen und auch bekommen
+
Keine Vorstrafen und keine Gefahr für die Öffentlichkeit
+
60 Rentenbeiträge, sie oder du

Ich gebe aber zu bedenken, dassdeine Frau mit der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft automatisch die chinesische verliert und ab sofort ein Visum Für China benötigt
Des Weiteren verliert sie ihren chinesischen Rentenanspruch, denn diese Rente wird nur an Chinesen gezahlt.

Da statistisch gesehen ich vor meiner Frau sterben werde und wir nicht wissen, ob sie dann vielleicht zurück nach China möchte, werden wir nur einen DA EU anstreben.

Gruß Cronenberger
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Antwort #50 - 16.11.2016 um 12:33:21
 
Hubi schrieb am 16.11.2016 um 12:04:23:
Frage zum Thema Einbürgerung/Integrationskurs:
Ich lebe in Hessen, dauert es hier wirklich 8 Jahre bis man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann? Eine Freundin von mir (Iranerin) hat mir gesagt es wären 8 Jahre. Zudem bräuchte man das C1 Sprachzertifikat und muss einen Integrationskurs belegt haben.

Ich ging bislang immer von B1 aus und lediglich 3 Jahren... 


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Antwort #51 - 16.11.2016 um 13:09:54
 
Typisch  Laut lachend

Eigentlich sogar nur eventuell 36 bzw. 24 Beiträge zur Rentenversicherung beim Ausländer.
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Antwort #52 - 17.11.2016 um 19:18:29
 
Echt? Mein Gedächtnis mag mir einen Streich spielen, aber ich erinnere mich, eine Einbürgerung China ohne Nachweis von Rentenzahlungen gesehen zu haben.

Der Integrationskurs ist eine tolle Sache (also der Sprachkurs). Sucht Euch eine gute Schule aus, wo sie in einer kleinen Gruppe mit kompetenten Lehrern lernt. Die Investition (auch an Zeit) lohnt sich wirklich!

Es gibt bei der Einbürgerung verschiedene Zeitbedarfe, (a) für "Ermessenseinbürgerung", (b) für Rechtsanspruch. Genannter Fall war (a). Ich erinnere mich dunkel, daß man bis zum vollen Rechtsanspruch tatsächlich 8 Jahre hätte warten müssen.

Die Visumpflicht für China bzw. deren Weigerung, doppelte Staatsbürgerschaft zuzulassen, ist lästig, aber erträglich. Dafür gewinnt man erhebliche Reisefreiheit - ich kenne einen Fall, wo nach Vertelefonieren von über 100 € allein in der (reichlich) kostenpflichtigen Terminwarteschleife der US-Botschaft der Plan eines USA-Urlaubs mit chinesischer Beteiligung frustriert aufgegeben wurde.
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Antwort #53 - 17.11.2016 um 20:09:56
 
Hallo,

Wenn die Frau keine chin. Staatsbürgerschaft mehr hat, wird sie als ehemalige Chinesin bei der Visumsvergabe sehr begünstigt.
Schon bevor es die Q-Visa gab, hat meine Frau ohne Probleme 60 oder 90 Tage Multi bekommen. Mit den Q-Visa gibt es nun gar keine Probleme mehr - sofern sie Familie hat. Das gilt sogar für den Ehemann. Besuch der Schwiegerfamilie, auch Langzeit.

Nur arbeiten geht dann nicht.

Ansonsten soll die Wiedererlangung der Chin. Staatsbürgerschaft recht einfach sein (dann wäre die Deutsche natürlich wieder weg).

Die Gedanken haben wir uns natürlich auch gemacht aber wenn Deine Frau keine Superausnahme ist, dann hat sich nach 3 Jahren der Gedanke irgendwann mal nach China zurückzukehren sowieso erledigt.
Mit dem einfachsten Job in D ist das Leben hier besser als in China als einfache Büroangestellte. Für einen wirklich höher qualifizierten Job mit dem man in China besser leben kann als in D, bekommt man wiederum eine Arbeitserlaubnis.

Gruß,
Norbert
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