Hallo,
mein nicht-EU und nicht EWG-Partnernin werden in Kürze heiraten. Ich bin in LST Klasse I.
Sie wird nach der Heirat wieder in ihr Land zurück gehen und dort den Familiennachzug (sie + Kind) initiieren.
Ab wann kann ich meine Lohnsteuerklasse ändern? Es ist ja so, dass wir eine Ehe und Einstehensgemeinschaft eingehen und ich sie dann auch "ab dem ersten Ehetag" finanziell unterstützen will, wie es auch wäre, wenn sie schon bei mir wohnen würde.
Was ich gefunden habe:
Zum einen kann man die LST-Klasse nach Eheschließung "sofort" wechseln. In den Foren scheiden sich die Geister, ob es erforderlich ist, dass die Nicht-EU-Partnernin
a) in D wohnt
b) in D bei mir wohnt
c) in Deutschland gemeldet ist (Wohnsitz hat).
Für mich ist "Wohnsitz" nicht gleich "tatsächlicher Aufenthalt", da das Meldegesetz auch mehrere Wohnsitznahmen zulässt. M. E. kann sie also den Wohnsitz in D haben, aber den tatsächlichen Aufenthalt woanders. Das wäre möglicherweise ein bußgeldrelevantes Meldevergehen, aber das war's dann auch.
Worauf zielt denn nun das FinAmt??
Die andere Variante ist der Antrag bis 30.11. Das ist aber total Banane, wenn die Partnernin bspw. zum 01.03. kommt und mir für 10 Monate rd. 500 EUR mtl. entgehen, da wir als Familien in D dann auch dringend auf das Geld angewiesen sind (Kind, Mutter, Krankenversicherung, Essen, Strom, Bustickets muss ja alles bezahlt werden). Das kann es also auch nicht sein, dass wir das Geld dann im darauffolgenden Jahr durch Steuererklärung wiederbekommen, - das macht das ganze nicht eben erträglicher.
Auch wenn google es andeutet (mangels Ergebnisse) kann ich aber nicht der einzigste sein, der das Problem hat - insofern liebe Leser/innen ... Feuer frei
Danke!