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Besondere Integrationsleistungen (Gelesen: 9.628 mal)
Nanoteilchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.03.2015 um 14:00:37
 
Ich bin seit meiner Geburt durchgehend in Deutschland habe aber in der Zeit von 2004-2008 irgendwelche aufenthaltslücken im bürokratischen sinne . Ich habe seit 2008 eine unbefristete Niederlassungserlaubniss . Ich bin seit 2009 Volljährig.

Das Problem ,es wurde mir gesagt normalerweise kann ich erst ab November 2016 eine Einbürgerung beantragen außer ,wenn ich von 2004-2008 besondere intigrative Leistung erbracht habe . Ich sollte meine Zeugnisse aus der Zeit Klasse 8-10 Vorlegen.
Ich habe aber einige Fehlzeiten gehabt ,aber trozdem relativ gute Noten erst ab der 9ten ging es Bergab aufgrund Privater Umstände. Ich habe dann 2mal die 9te gemacht und ein Abgangszeugniss Erhalten das war 2007 ,allerdings habe ich 2008 den Hauptschulabschluss nachgeholt. Später auch den Realschulabschluss

Mir wurde jetzt gesagt das dies aufgrund von Fehlzeiten nicht als intigrative Leistung angerechnet wird und ich bis November 2016 warten muss
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reinhard
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Antwort #1 - 18.03.2015 um 14:05:30
 
Dagegen kannst Du wohl nichts machen, das muss die Behörde so einschätzen, dass es auch gerecht gegenüber anderen ist.

"Besonders" sind in der Regel alle Sachen, die man zusätzlich macht, also Schulfeste organisieren, als Klassensprecher freiwillig arbeiten, bei der Schulhofgestaltung freiwillig Aufgaben übernehmen. "Nur" die Zeugnisse, wenn sie nicht außergewöhnlich sind, reichen meistens nicht.

Und die Behörde darf Dich nicht besser (oder schlechter) behandeln als die anderen, über deren Anträge sie 2014 oder 2013 entschieden hat.
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Aras
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Antwort #2 - 18.03.2015 um 14:11:26
 
Kapier ich nicht.

Bist du seit 8 Jahren in Deutschland, ja oder nein?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nanoteilchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.03.2015 um 14:23:45
 
Seit 23 Jahren ,aber ich hatte irgendwelche ersatz Ausweise etc und da gab es wohl eine Zeit in der ich kein geregelten Aufenthalt hatte

Das kam mir ,aber recht willkürlich vor ,da wurde einfach gesagt ja zu viel Fehlzeiten musst du halt bis 2016 warten
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Antwort #4 - 18.03.2015 um 14:32:02
 
Aber du hast 2008 eine Niederlassungserlaubnis im Anschluss an diese ungeregelten Aufenthaltszeiten erhalten. Das spricht ja dafür, dass diese Zeiten geklärt wurden und die "Lücke" geschlossen wurde.

Hattest du Duldungen? Hattest du das per Anwalt durchgefochten?


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reinhard
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Antwort #5 - 18.03.2015 um 14:34:12
 
Du hättest Dich 2003 / 2004 darum kümmern müssen, was damit ist. Du könntest es vermutlich jetzt rausfinden, falls es Dich interessiert. Meistens ist es aber schwer oder unmöglich, das nachträglich zu reparieren.

Wenn Du seit 2008 eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis hast, erfüllst Du die acht Jahre tatsächlich erst 2016.

Ist das denn ein wirkliches Problem, ob Du jetzt oder nächstes Jahr im November eingebürgert wirst? Hängt irgendwas (Beamtenstatus? Richterstelle?) davon ab? Dann wäre es sinnvoll, wenn Du Dich nochmal intensiv darum kümmerst. Wenn nicht, ist es auch möglich, das einfach so zu akzeptieren. Zwischen einer NE und der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es ja im Alltag wenig Unterschiede.

Aber falls es für Dich wichtig ist, kläre doch ganz penibel und genau, was 2004 bis 2008 war und warum Du 2008 die NE bekommen hast.
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Antwort #6 - 18.03.2015 um 14:51:16
 
Ich kann nur reinhard zustimmen.

Wenn dir die Einbürgerung sehr sehr wichtig ist, dann solltest du deine Aufenthaltshistorie in und auswendig kennen und dich über das Aufenthaltsrecht von damals und heute zu informieren.

Also ich würde an deiner Stelle anfangen einen Auszug aus dem Ausländerzentralregister zu besorgen.
Dann würde ich an deiner Stelle eine Kopie der Ausländerakte und der Einbürgerungsakte beschaffen.

Außerdem würde ich mir ne gute Unibibliothek mit Jura-Abteilung suchen und mich in die Thematik Ausländergesetz, Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeitsgesetz einlesen.

Damit das Geld nicht verloren geht, würde ich an deiner Stelle einen Widerspruch einlegen und darum bitten, dass du dich in die Thematik erstmal einlesen willst und dann die Begründung nachlieferst und solange nicht beschieden werden soll.
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Antwort #7 - 18.03.2015 um 15:11:49
 
Noch hat er ja - wenn ich es richtig verstehe - gar keinen Antrag gestellt.
_________________

Zuerst einmal Grundsätzliches: Keine EBH kann Dir sagen, dass Du den EB-Antrag erst ab einem bestimmten Zeitpunkt stellen darfst. Theoretisch kann jemand, der gestern erstmalig eingereist ist, einen Antrag stellen, ob der allerdings erfolgversprechend ist, ist eine andere Frage.

Die EBH kann also - und ich vermute, dass sie das auch so formuliert hat - allenfalls die Auskunft geben, dass der Antrag vor 11/2016 aus den Gründen X, Y und Z wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn Du es genau wissen willst, dann geh nochmal zur Beratung bei der EBH und hör diesmal genau zu - mach Dir ggf. Notizen - welche Lücken von wann bis wann bestanden haben sollen.

Dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du bis 2016 wartest, weil alles schlüssig ist, oder ob Du schon einen Antrag auf EB stellst. Wenn Du die genauen Angaben hast, kannst Du die hier ja nochmal darstellen, dann kann von uns auch konkret was gesagt werden.

Wenn Du - wie ich es verstehe - ab 11/08 eine NE besitzt, kannst Du den Antrag auch bereits im Juli oder August stellen, entschieden werden kann allerdings erst im November, wenn Du die acht Jahre voll hast.

Sollten die Lücken allein darin bestehen, dass versäumt worden ist, rechtzeitig die befristeten AEs zu verlängern, so bleiben diese Lücken nach § 12b (3) StAG außer Betracht, so dass der Aufenthalt als ununterbrochen anzusehen ist.

Wie gesagt, ohne konkrete Angaben, worum es sich bei den Lücken handelt, kann hier niemand eine Auskunft geben, mit der Du irgendetwas anfangen könntest.
_______________

Und wenn Dich alles nicht zufriedenstellt, dann beantrage einfach die EB - das kann Dir niemand verbieten - und lass den Antrag ggf. ablehnen, dann hast Du wenigstens schwarz auf weiß, was fehlen soll, und kannst ggf. dagegen den Rechtsweg beschreiten.
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Antwort #8 - 18.03.2015 um 15:24:06
 
Ich habe einen Antrag gestellt der an dieser Sache hängengeblieben ist jetzt kann ich die Akte ruhen lassen oder ich würde eine Ablehnung bekommen wurde mir gesagt

Mir geht es weniger um die Frage warum erst ab 2016 ,als mehr darum ,ob diese Leute einfach sagen können du hattest im Alter von 15-16 zu viele Fehlzeiten in der Schule und deswegen musst du warten.
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Antwort #9 - 18.03.2015 um 15:28:15
 
Waren diese Fehlzeiten verhaltensbedingt ("schwänzen") oder krankheitsbedingt. Davon ausgehend könntest du selber die Fehlzeiten bewerten.

Aber mal im Ernst:
Kläre die Sache sauber für dich und Dritte auf und dann stellst du den Einbürgerungsantrag und falls es Probleme gibt, dann kannst du auch entsprechend argumentieren. Wenn du das jetzt persönlich nimmst, dann kommst du nicht weiter.

Zumal wir nicht wissen, ob es schulische Fehlzeiten oder Zeiten des ungeklärten Aufenthaltsstatuses ist.

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Antwort #10 - 18.03.2015 um 15:32:26
 
Es geht sich darum das ich zu viele Fehlzeiten in der Schule hatte aus welchen Gründen ist ja nicht relevant.
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Antwort #11 - 18.03.2015 um 15:32:47
 
Nach dem Eingangsposting liegen vor allem Aufenthaltsunterbrechungen vor. Aber wie ich oben ausführte müssen wir, um überhaupt sinnstiftendes hier von uns geben zu können, wissen, um welche Arten von Unterbrechung es sich handelt.

(Die schulischen Fehlzeiten können wir hier erstmal vergessen, solange wir nicht wissen, ob überhaupt besondere Integrationsleistungen zur Verkürzung der Aufenthaltszeit erforderlich sind.)
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Antwort #12 - 18.03.2015 um 15:33:34
 
Nanoteilchen schrieb am 18.03.2015 um 15:32:26:
Es geht sich darum das ich zu viele Fehlzeiten in der Schule hatte aus welchen Gründen ist ja nicht relevant. 



dann hab ich das
Nanoteilchen schrieb am 18.03.2015 um 14:00:37:
Ich bin seit meiner Geburt durchgehend in Deutschland habe aber in der Zeit von 2004-2008 irgendwelche aufenthaltslücken im bürokratischen sinne .

wohl falsch verstanden.

Und nein, wenn wir Dir sagen sollen, ob die Fehlzeiten relevant für die Frage der integrativen Wirkung der Schulzeiten sind, dann ist das hier durchaus von Belang.
Denn zwischen "Null Bock, weil der Lehrer doof ist" und längeren Krankheiten - nur um mal zwei Beispiele zu nennen - gibt es schon Unterschiede
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Antwort #13 - 18.03.2015 um 15:40:47
 
Nanoteilchen schrieb am 18.03.2015 um 14:00:37:
2004-2008 irgendwelche aufenthaltslücken im bürokratischen sinne 

Welche Staatsangehörigkeit hast Du denn? Falls die Antwort türkisch sein sollte könnte es sein, dass ggf. keine AT-Pflicht bestand (Stichwort ARB 1/80).
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Antwort #14 - 18.03.2015 um 15:50:22
 
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