Liebe Forumsgemeinde,
ich bin seit einiger Zeit passiv als Leser in diesem Forum unterwegs. Nun hoffe ich, dass mir in einem konkreten Fall weitergeholfen werden kann. Ich versuche, die Infos so übersichtlich und detailliert wie möglich zu geben. Falls die Infos zu ungenau sind, bitte sagt mir einfach Bescheid!
Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin ist Brasilianerin und seit 9 Monaten als Au Pair in Deutschland. Das Visum gilt für ein Jahr und die Ausländerbehörde hat sich zwischenzeitlich schon schriftlich gemeldet und einen Termin angeboten. Zu diesem Termin möchte sie (bzw. möchten wir) bestmöglich vorbereitet erscheinen.
Der Plan ist, dass sie ab Herbst ein FSJ (Zusage hat sie schon) aufnimmt und dann im Jahr 2017 entweder eine Arbeit in D aufnimmt (sie hat einen Uni-Abschluss in Brasilien, der hierzulande als Bachelor anerkannt wird), einen Master macht oder als letzte Alternative eine Ausbildung beginnt. Weiteres Ziel ist, dass sie nicht für einen mehrmonatigen Antragsprozess zurück nach Brasilien muss in der Zeit zwischen dem Ablauf des aktuellen Visums im April Beginn des FSJ im Herbst.
Sie hat folgende Unterlagen:
- Einen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit Gültigkeitsdatum, der Angabe "Art des Titels: Aufenthaltserlaubnis", und Anmerkungen: "18 Abs. 3, Pass(Ersatz)-Nr. ***** gültig bis **.**.2019, siehe Zusatzblatt"
- Ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit, auf dem u.a. steht: "Verlängerung ausgeschlossen: ja" und "Die Zustimmung erfolgt für maximal 1 Jahr nach Einreise" sowie als Rechtsgrundlagen §12
BeschV und §39
AufenthG i.V.m. §18(3)
AufenthG.
Weitere Anmerkungen:
- Mehr als die nötigen 670 Euro pro Monat, eine Unterkunft, Krankenversicherung etc. stehen zur Verfügung. Wohnort für den "Überbrückungszeitraum" wäre im Zuständigkeitsbereich der aktuellen (Au-Pair)-ABH. Unterkunft wäre entweder übergangsweise weiterhin bei der aktuellen Gastfamilie, der sie sehr ans Herz gewachsen ist, oder in meiner beschaulichen Wohnung. Die FSJ-Stelle befindet sich in einem anderen örtlichen Zuständigkeitsbereich.
- Nach Auskunft des Auswärtigen Amts ist das aktuelle Visum als Au-Pair für einen weiteren 90-tägigen Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen nicht schädlich, da sich die „90 innerhalb von 180“-Regel nur auf das Touristenvisum bezieht. D.h. sie könnte auf jeden Fall im Anschluss als Tourist bleiben, sofern sie zuvor den Schengen-Raum verlässt (ich denke da z.B. an UK, Irland oder San Marino
) und wieder einreist. Brasilianer benötigen zur Einreise kein Visum und soweit ich das einem anderen Forenbeitrag entnehme, können Brasilianer seit 2009 als Staatsangehörige eines in der Anlage A der
AufenthV aufgeführten Staates sogar bis zu 180 Tage pro Jahr im Bundesgebiet bleiben.
- Die Sprachkenntnisse haben sich innerhalb des Au Pair-Jahres immerhin von nahezu Null auf
B1 entwickelt. Zum Studium ist in der Regel C1 notwendig, was schätzungsweise nochmals mindestens ein halbes Jahr (eher mehr) dauern würde.
Ich frage mich, ob eine der folgenden Möglichkeiten zielführend sein könnte, damit sie vor dem FSJ nicht ausreisen muss:
a) Sprachvisum: Problem hierbei: Vor einem möglichen Studienbeginn läge noch das FSJ-Jahr, daher bin ich mir nicht sicher, inwieweit ein Visum "zur Studienvorbereitung" möglich wäre, wenn das Studium erst 2017 beginnen würde. Abgesehen davon besteht ja die Studienabsicht noch nicht zu 100%, das ist nur eine (allerdings nicht unwahrscheinliche) Möglichkeit für das Jahr 2017. Das Thema Sprachvisum aus „Liebe zur deutschen Sprache“ wurde in einem anderen Beitrag als theoretisches Konstrukt mit geringer praktischer Relevanz beschrieben. Kann man hier vielleicht geschickt argumentieren, dass sie deutschsprachige Vorfahren hat und etliche Familienmitglieder heute noch Deutsch sprechen oder wäre das zu weit hergeholt?
b) Als Tourist: Wie oben beschrieben wäre das nach Aussage einer Mitarbeiterin des Auswärtigen Amts zumindest für die ersten 90 Tage eine Option, sofern wir vorher einen Urlaub in einem Nicht-Schengen-Land machen und sie dann erneut einreist. Dürfte sie dann einen Sprachkurs machen?
c) Sie hat schon mit einigen ehemaligen Au Pairs gesprochen, die anscheinend teilweise „einfach so“ ein Visum zur Überbrückung bekommen haben. Ist damit die Fiktionsbescheinigung gemeint? Wäre diese hilfreich, wenn das FSJ evtl. schon früher beginnen könnte)
Eine Hochzeit ist vorerst nicht geplant. Denkt ihr, es besteht eine realistische Möglichkeit, dass wir hier in Sachen Aufenthaltserlaubnis ein für uns positives Ergebnis erreichen können? Macht es Sinn, dass ich sie zum Termin bei der
ABH begleite? Ihr Deutsch ist einigermaßen ok, für ein ausführliches Gespräch bei der
ABH reicht es schätzungsweise aber noch nicht und ich befürchte, dass sie sich dann nicht traut, auch mal nachzubohren.
Ich wäre Euch äußerst dankbar, wenn uns in diesem etwas verzwickten Sachverhalt geholfen werden könnte.
Danke und viele Grüße
Jonas