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Arbeitsgenehmigung (Gelesen: 1.144 mal)
Sc
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i4a rocks!


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24.01.2016 um 13:26:53
 
Unser neuer Mitarbieter hat eine (erst) Arbeitsgenehmigung erhalten. Die ist für 3 Jahre gültig.
Das Einreisevisum hat er ebenfalls erhalten. Für wie lange wird dem jetzt die erste Aufenthaltsgenehmigung erteilt? Für 3 Jahre wie die Arbeitsgenehmigung?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.01.2016 um 14:04:38
 
Sc schrieb am 24.01.2016 um 13:26:53:
Für wie lange wird dem jetzt die erste Aufenthaltsgenehmigung erteilt?

Ist vorbehaltich irgendwelcher Verwaltungsvorschriften des Bundeslandes nicht konkret geregelt. Das wird die ABH entscheiden wobei man bei einer ersten AE und eventueller Probezeit von einer kürzeren Dauer als drei Jahre ausgehen darf.
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dim4ik
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Antwort #2 - 25.01.2016 um 14:14:00
 
Sc schrieb am 24.01.2016 um 13:26:53:
Für wie lange wird dem jetzt die erste Aufenthaltsgenehmigung erteilt?

Falls die Voraussetzungen der Blauen Karte erfüllt sind, wird diese für die Dauer des Arbeitsvertrages zzgl. dreier Monate bzw. für vier Jahre bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag erteilt. Ansonsten entscheidet die ABH nach (Landes-)Verwaltungsvorschriften.
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Sc
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Antwort #3 - 25.01.2016 um 23:32:55
 
Die Beschäftigung erfolgt nicht mit blauer Karte.
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