kurdt0986 schrieb am 05.10.2015 um 19:16:09:chte bei unserer Hochzeit im November
wo?
kurdt0986 schrieb am 05.10.2015 um 19:16:09:Nach der Hochzeit möchten wir ihr eine Aufenthaltserlaubnis (oder Niederlassungserlaubnis?!) beantragen.
dann wohl in D!
kurdt0986 schrieb am 05.10.2015 um 19:16:09:Wie müssen wir vorgehen wg. der Namensänderung in ihren russischen Dokumenten?
Kommt darauf an, ob sie als ständig im Ausland lebend registriert ist oder nicht.
Wenn ja geht sie zur rus. Botschaft und erledigt das dort.
Aber das ist wohl nicht der Fall, da noch nicht mal verheiratet.
Wenn nein:
Erst muss ihr Name im Inlandspass geändert werden. Das geht AFAIK *nur* in RU.
Am besten beantragt sie vorher eine
AE als Ehegatte,
da gibt es zwei Möglichkeiten
a) entweder die
ABH macht das oder
b) die
ABH besteht auf einem RP mit ihrem neuen NAmen, dann sollte sie eine
FB nac §81.4 erhalten ... unbeidngt danach fragen.
In jedem Fall sollte drin stehen, dass sie nach dt. Recht den Namen x führt aber noch einen RP auf den Namen y hat.
Damit kann sie dann nach RU reisen und dort den Inlandspass beantragen
DAnn kann sie mit dem neuen Inlandspass entweder hier in D in der Botschaft einen neuen RP beantragen (wenn sie in der Botschaft registeriert ist, geht auch bei zeitlich beschränkter Registrierung) oder sie macht das gleich vor Ort, was
IMHO besser ist.
Sie sollte darauf achten, den alten RP als entwertet gestemperlt (wie auch immer) zu behalten, denn da ist die
FB drin.
Damit und dem neuen RP kann sie einreisen.
Ob sie mit der Kopie des alten RP mit Kopie der
FB und dem neuen RP einreisen kann, weiss ich nicht.
Mit einem
eAT könnte sie es jedenfalls.