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Schikane vom JC (Gelesen: 2.507 mal)
VeFra
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i4a rocks!


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Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schikane vom JC
25.05.2015 um 19:51:47
 
Hey ihr Lieben,

Wir haben ein Problem mit dem JC in Berlin.
Seitdem mein Mann im Februar 2014 in Berlin ist,werden wir behandelt wie der letzte Abschaum.
Uns werden unsere Gelder die uns zustehen zu unrecht nicht gezahlt oder es kommt zu verspäteten Auszahlungen.
Erst letzten Monat wurde die Auszahlung kurz vor Zahltag storniert und keiner wusste warum.
Noch an keinem Monat in diesem Jahr kam das Geld einmal pünktlich.

Jetzt meine Frage:

Mein Mann hat seit März eine Anstellung in einem Möbelhaus in Berlin.
Der Arbeitsvertrag und die Lohnzettel wurden pünktlich jeden Monat abgegeben.
Jetzt kam am 5.5.2015 ein Schreiben unseres "LieblingsLeistungsabteilungsMitarbeiter" der die Lohnzettel nochmal forderte ...
Soweit so gut.
In dem Brief mit der Aufforderung zur Mitwirkung war auch ein Termin zur Abgabe der Papiere.
Dieser war letzte Woche Dienstag.
Alles abgegeben.
Der besagte Mitarbeiter sagte mir im Beisein einer Kollegin von Ihm zu den Bescheid noch am selben Tag zu bearbeiten.
Denkste ..
Am Freitag rief ich im ServiceCenter an um zu fragen ob sich schon etwas getan hat,NEGATIV ..

Weil das Jobcenter nicht aus dem Tee kommt mit der neuen Berechnung müssen wir wahrscheinlich mit einer horenden Rückzahlung rechnen.
Mein Mann ist im Möbelhaus auf MiniJob Basis angestellt.

Hat das JC jetzt irgendwelche Handhabe uns das Geld wieder nicht / oder verspätet zu zahlen.
Ich kann seit Tagen nicht mehr richtig schlafen weil ich mir so Gedanken mache. unentschlossen

Ich hoffe ihr könnt uns helfen oder etwas raten.

Liebe Grüße
Franzi & Veli
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reinhard
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Antwort #1 - 25.05.2015 um 20:49:03
 
Falls Ihr Leistungen zu Unrecht erhaltet, weil er Geld verdient, solltet Ihr diese Leistungen einfach auf dem Konto liegen lassen. Sobald es zurückgefordert wird, überweist Ihr es einfach zurück.

Es ist sinnlos, sich zu ärgern – im Jobcenter arbeiten häufig Leute mit Zeitverträgen und ohne Ausbildung, das kann nicht besser funktionieren.

Geht selbst so systematisch wie möglich vor und macht alles schriftlich. Lasst Euch das, was Ihr einreicht, auf mitgebrachten Kopien immer bestätigen, damit klar ist, was Ihr wann abgeliefert habt.
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VeFra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.05.2015 um 20:54:31
 
Hallo Reinhard,

erstmal Danke für deine Antwort.
Die zuviel gezahlte Leistung haben wir auf Konto.
Man kann das ja online alles so wunderbar berechnen.

Es geht jetzt aber um den neuen Monat.
Das Geld soll ja am Freitag kommen.
Meine Sorge ist jetzt das der nette Bearbeiter wieder etwas findet,ihm einfällt das ein Papier fehlt um die genaue Berechnung zu machen und wir deswegen keine Leistung bekommen.
Wir wollen am Dienstag in den Urlaub und es wäre unendlich beruhigend zu wissen das der Mietzuschuss kommt.
Muss das JC einen Bescheid erstellen und zusenden bevor die Leistung überwiesen wird?
Also die neue Summe der Berechnung?
Oder können die es einfach komplett einstellen weil die Berechnung noch nicht fertig ist?
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Aras
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Antwort #3 - 25.05.2015 um 20:55:03
 
Naja... was möchtest du für einen Tipp? Willst das Jobcenter zurückpiesacken? Man kann ja echt vieles machen um die Fronten zu verhärten... z.B. den Datenschutzbeauftragten einschalten und Fragen wieso die Lohnnachweise erneut gefordert werden, obwohl man den Nachweis am 5. des Monats bereits abgegeben hat. Dazu sollte man aber nachweislich den Lohnzettel auch abgegeben haben, z.B. Kopie mit Empfangsstempel versehen lassen etc..

Aber wem hilfts?

Darum würde ich offen gesagt einfach zum Rechtsanwalt für Sozialrecht gehen und entsprechend die Sache über den Anwalt klären lassen. Einfach mit ALG2 Bescheid zum Amtsgericht und Beratungshilfeschein besorgen.

http://www.hartziv.org/beratungshilfe.html

Falls euch aufgrund früherer Spätzahlungen finanzielle Nachteile entstanden sind, so könnt ihr das ggü. dem Jobcenter geltend machen. Z.B. Rücklastschriftgebühren aufgrund nicht gedeckter Girokonten.

Manchmal hat man Pech und landet beim falschen Sachbearbeiter. Wenn das Geld nicht pünktlich da sein sollte, würde ich  entsprechend den Anwalt einschalten. Sollte der Sachbearbeiter sein Wort einhalten... naja dann ist doch alles ok.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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VeFra
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.05.2015 um 20:59:43
 
Nein um Gottes Willen ich möchte nicht zurückpiesacken.
So wie es in den Wald hinein schalt so schalt es auch zurück.
Für irgendwelche Gegenmaßnahmen fehlen mir schlichtweg die Nerven.
Ich bin im 5.Monat schwanger und kann solch einen Stress nicht gebrauchen.

Ich habe einfach nur Angst das auf Grund der noch nicht getätigten Berechnung des Gehaltes meines Mannes wir am Freitag keine Leistung bekommen.
Deshalb fragte ich ja auch ob es irgendeine Handhabe gibt dass diese dem JC gestattet ...

& zum Thema Mahnkosten und Rücklastschriftgebühren wurde uns beim JC gesagt das es keine gerechtliche Handhabe gibt diese gestattet zu bekommen. Lippen versiegelt
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reinhard
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Antwort #5 - 25.05.2015 um 21:03:52
 
Die Frage, was Freitag passieren könnte, kann niemand beantworten.
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Aras
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Antwort #6 - 25.05.2015 um 21:08:58
 
Klar kann man den finanziellen Schaden zurückerstattet bekommen. Wenn die Zahlung zu spät auf dem Konto eingeht, dann ist das Schuld vom JC.

Wenn du keine Nerven hast, dann geht bitte zum Anwalt. Der soll sich die Nerven kaputt machen (und damit Geld verdienen). Als ALG2-Empfänger habt ihr "Armenrecht". Also nutzt das doch bitte.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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