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Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat (Gelesen: 4.136 mal)
NicoTse
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24.11.2015 um 20:23:23
 
Halli hallo.

Folgendes-

im Januar werde ich meine langjährige indonesische Freundin heiraten.
Ob wir danach gemeinsam in Deutschland oder in Indonesien leben steht noch nicht fest. Nach der Hochzeit und darauffolgenden Wochen in Indonesien werde ich zunächst alleine nach Deutschland zurück.
Ich bin hier berufstätig und habe (da noch ledig) momentan Steuerklasse 1.

Kann ich nach meiner Rückkehr hier in Deutschland meine Lohnsteuerklasse ändern lassen oder müssen wir dazu zwingend beide hier leben ?

Für jede Antwort dankbar..

Nico

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braucejs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.11.2015 um 20:34:35
 
NicoTse schrieb am 24.11.2015 um 20:23:23:
Halli hallo.

Folgendes-

im Januar werde ich meine langjährige indonesische Freundin heiraten.
Ob wir danach gemeinsam in Deutschland oder in Indonesien leben steht noch nicht fest. Nach der Hochzeit und darauffolgenden Wochen in Indonesien werde ich zunächst alleine nach Deutschland zurück.
Ich bin hier berufstätig und habe (da noch ledig) momentan Steuerklasse 1.

Kann ich nach meiner Rückkehr hier in Deutschland meine Lohnsteuerklasse ändern lassen oder müssen wir dazu zwingend beide hier leben ?

Für jede Antwort dankbar..

Nico


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stefo
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Antwort #2 - 24.11.2015 um 20:38:06
 
Das geht erst, wenn deine Frau auch hier lebt und somit steuerpflichtig ist (egal, ob sie dann was verdient oder nicht). Bis dahin bleibst du sozusagen steuerrechtlich ledig.
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masaru
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.11.2015 um 20:45:06
 
NicoTse schrieb am 24.11.2015 um 20:23:23:
Halli hallo.

Folgendes-

im Januar werde ich meine langjährige indonesische Freundin heiraten.
Ob wir danach gemeinsam in Deutschland oder in Indonesien leben steht noch nicht fest. Nach der Hochzeit und darauffolgenden Wochen in Indonesien werde ich zunächst alleine nach Deutschland zurück.
Ich bin hier berufstätig und habe (da noch ledig) momentan Steuerklasse 1.

Kann ich nach meiner Rückkehr hier in Deutschland meine Lohnsteuerklasse ändern lassen oder müssen wir dazu zwingend beide hier leben ?

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Nico




an dem tag wo deine frau nach deutschland einreist bekommst du fürs ganze jahr steuerklasse 3.

wen deine frau zbsp im dezember 2016 einreist bekommst von Januar bis dezember rückwirkend steuerklasse 3 bei deiner Einkommenssteuererklärung.

sie muss aber in deutschland sein. falls für dich interessant , Quittungen von schul besuch etc. in indonesien kann man alles von steuer absetzen lassen.
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« Zuletzt geändert: 24.11.2015 um 20:59:21 von masaru »  
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.11.2015 um 23:00:53
 
braucejs schrieb am 24.11.2015 um 20:34:35:
4-4 oder 3-5 


nein, nicht wenn sie nicht in D lebt (und damit  in D unbeschränkt steuerpflichtig ist)

masaru schrieb am 24.11.2015 um 20:45:06:
an dem tag wo deine frau nach deutschland einreist bekommst du fürs ganze jahr steuerklasse 3


aber nicht automatisch (so klingt es oben), sondern nur auf Antrag ... und nicht ab Einreise, sondern ab Antragstellung


masaru schrieb am 24.11.2015 um 20:45:06:
wen deine frau zbsp im dezember 2016 einreist bekommst von Januar bis dezember rückwirkend steuerklasse 3 bei deiner Einkommenssteuererklärung.

dem Sinn nach richtig, aber falsch formuliert.
"Rückwirkende" Steuerklassen gibt es nicht. Die Steuerklasse dient nur der Berechnung der "Vorausszahlung" der Steuerschuld.
Die Abrechnung erfolg am Ende des JAhres über die Einkommensteuererklörung, und da ist die Steuerkalsse wurst.

masaru schrieb am 24.11.2015 um 20:45:06:
Quittungen von schul besuch etc. in indonesien kann man alles von steuer absetzen lassen. 

und auch nachweisbare Unterhaltszahlungen, die du an sie leistest bis zu einen bestimmten Betrag (je nach Land verschieden)
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.11.2015 um 11:17:53
 
erne schrieb am 24.11.2015 um 23:00:53:
nein, nicht wenn sie nicht in D lebt (und damitin D unbeschränkt steuerpflichtig ist)

Das ist etwas missverständlich ausgedrückt.  Bis auf einige Ausnahmen:

lebt in D --> unbeschränkt steuerpflichtig
lebt nicht in D --> beschränkt steuerpflichtig


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marquito_88
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Antwort #6 - 25.11.2015 um 20:24:14
 
masaru schrieb am 24.11.2015 um 20:45:06:
Quittungen von schul besuch etc. in indonesien kann man alles von steuer absetzen lassen


So auch nicht richtig ... lt. unser Lohnsteuerhilfe nur möglich wenn sie eigenes Einkommen hätte von dem man es abziehen kann und es im Zusammenhang mit einer Aubildung steht die beruflich relevant ist. Lässt sich sicher darüber streiten ob eine Sprachausbildung beruflich relevant ist... Lippen versiegelt
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Antwort #7 - 25.11.2015 um 20:32:28
 
Man kann bis zu 6000 € Sonderausgaben für die Ausbildung des Ehegatten absetzen. Jedoch klappt das nicht bei deutschen Sprachkenntnissen, da diese auch im alltäglichen Leben gebraucht werden kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 08.12.2015 um 20:09:57
 
Hallo liebe Mitglieder,

bei mir ist es ähnlich: seit 23. Dezember 2014 bin ich mit meinem Mann verheiratet, der allerdings (aufgrund der langen Bearbeitungsdauer seitens der Botschaft) noch im Kosovo lebt. Auch ich bin noch mit der Lohnsteuerklasse I eingestuft.

Bis zum Jahresende sind es immerhin nur noch drei Wochen, meine Frage ist nun, ob ich das auch noch rückwirkend im Jahr 2016 auf Steuerklasse III eingestuft werde? Ist denn da noch was zu machen?

Dankeschön!
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blubb


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Antwort #9 - 09.12.2015 um 03:23:45
 
Hallo,

1) Wechsel der Steuerklasse geht erst dann, wenn Dein Mann in DEU ist (also steuerpflichtig ist / Steuer-ID zugeteilt bekommen hat).

2) Nach Beantragung Steueklassenwechsel gilt die neue Steuerklasse in der Zukunft unmittelbar. Die entsprechenden Wirkungen für die Vergangenheit (ab Vorliegen der o.a. Voraussetzungen) werden dann im Rahmen einer von Dir zu erstellenden Einkommenssteuererklärung berücksichtigt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #10 - 09.12.2015 um 07:55:44
 
Es geht ja eigentlich nicht um die Steuerklasse sondern um den Grundfreibetrag, den man als verheiratetes Paar zusammen veranlagen kann. Kann man nicht zusammen veranlagen, dann muss man eben die erhöhten Unterhaltskosten nachweisen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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