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Urlaub mit Kind der Freundin (Geteiltes Sorgerecht, Zustimmung Vater) (Gelesen: 8.929 mal)
Aras
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Antwort #15 - 26.09.2015 um 23:33:06
 
Naja, aber du zitierst Gerichtsurteile in anderen Konstellationen. Nur Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichtes haben gesetzesrang. Somit sind die von dir zitierten Gesetze nur für die jeweiligen Konstellationen relevant und dein Exzerpt daraus weniger wert als die Aussage vom Anwalt. Zudem kann man ggf.Verbotsirrtum geltend machen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Antwort #16 - 26.09.2015 um 23:44:13
 
Aras schrieb am 26.09.2015 um 23:33:06:
Somit sind die von dir zitierten Gesetze nur für die jeweiligen Konstellationen relevant und dein Exzerpt daraus weniger wert als die Aussage vom Anwalt

Das ist wieder deine persönliche Meinung der Dinge.
Gerichtsurteile werden zur Begründung einer Entscheidung im Gerichtsverfahren zitiert, nicht aber die Meinung eines Anwalts im Internet.

Es war mir aber klar, dass du auch hier wieder nur kritisieren kannst. Deine Meinung ist eben in Stein gemeißelt und steht dem Urteil eines Bundesverfassungsurteil gleich. Muss es halt zur Kenntnis nehmen.
Dann soll die TS - weil du es auch so siehst - mit dem Kind in den Urlaub fahren und bei Problemen, auf die Meinung des Anwaltszitates verweisen und dass @aras auch die Meinung des Anwalts vertritt und gut ist's.
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T.P.2013
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Antwort #17 - 27.09.2015 um 16:56:00
 
trixie schrieb am 26.09.2015 um 23:17:13:
Einfach der TS zu sagen, dass sie mit dem Kind - auch wenn sie die notwendigen Unterlagen dabei hat - die Urlaubsreise antreten kann, halte ich für riskant. Wenn der Kindsvater das im nachhinein erfährt, kann er der Kindsmutter schöne Probleme bereiten. Er könnte dies auch zum Anlass nehmen, dass ihm das alleinige Sorgerecht übertragen wird. 


Ich glaube kaum, dass der Vater, der sich offenbar nicht um das Kind kümmert und Unterhaltszahlungen nicht leistet, das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt - nur weil die Mutter einer Urlaubsreise zustimmt. Außer vielleicht in der Realität einer Villa Kunterbunt.

@Tessie

Wie Du siehst, bist Du nicht die einzige Person, die keine Ahnung hat, was möglich ist und was nicht.
Generell kann man sagen, wie bereits erwähnt, dass das Kindeswohl und die grundsätzliche Ermöglichung des Umgangs für den Kindsvater (der daran offensichtlich kein gesteigertes Interesse hat) die entscheidenden Punkte sind.

Sollte eine solche Angelegenheit, was hier nach der geschilderten Sachlage wohl eher nicht zu erwarten wäre, gerichtlich aufgearbeitet werden, gibt es immer einen gewissen Unsicherheitsfaktor. Die Rechtsansichten verschiedener Gerichte sind offensichtlich uneinheitlich.

Du wirst, wenn Du 100% sicher gehen willst, auf die Reise verzichten müssen, falls der Vater nicht zustimmt.
Du (und die Kindsmutter) kannst auch ein geringes Restrisiko in Kauf nehmen und wie von mir vorgeschlagen verfahren - oder eben auch nicht.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Tessie
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Antwort #18 - 27.09.2015 um 21:21:01
 
Mono schrieb am 26.09.2015 um 19:47:06:
Bemerkenswert, dass ein 3-jähriges Kind schon den Wunsch hat, auf die Malediven zu fliegen.


Beim Tippfehler ertappt.  SorrySmilie Der Junge ist 13 (dreizehn).

Danke an alle. Am Freitag trifft sich der Junge mal mit dem Vater, um zu reden. Ich finde es ausgesprochen schade, dass es keine eindeutigen Festlegungen gibt.
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Antwort #19 - 29.09.2015 um 07:32:47
 
T.P.2013 schrieb am 26.09.2015 um 11:32:21:
Edit: Und zur Untermauerung des o.a. schnell mal gegoogelt: weitgehend analoger Fall


Danke, ich habe mich hier durchgelesen. Ich hatte eines vergessen. Meine Freundin (Deutsche) konvertierte zum Islam und trägt auf ihrem Personalausweis einen Hijab. Könnte dies bei der Aus- und Einreise extra zum Problem werden, sofern ich ihre Dokumente vorzeigen müsste?

(unabhängig davon bemühen wir uns dennoch um des Vaters Zustimmung)
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Antwort #20 - 29.09.2015 um 07:42:00
 
Warum zeigst du ihre Dokumente?

Ansonsten:
Malediven ist ein islamischer Staat. Sollte auf Verständnis stossen.
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Antwort #21 - 29.09.2015 um 08:01:32
 
Aras schrieb am 29.09.2015 um 07:42:00:
Warum zeigst du ihre Dokumente?


Danke. Falls ich danach gefragt werde, man hatte mir ja hier geschrieben, alle Dokumente mitzuführen, u. a. ihren Personalausweis.
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Antwort #22 - 29.09.2015 um 08:38:17
 
Du bist nicht berechtigt ihren Personalausweis mitzunehmen. Damit würde sie gegen das Personalausweisgesetz verstoßen.  Eine Kopie, ja. Wobei es fraglich ist, ob der Perso irgendeine Rechtskraft im Ausland hat, wenn dann müsste es die Kopie des Reisepasses sein.

Ausser ich hab dich falsch verstanden und deine Freundin reist mit.
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Antwort #23 - 29.09.2015 um 12:06:09
 
Aras schrieb am 29.09.2015 um 08:38:17:
Ausser ich hab dich falsch verstanden und deine Freundin reist mit.


Jemand schrieb ausdrücklich Personalausweis(kopie). Ich kann beides in Kopien mitnehmen. UM KOPIEN geht es.
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Antwort #24 - 30.09.2015 um 01:05:04
 
Bei der Kopie des Personalausweises geht es darum, dem fragenden Beamten i.d. Grenzkontrolle oder dem Angestellten der Fluggesellschaft darzulegen, dass die Unterschrift auf der ebenfalls mitzuführenden Einverständniserklärung der Mutter auch tatsächlich die Unterschrift der Mutter ist.

Ob die Mutter auf dem Bild des Perso einen Hijab oder auf dem Kopf zwei Playboy-Hasenlöffel in rosa Farbe trägt, sollte in 99% der Fälle irrelevant sein.
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Antwort #25 - 06.10.2015 um 11:47:04
 
Ich hatte außerdem etwas falsch verstanden; meine Freundin besitzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn.
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