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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Verlobter in Abschiebehaft
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Beitrag begonnen von Rania83 am 12.10.2015 um 19:07:51

Titel: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Rania83 am 12.10.2015 um 19:07:51
Hallo an alle!

ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann!

Mein Verlobter ist seit sechs Tagen spurlos verschwunden und ich habe mir große sorgen gemacht, da weder seine Freunde noch seine Familie von ihm gehört haben.
Per Zufall habe ich einen Polizeibericht gelesen, der nach der Beschreibung  und Zeitpunkt zu ihm passt, er wurde nach einem Ladendiebstahl und Körperverletzung verhaftet und da stellte man fest, das er bereits per Haftbefehl zur Abschiebung gesucht wurde!

Jetzt weiß ich wirklich nicht was ich machen soll, habe natürlich Angst dahin zu gehen, da ich mich selber Strafbar gemacht habe, weil er ja illegal bei mir gelebt hat.
Aber so einfach abwarten uns nichts wissen, macht mich auch verrückt!

Lohnt es sich in seinem Fall einen Anwalt einzuschalten?

Hat er die Möglichkeit freiwillig auszureisen, statt in Haft zu sitzen?

Wie kann ich vorgehen, um zu wissen wo er inhaftiert ist, bekomme ich als Verlobte Auskunft darüber?

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Aras am 12.10.2015 um 19:48:39
Du hast ja Schweigerecht. Du muss dich auch nicht selber belasten. Du kannst ja sagen, dass du mit ihm verlobt bist und du wissen willst wo er steckt. Also zB. Vermissten-Anzeige stellen. Mehr musst du ja nicht von dir geben. Und wenn die sagen, er ist in Haft, dann weißt du ja mehr.

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von reinhard am 12.10.2015 um 20:35:55
Normalerweise ist nach einer Verhaftung, gerade in Verbindung mit einer Straftat, keine freiwillige Ausreise mehr möglich.

Mit der Abschiebung muss die zuständige Ausländerbehörde die Einreisesperre befristen, er kann (oder Du mit Vollmacht) also bald erfahren, wie lange die Sperre dauert.

Falls Du ihn immer noch heiraten willst, kannst Du das in seinem Land tun. Danach könnte er eine kürzere Befristung der Sperre beantragen.

Um welches Land geht es denn?

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Rania83 am 12.10.2015 um 23:29:37
Danke für die schnellen Antworten!

Er ist marokkanischer Staatsbürger.

Von ungefähr einer Stunde habe ich einen Anruf von ihm bekommen, er ist in der JVA Düsseldorf und möchte, das ich ihn besuche.

Warum in der JVA Düsseldorf, wenn er zur Abschiebung gesucht wurde?
Ich habe mal gelesen, das die nicht zusammen mit normalen Häftlingen untergebracht werden dürfen.

Aber es kann ja auch damit zu tun haben, das er ja eine Straftat begonnen hat oder warten die nur bis sie ihn nach Büren übergeben können?

Er ist wegen "kleinen" Diebstahl im Kaufhaus erwischt worden und die Körperverletzung wie im Polizeibericht steht, war ein weg schupsen des Detektiven!

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Aras am 12.10.2015 um 23:37:49

Rania83 schrieb am 12.10.2015 um 23:29:37:
war ein weg schupsen des Detektiven


Das ist nen ganz beliebtes Thema bei Juristen. Ob ein Schubser eine Körperverletzung ist und ob nicht aus einem Diebstahl nicht ein Raub wird.  8-)

Ich gehe auch davon aus, dass man ihn nicht unmittelbar abschiebt. Viel eher aburteilen, bestrafen und dann ausweisen.

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Rania83 am 12.10.2015 um 23:46:09
soll ich einen Anwalt nehmen?

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Aras am 12.10.2015 um 23:47:14
Kriegt er als Straftäter keinen Pflichtverteidiger?

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Rania83 am 12.10.2015 um 23:49:11
Soweit ich weiß, kenne ich keinen Fall wo man in Haft kommt, wegen einen Ladendiebstahl!
Auch wegen der Körperverletzung, denke ich nicht das er so viel Zeit hatte, jemanden blau und grün zu schlagen....er wollte ja schnell flüchten

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Rania83 am 12.10.2015 um 23:51:10
Ich will es mal hoffen, bekommt man einen Pflichtverteidiger ohne selber es zu beantragen?

Er selber redet kaum deutsch, er beherrscht nur die spanische Sprache.

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von T.P.2013 am 13.10.2015 um 00:09:33
Hallo,

wenn jemand ergriffen wird, für den ein Abschiebehaftbeschluss besteht, wird er in Abschiebehaft genommen.

Je nach Festnahmesituation kann es durchaus sein, dass er erst in die nächstgelegene Haftanstalt gebracht wird, um ihn dann am nächsten Tag dem Richter vorzuführen. Gerade wenn, wie hier möglicherweise auch, lediglich eine Ausweisungs- / Abschiebungsverfügung zusammen mit einer Fahndungsnotierung zur Festnahme zwecks Ausweisung / Abschiebung besteht.

Danach wird er dann, wenn der entsprechende Beschluss vorliegt, zeitnah in die Abschiebehafteinrichtung überführt.

Und ja, er bekommt nicht nur einen Anwalt für die Anhörung, sondern auch, falls erforderlich, einen Dolmetscher.

Gruß

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Rania83 am 13.10.2015 um 00:19:04
Vielen Dank für die hilfreichen Infos!

Nachdem ich ihn morgen besucht habe, bin ich mir sicher...das ich noch viele Fragen haben werde :)

Nochmal vielen lieben Dank, an alle die mir geantwortet haben.
Bis bald!

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Rania83 am 13.10.2015 um 15:11:26
Hallo nochmal,

jetzt sind noch mehr Fragezeichen in meinem Kopf!

Kommt man in U-Haft, wenn man keinen Personalausweis oder Pass besitzt?


Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Arwen Rose am 13.10.2015 um 15:17:10
U-Haft weil keine Pass hat? Eher nicht sonst wären Gefängnisse überfüllt.
Perso? Er ist kein deutscher Staatsbürger.

Das muss etwas ernsteres vorliegen, dass er in U-Haft gekommen ist.

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Aras am 13.10.2015 um 15:24:56

Rania83 schrieb am 13.10.2015 um 15:11:26:
Kommt man in U-Haft, wenn man keinen Personalausweis oder Pass besitzt?


U-Haft bedeutet eben, dass man von einer hinreichenden Fluchtwahrscheinlichkeit ausgeht. Er war vorher bei dir untergetaucht und für die Polizei nicht auffindbar, d.h. hat sich der Abschiebung entzogen. Es ist für mich logisch, dass er jetzt wegen der Strafverfolgung in U-Haft ist. Wenn er nämlich nicht in U-Haft wäre, dann würde er ja wieder untertauchen.

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Rania83 am 13.10.2015 um 15:26:28
Nein, es ist nichts anderes...vielleicht wegen der Fluchtgefahr?!?

Ich weiß wirklich nicht warum er jetzt in U-Haft ist.
Außer diesem blöden Diebstahl und "Körperverletzung ist nichts passiert.


Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Rania83 am 13.10.2015 um 15:31:17
Er wird wie ein schwer Verbrecher behandelt!

Ich darf ihm keine Kleidung, Brille ect. bringen, besuchen darf ich ihn nur zweimal im Monat je 30min und ich darf max 40 euro im Monat mitnehmen um ihm am Automaten Getränke, Tabak...zu kaufen.

Finde ich etwas übertrieben, das man wie ein Mörder behandelt wird!!!!!!

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Aras am 13.10.2015 um 15:33:19
Schau mal auf youtube die interessante Doku "Der Knast-Entscheider - Ein Haftrichter und seine Fälle"

Ich kenn mich nicht mit Strafprozessordnung und so aus. Aber wenn er beim nächsten Haftprüfungstermin angibt, dass er bei dir unterkommt und ihre beide verlobt seid, dann könnte er ggf. aus der Haft gelassen werden. Oder auch nicht.


Rania83 schrieb am 13.10.2015 um 15:31:17:
Finde ich etwas übertrieben, das man wie ein Mörder behandelt wird!!!!!!

Eher wie einen normalen Verbrecher.

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von tizedboy am 13.10.2015 um 15:39:57

Rania83 schrieb am 13.10.2015 um 15:26:28:
Ich weiß wirklich nicht warum er jetzt in U-Haft ist.


Weil:


Zitat:

er wurde nach einem Ladendiebstahl und Körperverletzung verhaftet und da stellte man fest, das er bereits per Haftbefehl zur Abschiebung gesucht wurde!


Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Rania83 am 13.10.2015 um 15:49:58
Danke Aras!!!
:)

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von T.P.2013 am 14.10.2015 um 01:00:50

Aras schrieb am 13.10.2015 um 15:33:19:
Ich kenn mich nicht mit Strafprozessordnung und so aus. Aber wenn er beim nächsten Haftprüfungstermin angibt, dass er bei dir unterkommt und ihre beide verlobt seid, dann könnte er ggf. aus der Haft gelassen werden. Oder auch nicht. 


Ich möchte ja nicht den Spielverderber spielen, aber: Falls er mit Abschiebehaftbeschluss (oder meinetwegen auch tatsächlich in U-Haft) sitzt und somit die Fluchtgefahr vorausgesetzt wird, wird er ganz sicher nicht aus der Haft entlassen, weil er bei seiner Verlobten wohnen könnte. Setzt mal Eure Jetons auf "Oder auch nicht"...

Gruß

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Nature am 20.10.2015 um 15:55:23
Wenn er wegen einem Haftbefehl zur Abschiebung sitzt, dann ist da nix mehr mit rauskommen.

Im Normalfall wird jetzt die bereits geplante Abschiebung aus der Haft durchgeführt und eine Einreisesperre verhängt.

Die Länge hängt davon ab was letzlich zur Abschiebung geführt hat.

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Abla am 26.04.2016 um 09:56:49
Hallo. Das tut mir sehr leid was euch passiert ist. Ich denke auch als verlobte hat mein kein recht auf herrausgabe von informationen. Jedoch kannst du dir jederzeit rechtlichen rat beim anwalt für ausländerrechte holen. Diese beratung kostet in der regel zwischen 50€-100€. Den anwalt an sich müsste jedoch dein verlobter selbst beantragen. Bei straftaten steht ihm ein anwalt zu. Dieser kann vom gericht zugewiesen werden. Ich denke auch das er erstmal nach dem deutschen recht verurteil wird und nach vollendung der strafr ausgewiesen wird. Also erstmal durchatmen. Es handelt sich erstmal nicht um abschiebehaft sondern normale haft wegen einer straftat. Alles gute und viel glück

Titel: Re: Verlobter in Abschiebehaft
Beitrag von Daddy am 26.04.2016 um 12:43:35
@Abla...

Zum einen ist der Thread schon über 6 Monate alt, zum anderen war die TS seit dem 13.10.2015 um 16:04:33 nicht mehr online...

Insofern macht dein Post wenig Sinn!

:closed:

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