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Anhörung - wie geht es weiter? (Gelesen: 1.133 mal)
charliex
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i4a rocks!


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22.11.2014 um 23:42:55
 
Hallo, (ich bin's nochmal :| )

Ihr kennt meinen Fall schon

2012 : AT nach §16 Abs. 4, wollte wieder Studieren, dementsprechend Antrag gestellt (zur Erteilunf einer neuen AT nach §16 Abs. 1).
2013 : Endgültig nach Bonn umgeogen.
2014 : Bonn stellt fest dass ich keinen AT besitze, und mein Antrag ist auch nicht in der Akte, also die wissen gar nicht was läuft etc.
2014 : Schreiben und alles wurde doch in der Akte gefunden.

Die Bonner ABH hat gesagt dass sie eine Ablehnung der Antrag beabsichtigt.

(Link : Änderung:
Link zu den Kurznachrichten entfernt
)

So jetzt hab ich einen Brief bekommen, das ich mich innerhalb von 14 tagen aüßern soll. Der Brief ist am 29.10 geschrieben worden, am 14.11 (!) Frankiert worden, und am 20.11 zu mir gekommen. ich war nicht zuhause, daher am 21.11 hab ich ihn bekommen.

0. Das heisst dass ich bis zum 28.14 Zeit oder?

Das Argument  der Bonner ABH ist folgendes :
1. Laut AVwV,  §16.2.3, ein Wechsel von § 16.4 zum § 16.1 ist  nicht möglich.
2. Ich hätte in Bremen _vorsprechen_ sollen, dass ich mein Studium aufnehme,

So wie geht es jetzt weiter? Ich denke dass ich mich mit einem Anwalt sprechen soll. Darf ich Euch um eine Empfehlung fragen (zu einem Anwalt der mich helfen könnte) (per PN I guess)?

Danke, und ein Schönes Restwochenende!

PS: am 01.12 ziehe ich mich nach Brühl um, sollte das iwie eine Rolle spielen.........
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« Zuletzt geändert: 23.11.2014 um 14:54:35 von Mick »  
 
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charliex
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Antwort #1 - 23.11.2014 um 21:23:40
 
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