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Verlobter in Abschiebehaft (Gelesen: 12.766 mal)
Themen Beschreibung: Abschiebung
Rania83
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12.10.2015 um 19:07:51
 
Hallo an alle!

ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann!

Mein Verlobter ist seit sechs Tagen spurlos verschwunden und ich habe mir große sorgen gemacht, da weder seine Freunde noch seine Familie von ihm gehört haben.
Per Zufall habe ich einen Polizeibericht gelesen, der nach der Beschreibung  und Zeitpunkt zu ihm passt, er wurde nach einem Ladendiebstahl und Körperverletzung verhaftet und da stellte man fest, das er bereits per Haftbefehl zur Abschiebung gesucht wurde!

Jetzt weiß ich wirklich nicht was ich machen soll, habe natürlich Angst dahin zu gehen, da ich mich selber Strafbar gemacht habe, weil er ja illegal bei mir gelebt hat.
Aber so einfach abwarten uns nichts wissen, macht mich auch verrückt!

Lohnt es sich in seinem Fall einen Anwalt einzuschalten?

Hat er die Möglichkeit freiwillig auszureisen, statt in Haft zu sitzen?

Wie kann ich vorgehen, um zu wissen wo er inhaftiert ist, bekomme ich als Verlobte Auskunft darüber?
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Aras
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Antwort #1 - 12.10.2015 um 19:48:39
 
Du hast ja Schweigerecht. Du muss dich auch nicht selber belasten. Du kannst ja sagen, dass du mit ihm verlobt bist und du wissen willst wo er steckt. Also zB. Vermissten-Anzeige stellen. Mehr musst du ja nicht von dir geben. Und wenn die sagen, er ist in Haft, dann weißt du ja mehr.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 12.10.2015 um 20:35:55
 
Normalerweise ist nach einer Verhaftung, gerade in Verbindung mit einer Straftat, keine freiwillige Ausreise mehr möglich.

Mit der Abschiebung muss die zuständige Ausländerbehörde die Einreisesperre befristen, er kann (oder Du mit Vollmacht) also bald erfahren, wie lange die Sperre dauert.

Falls Du ihn immer noch heiraten willst, kannst Du das in seinem Land tun. Danach könnte er eine kürzere Befristung der Sperre beantragen.

Um welches Land geht es denn?
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Rania83
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Antwort #3 - 12.10.2015 um 23:29:37
 
Danke für die schnellen Antworten!

Er ist marokkanischer Staatsbürger.

Von ungefähr einer Stunde habe ich einen Anruf von ihm bekommen, er ist in der JVA Düsseldorf und möchte, das ich ihn besuche.

Warum in der JVA Düsseldorf, wenn er zur Abschiebung gesucht wurde?
Ich habe mal gelesen, das die nicht zusammen mit normalen Häftlingen untergebracht werden dürfen.

Aber es kann ja auch damit zu tun haben, das er ja eine Straftat begonnen hat oder warten die nur bis sie ihn nach Büren übergeben können?

Er ist wegen "kleinen" Diebstahl im Kaufhaus erwischt worden und die Körperverletzung wie im Polizeibericht steht, war ein weg schupsen des Detektiven!
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Aras
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Antwort #4 - 12.10.2015 um 23:37:49
 
Rania83 schrieb am 12.10.2015 um 23:29:37:
war ein weg schupsen des Detektiven


Das ist nen ganz beliebtes Thema bei Juristen. Ob ein Schubser eine Körperverletzung ist und ob nicht aus einem Diebstahl nicht ein Raub wird.  Cool

Ich gehe auch davon aus, dass man ihn nicht unmittelbar abschiebt. Viel eher aburteilen, bestrafen und dann ausweisen.
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Rania83
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Antwort #5 - 12.10.2015 um 23:46:09
 
soll ich einen Anwalt nehmen?
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Aras
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Antwort #6 - 12.10.2015 um 23:47:14
 
Kriegt er als Straftäter keinen Pflichtverteidiger?
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Antwort #7 - 12.10.2015 um 23:49:11
 
Soweit ich weiß, kenne ich keinen Fall wo man in Haft kommt, wegen einen Ladendiebstahl!
Auch wegen der Körperverletzung, denke ich nicht das er so viel Zeit hatte, jemanden blau und grün zu schlagen....er wollte ja schnell flüchten
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Rania83
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Antwort #8 - 12.10.2015 um 23:51:10
 
Ich will es mal hoffen, bekommt man einen Pflichtverteidiger ohne selber es zu beantragen?

Er selber redet kaum deutsch, er beherrscht nur die spanische Sprache.
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blubb


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Antwort #9 - 13.10.2015 um 00:09:33
 
Hallo,

wenn jemand ergriffen wird, für den ein Abschiebehaftbeschluss besteht, wird er in Abschiebehaft genommen.

Je nach Festnahmesituation kann es durchaus sein, dass er erst in die nächstgelegene Haftanstalt gebracht wird, um ihn dann am nächsten Tag dem Richter vorzuführen. Gerade wenn, wie hier möglicherweise auch, lediglich eine Ausweisungs- / Abschiebungsverfügung zusammen mit einer Fahndungsnotierung zur Festnahme zwecks Ausweisung / Abschiebung besteht.

Danach wird er dann, wenn der entsprechende Beschluss vorliegt, zeitnah in die Abschiebehafteinrichtung überführt.

Und ja, er bekommt nicht nur einen Anwalt für die Anhörung, sondern auch, falls erforderlich, einen Dolmetscher.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Rania83
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Antwort #10 - 13.10.2015 um 00:19:04
 
Vielen Dank für die hilfreichen Infos!

Nachdem ich ihn morgen besucht habe, bin ich mir sicher...das ich noch viele Fragen haben werde Smiley

Nochmal vielen lieben Dank, an alle die mir geantwortet haben.
Bis bald!
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Rania83
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Antwort #11 - 13.10.2015 um 15:11:26
 
Hallo nochmal,

jetzt sind noch mehr Fragezeichen in meinem Kopf!

Kommt man in U-Haft, wenn man keinen Personalausweis oder Pass besitzt?

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Arwen Rose
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Antwort #12 - 13.10.2015 um 15:17:10
 
U-Haft weil keine Pass hat? Eher nicht sonst wären Gefängnisse überfüllt.
Perso? Er ist kein deutscher Staatsbürger.

Das muss etwas ernsteres vorliegen, dass er in U-Haft gekommen ist.
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(ehemals Lisa2013)
 
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Aras
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Antwort #13 - 13.10.2015 um 15:24:56
 
Rania83 schrieb am 13.10.2015 um 15:11:26:
Kommt man in U-Haft, wenn man keinen Personalausweis oder Pass besitzt?


U-Haft bedeutet eben, dass man von einer hinreichenden Fluchtwahrscheinlichkeit ausgeht. Er war vorher bei dir untergetaucht und für die Polizei nicht auffindbar, d.h. hat sich der Abschiebung entzogen. Es ist für mich logisch, dass er jetzt wegen der Strafverfolgung in U-Haft ist. Wenn er nämlich nicht in U-Haft wäre, dann würde er ja wieder untertauchen.
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Antwort #14 - 13.10.2015 um 15:26:28
 
Nein, es ist nichts anderes...vielleicht wegen der Fluchtgefahr?!?

Ich weiß wirklich nicht warum er jetzt in U-Haft ist.
Außer diesem blöden Diebstahl und "Körperverletzung ist nichts passiert.

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