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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1448393004 Beitrag begonnen von NicoTse am 24.11.2015 um 20:23:23 |
Titel: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von NicoTse am 24.11.2015 um 20:23:23
Halli hallo.
Folgendes- im Januar werde ich meine langjährige indonesische Freundin heiraten. Ob wir danach gemeinsam in Deutschland oder in Indonesien leben steht noch nicht fest. Nach der Hochzeit und darauffolgenden Wochen in Indonesien werde ich zunächst alleine nach Deutschland zurück. Ich bin hier berufstätig und habe (da noch ledig) momentan Steuerklasse 1. Kann ich nach meiner Rückkehr hier in Deutschland meine Lohnsteuerklasse ändern lassen oder müssen wir dazu zwingend beide hier leben ? Für jede Antwort dankbar.. Nico |
Titel: Re: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von braucejs am 24.11.2015 um 20:34:35 NicoTse schrieb am 24.11.2015 um 20:23:23:
4-4 oder 3-5 |
Titel: Re: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von stefo am 24.11.2015 um 20:38:06
Das geht erst, wenn deine Frau auch hier lebt und somit steuerpflichtig ist (egal, ob sie dann was verdient oder nicht). Bis dahin bleibst du sozusagen steuerrechtlich ledig.
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Titel: Re: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von masaru am 24.11.2015 um 20:45:06 NicoTse schrieb am 24.11.2015 um 20:23:23:
an dem tag wo deine frau nach deutschland einreist bekommst du fürs ganze jahr steuerklasse 3. wen deine frau zbsp im dezember 2016 einreist bekommst von Januar bis dezember rückwirkend steuerklasse 3 bei deiner Einkommenssteuererklärung. sie muss aber in deutschland sein. falls für dich interessant , Quittungen von schul besuch etc. in indonesien kann man alles von steuer absetzen lassen. |
Titel: Re: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von erne am 24.11.2015 um 23:00:53 braucejs schrieb am 24.11.2015 um 20:34:35:
nein, nicht wenn sie nicht in D lebt (und damit in D unbeschränkt steuerpflichtig ist) masaru schrieb am 24.11.2015 um 20:45:06:
aber nicht automatisch (so klingt es oben), sondern nur auf Antrag ... und nicht ab Einreise, sondern ab Antragstellung masaru schrieb am 24.11.2015 um 20:45:06:
dem Sinn nach richtig, aber falsch formuliert. "Rückwirkende" Steuerklassen gibt es nicht. Die Steuerklasse dient nur der Berechnung der "Vorausszahlung" der Steuerschuld. Die Abrechnung erfolg am Ende des JAhres über die Einkommensteuererklörung, und da ist die Steuerkalsse wurst. masaru schrieb am 24.11.2015 um 20:45:06:
und auch nachweisbare Unterhaltszahlungen, die du an sie leistest bis zu einen bestimmten Betrag (je nach Land verschieden) |
Titel: Re: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von tiggger am 25.11.2015 um 11:17:53 erne schrieb am 24.11.2015 um 23:00:53:
Das ist etwas missverständlich ausgedrückt. Bis auf einige Ausnahmen: lebt in D --> unbeschränkt steuerpflichtig lebt nicht in D --> beschränkt steuerpflichtig |
Titel: Re: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von marquito_88 am 25.11.2015 um 20:24:14 masaru schrieb am 24.11.2015 um 20:45:06:
So auch nicht richtig ... lt. unser Lohnsteuerhilfe nur möglich wenn sie eigenes Einkommen hätte von dem man es abziehen kann und es im Zusammenhang mit einer Aubildung steht die beruflich relevant ist. Lässt sich sicher darüber streiten ob eine Sprachausbildung beruflich relevant ist... :-X |
Titel: Re: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von Aras am 25.11.2015 um 20:32:28
Man kann bis zu 6000 € Sonderausgaben für die Ausbildung des Ehegatten absetzen. Jedoch klappt das nicht bei deutschen Sprachkenntnissen, da diese auch im alltäglichen Leben gebraucht werden kann.
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Titel: Re: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von milla.kk am 08.12.2015 um 20:09:57
Hallo liebe Mitglieder,
bei mir ist es ähnlich: seit 23. Dezember 2014 bin ich mit meinem Mann verheiratet, der allerdings (aufgrund der langen Bearbeitungsdauer seitens der Botschaft) noch im Kosovo lebt. Auch ich bin noch mit der Lohnsteuerklasse I eingestuft. Bis zum Jahresende sind es immerhin nur noch drei Wochen, meine Frage ist nun, ob ich das auch noch rückwirkend im Jahr 2016 auf Steuerklasse III eingestuft werde? Ist denn da noch was zu machen? Dankeschön! |
Titel: Re: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von T.P.2013 am 09.12.2015 um 03:23:45
Hallo,
1) Wechsel der Steuerklasse geht erst dann, wenn Dein Mann in DEU ist (also steuerpflichtig ist / Steuer-ID zugeteilt bekommen hat). 2) Nach Beantragung Steueklassenwechsel gilt die neue Steuerklasse in der Zukunft unmittelbar. Die entsprechenden Wirkungen für die Vergangenheit (ab Vorliegen der o.a. Voraussetzungen) werden dann im Rahmen einer von Dir zu erstellenden Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Gruß |
Titel: Re: Lohnsteuerklasse wechseln nach Heirat Beitrag von Aras am 09.12.2015 um 07:55:44
Es geht ja eigentlich nicht um die Steuerklasse sondern um den Grundfreibetrag, den man als verheiratetes Paar zusammen veranlagen kann. Kann man nicht zusammen veranlagen, dann muss man eben die erhöhten Unterhaltskosten nachweisen...
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