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Antag der FZF ist vom BVA an die ABH geschickt worden (Gelesen: 6.428 mal)
kasimir123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Antag der FZF ist vom BVA an die ABH geschickt worden
26.02.2015 um 22:58:29
 
schoene guten abend an alle die hier ihre unterstuetzung anbieten

zur meine frage ich habe am 09.02 meinen Antrag zur FZF in Rabat abgegeben
der wurde am 19.02 zur ABH geschickt als ich da heute angerufen habe um zufragen ob meine Frau die Deutsche Staatsbürgerin ist den Mietvertrag und die Arbeitslosengeldbescheinigung persoenlich bei der Sachbearbeiterin einreichen kann sagte Sie das die Akte aus zwei teilen besteht und sie die Akte noch nicht vorliegen hat
aber naechste woche dann da sein wird und wenn Sie die Akte vorliegen hat meine Frau noch vorladen müsste
ist das der regel Fall das man da vorgeladen wird und wenn man vorgeladen wurde wie lange dauert es in der regel bis das Visum fertig bearbeitet wird
Konnte es nicht glauben das da BVA so schnell war weil die Sachbearbeiterin sagte das es bis 5 wochen dauern kann
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Antwort #1 - 26.02.2015 um 23:47:45
 
kasimir123 schrieb am 26.02.2015 um 22:58:29:
ist das der regel Fall das man da vorgeladen wird


"eingeladen" ja (das ist keine Vorladung)

kasimir123 schrieb am 26.02.2015 um 22:58:29:
dauert es in der regel bis das Visum fertig bearbeitet wird 

tja, die Frage kann man kaum beantworten
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kasimir123
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Antwort #2 - 01.03.2015 um 02:23:13
 
hallo noch mal also am freitag hat die Sachbearbeiterin meiner frau mit geteil das sie frühstens im april eingelanden werden kann da alle termine im märz vergeben sind
kann mir den jemand sagen wieso man in der regel eingelanden wird und worum es geht bei der einladung
ich bin schon wieder sehr pesimistisch und mal den teufel an die wand obwohl es ja noch alles seinen normalen gang nimmt

danke über jede antwort 

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erne
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Antwort #3 - 01.03.2015 um 12:09:12
 
kasimir123 schrieb am 01.03.2015 um 02:23:13:
kann mir den jemand sagen wieso man in der regel eingelanden wird und worum es geht bei der einladung 


die ABH will wissen, ob Deine Frau überhaupt weiss, dass du nach D willst und vor allem, ob sie das auch will.
Dann werden noch standard Fragen gestellt, wie
- wann kennengelernt
-wo
-wie
-wie oft getroffen
-wann und wo
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Antwort #4 - 01.03.2015 um 16:38:49
 
Wenn es um einen Besuch geht, entscheidet die Botschaft alleine und in zwei bis vier Wochen.

Wenn es um die Einwanderung geht, also um eine Entscheidung, die für ein Leben gelten soll, bearbeitet erst die Botschaft, dann bearbeitet und entscheidet die Ausländerbehörde, danach entscheidet die Botschaft. Das dauert je nach Herkunftsland zwei bis zehn Monate (für einige Länder gibt es zusätzliche Prüfungen der Dokumente oder der Sicherheitsbehörden).

Am besten ist, Du wartest das übliche Verfahren ganz ruhig ab.
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kasimir123
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Antwort #5 - 13.03.2015 um 01:58:57
 
hallo noch mal alle hier zusammen
also heute hat meine Frau die Einladung von der ABH bekommen für den 30.03 doch früher als die erste Sachbearbeiterin uns sagte die den Fall nicht mehr bearbeitet weil die ABH überfordert ist und irgendwie die Buchstaben neu verteilt wurden 
in dem Schreiben stand das Sie ihren Reisepass und Arbeitsvertrag mitbringen soll obwohl Sie momentan Arbeitslos ist aber egal
meine frage jetzt wenn es zu einer paralLelen befragung kommt kriegt man das sofort mitgeteilt in der Einladung oder kann das einem bei dem Befragungstermin noch mit geteilt werden
also wir sind schon seit drei einhalb jahren verheiratet haben bevor ich ausgewiesen wurde geheiratet
meine Einreisespere war bis zum 31.06.2014 und hatten leider nur drei monate zusamen leben können 

über erfahrungswerte wäre ich sehr dankbar die situation belastet einen echt sehr
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reinhard
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Antwort #6 - 13.03.2015 um 10:56:41
 
Wenn es zu einer gleichzeitigen Befragung kommt, bekommt Ihr rechtzeitig den Termin. Da beide Behörden sich auf einen Termin einigen müssen, der bei beiden passt, dauert das etwas.

Aber ob es dazu kommt, weiß hier niemand.

Das Verfahren dauert zwei bis zehn Monate, Du solltest es einfach in Ruhe abwarten. Dass Du ungeduldig bist, ist klar. Aber es kann wirklich niemand sagen, wie es weiter geht, weil wir die Akte nicht kennen.
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Antwort #7 - 18.03.2015 um 04:06:26
 
kann es den auch sein das wenn ich bis kurz vor diesem termin der einladung meiner frau bei der ABH nicht von der botschaft auch eingeladen werde diese einladung meiner frau die standart einladung bei der ABH ist und das visum erteilt wird
oder kann es nach der einladung meiner frau noch zu einem zusätzlichen termin kommen
ich meine halt das die ABH meine frau ja erst garnicht einladen bräuchten wenn sie uns beide befragen wollen
entschuldigt das viele fragen aber die nerven liegen blanck

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reinhard
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Antwort #8 - 18.03.2015 um 10:12:04
 
Auf Fragen "kann es sein" kann man nur mit "ja" antworten.

Ob es so sein wird, kann niemand beantworten außer Dir selbst. Du solltest hier nur Fragen stellen, die etwas mit der Realität zu tun haben. Warte erst die schriftlichen Nachrichten zum Verfahren ab, stell danach konkrete Fragen.

Es kann auch sein, dass bei der Sonnenfinsternis am Freitag das Stromnetz zusammenbricht und Computer geschädigt, Daten gelöscht werden. Aber auch Fragen dazu sollte man erst Montag stellen.
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Antwort #9 - 31.03.2015 um 01:04:43
 
schönen guten abend an alle hier
also heute hatte meine Frau die Einladung von der ABH
wo Sie die restlichen Papiere abgeben hat
jedoch wurden ihr von der Sachbearbeiterin nicht nur die üblichen Fragen gestelt wie wo wann kennen gelernt sondern ihr wurden ein haufen fragen gestelt wie ob wir Kinder wollen ob ich arbeiten gehen will wie meine Frau sich unsere Zukunft vorstelt wieso wir nicht selber in Marokko unsere Ehe geschlossen haben sondern jemanden aus unserer Familie bevolmächtigt haben die Ehe für uns ins Heiratsregister einzutragen was für einen Abschluss ich habe wieso ich meine Ausbildung nicht abgeschlossen habe alles mögliche halt
aufjeden fall hat das gespräch knapp 25 min gedauert wobei die Sachbearbeiterin 2 Seiten mitgeschrieben hat
als Sie dann fertig waren und meine Frau fragte wie es jetzt weiter geht sagte ihr die Sachbearbeiterin das Sie heute noch das ok von seiten der ABH an die Botschaft mailen würde und ich dann von der Botschaft angerufen werde weil die Botschaft letztendlich über die Visa vergabe entscheidet
meine frage aus erfahrungs werten weil ich mich einwenig wunder das nur Ihr ein Fragenkatalog gestellt wurde muss ich damit rechnen das ich von der Botschaft eingeladen werde oder kommt es vor das nur einem soviele Fragen gestellt werden und das Visum erteilt wird
hat mich echt gewundert wieso Sie bei uns nicht die Zeitgleiche befragung gemacht haben wenn die ABH soviele fragen hatte
würde mich über erfahrungswerte sehr freuen hab jetzt noch mehr fragezeichen im kopf als vorher
wie geht es in der regel weiter
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Antwort #10 - 31.03.2015 um 01:28:14
 
Hallo,

diese Befragung, die m.E. weit über eine oberflächliche Sondierung (wir hatten Userboard gerade eine Diskussion darüber...) hinausgeht, zielte offensichtlich in Richtung Abklärung e. möglichen Scheinehe.
Im Normalfall wird zwar eine solche Befragung dann zeitgleich mit beiden Partnern durchgeführt, aber es kann natürlich Ausnahmen geben.
Deine Frau sollte sich, just in case, ein Gedächtnisprotokoll der Fragen und ihrer Antworten niederschreiben. Es ist zwar vieles denkbar, was den weiteren Ablauf angeht, aber da ganz offensichtlich die ABH alles zur Zufriedenheit beantwortet gesehen hat,...

kasimir123 schrieb am 31.03.2015 um 01:04:43:
... sagte ihr die Sachbearbeiterin das Sie heute noch das ok von seiten der ABH an die Botschaft mailen würde...


Zitat:
wie geht es in der regel weiter 


... solltest Du dann die nächsten Tage Nachricht erhalten, dass das Visum abholbereit in der Botschaft vorliegt.

Gruß
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Antwort #11 - 31.03.2015 um 03:12:46
 
danke T.P 2013 für deine antwort
auf jeden fall hat die Sachbearbeiterin meiner Frau direkt nach dem gespräch gesagt das Sie heute noch das OK von seiten der ABH an die Botschaft mailen wird
also wenn die Sachbearbeiterin meiner Frau direkt nach dem gespräch sagen konnte das Sie das OK an die Botschaft geben wird ohne das Sie die antworten noch unter die Luppe nehmen musste heisst das das kein Zweifel gegenüber unserer Ehe besteht
sollte ich die ABH vielleicht anrufen um zu fragen ob Sie die email mit dem ok an die Botschaft geschickt hat oder wenn sich in einer woche niemand von seiten der Botschaft meldet die Botschaft mal selber anrufen und fragen
ware den denkbar das die Botschaft mich noch einladen würde auch wenn die ABH ihre zustimmung gegeben hat
was sollte ich jetzt machen
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Antwort #12 - 31.03.2015 um 06:25:35
 
kasimir123 schrieb am 31.03.2015 um 03:12:46:
sollte ich die ABH vielleicht anrufen um zu fragen ob Sie die email mit dem ok an die Botschaft geschickt hat oder wenn sich in einer woche niemand von seiten der Botschaft meldet die Botschaft mal selber anrufen und fragen 

Herrin des Verfahrens ist die AV und die trifft die Entscheidung zur Visumsvergabe, die ABH arbeitet denen nur zu. Fragen zur Visumserteilung kann deshalb auch nur die AV beantworten.
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Antwort #13 - 31.03.2015 um 06:39:35
 
Saxonicus schrieb am 31.03.2015 um 06:25:35:
...die trifft die Entscheidung zur Visumsvergabe, die ABH arbeitet denen nur zu. Fragen zur Visumserteilung kann deshalb auch nur die AV beantworten.

Das ist Blödsinn. In 99,9 % der Fälle dürften die Entscheidungen
der ABH (sie muss zustimmen und nicht "zuarbeiten") mit denen
der AV übereinstimmen. Insofern kann ein Anruf bei der ABH
durchaus weiter helfen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #14 - 31.03.2015 um 06:45:22
 
Die Zusammenarbeit der AV mit der ABH erfolgt nur behördenintern. Die AV ist Herrin des Verfahrens und liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass die AV über Kenntnisse der Person des Visumsantragstellers verfügt, von denen die ABH gar keine Ahnung hat, nicht haben kann..
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