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Studentenvisum für Deutschland aus immer gleichem Grund abgelehnt, Zukunft?? (Gelesen: 7.657 mal)
KiraFilou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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12.09.2014 um 00:06:33
 
Hallo meine Lieben Smiley
Ich brauche einmal dringend Rat von Euch..
Ich bin sicherlich nicht der erste Fall, aber ich brauche echt mal ein bisschen Beistand, was man für Möglichkeiten hat usw.
Mein Freund, Kameruner, studiert in Kamerun Mathematik und Physik und hat seit 2012 geplant Ingenieurswesen auf Erneuerbare Energien in Deutschland zu studieren. Sein Vater hat in Deutschland studiert und ist Deutschprofessor. Seine Schwester lebt in Luxemburg. Er selbst hat Deutschniveau B2 und ist jetzt das zweite Mal an  der HTW in Saarbrücken angenommen und im Deutschkurs angenommen für C1/C2. Nun wurde das zweite Mal sein Antrag auf das Studentenvisum für Deutschland abgelehnt mit der Begründung, dass die Botschaft daran zweifelt, ob er sein Studium durchzieht. Ich muss der Botschaft auch Recht geben, da er in der Vergangenheit mehrere Anläufe für sein Abitur gebraucht hat, da sein Vater in der Zeit schlimm krank geworden ist. Dies hat er auch mit allen medizinischen Dokumenten bei der Revision vorgelegt, aber trotzdem wurde er abgelehnt. Nun hat er erneut ein Visum beantragt, was auch abgelehnt wurde und zwar mit den gleichen Gründen. Aber in meinen Augen kann man die Vergangenheit jetzt nicht mehr ändern und nun wird er niemals nach Deutschland gelassen deswegen? Habt ihr ähnliche Erfahrungen, habt ihr Ideen was man noch machen kann?
Ist vielleicht ein anderes Land sinnvoller? Denn erneuerbare Energien kann man nicht in Kamerun studieren und mit Mathematik ist er gar nicht glücklich.
Vielen Dank für eure Geduld Smiley
Schönen Donnerstagabend noch  Cool
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.09.2014 um 01:20:30
 
Hat er denn sein Mathe oder Physikstudium abgeschlossen?
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Saxonicus
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Antwort #2 - 12.09.2014 um 01:42:33
 
KiraFilou schrieb am 12.09.2014 um 00:06:33:
Mein Freund, Kameruner, studiert in Kamerun Mathematik und Physik und hat seit 2012 geplant Ingenieurswesen auf Erneuerbare Energien in Deutschland zu studieren. 

Nun wurde das zweite Mal sein Antrag auf das Studentenvisum für Deutschland abgelehnt mit der Begründung, dass die Botschaft daran zweifelt, ob er sein Studium durchzieht.

Möglicherweise geht die AV davon aus, dass nicht das Studium im Vordergrund seiner Bemühungen nach Deutschland zu kommen steht, sondern das Zusammensein mit Dir.

Das ist jetzt nur so eine Hypothese, aber Du solltest am Ehesten beurteilen können, inwieweit sie der Realität nahekommt.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.09.2014 um 08:36:52
 
es war bislang gängige Praxis, auch die Motivation zu hinterfragen.

Aber das dürfte gerade Geschichte geworden sein: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1410461256/1#1

Gegen die Ablehnung vorzugehen, dürfte Erfolg versprechen.
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Seoman305
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Antwort #4 - 12.09.2014 um 08:46:55
 
KiraFilou schrieb am 12.09.2014 um 00:06:33:
Seine Schwester lebt in Luxemburg

...Wenn sich Deutschland ja stur stellt und er eh hier in der Grossregion (Saarbrücken) sucht...
soll er mal bei Universität Luxemburg: http://wwwen.uni.lu/research/research_units_centres fragen.

Immigrationsbehörde Luxemburg:
http://www.mae.lu/
ENGLISH- BEdingungen zum Studentenvisum Luxemburg
file:///C:/Users/bb4755/Downloads/12_Cond.AST.Etudiant.EN.pdf
wenn seine Schwester schon hier wohnt wäre das sicher ein Vorteil und ein Punkt zum Ansetzen!!

oder je nachdem wie gut er französisch kann (Kameruner..) bei den Nachbarn in Frankreich
Universität Metzhttps://formations.univ-lorraine.fr/fr-FR/fiche/presentation/UL-PROG2713/UL-PROG...
Evtl. auch Namurs (Belgien)  http://directory.unamur.be/entities/research

Eventuell ist eines der 3 anderen Länder in seinem Fall anders drauf...alles o,g., innerhalb einer bis zwei Stunden Autofahrt. Cool
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KiraFilou
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Antwort #5 - 12.09.2014 um 13:18:42
 
Also er hat sein Mathestudium nicht abgeschlossen, er ist noch längst nicht fertig,hätte nächstes Jahr seinen Bachelor-Abschluss.
Die erste Beantragung für das Studentenvisum nach Deutschland wurde durchgeführt,als er mich noch gar nicht kannte, denn er hat mich erst im Rahmen der Entwicklungshilfe dort kennengelernt da ich ein Jahr in Kamerun verbracht habe. Die Botschaft weiss soweit ich weiss auch gar nicht, dass ich existiere.
@ Seoman : Aber wenn er ein Visum jetzt urplötzlich für Luxemburg beantragt, dann leidet seine Glaubwürdigkeit doch noch mehr, da für Luxemburg, Belgien auch die Deutsche Botschaft zuständig ist, da diese Länder keine eigenen Botschaften in Kamerun haben. Und ich hab ja auch gehört, dass es für Kameruner noch viel viel schwieriger sein soll, nach Frankreich für ein Studium zu kommen. Mein bester Freund geht demnächst rüber, aber er ist durch seinen Vater Halbfranzose, das ist ja ne ganz andere Hausnummer.
Meint ihr ich kann gerichtlich/anwaltlich dagegen vorgehen? Lohnt sich das?
Denn die Botschaft wird sich wohl immer was neues einfallen lassen. Und er will nicht nur wegen mir nach Deutschland, vordergründig war es das Studium. Und er selbst würde mich erst nach meinem Studium heiraten wollen - was ich noch gar nicht angefangen habe  Augenrollen Daran sieht man eig.dass er ernsthafte Absichten hat und nicht einfach nur so nach Deutschland will, und die deutsche Botschaft gibt ihm nicht die Chance, dies zu beweisen.
Wie sieht es mitmedizinischem Attest aus von einem Psychologen, dass er es in der Zeit wegen seines Vaters Krankheit schwer hatte. Kann das auch helfen?
Vielen vielen Dank  Durchgedreht
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Muleta
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Antwort #6 - 12.09.2014 um 13:40:43
 
Remonstration mit Hinweis auf die obige Rechtsprechung des EuGH (verlinkt über Beitrag #3 ) erscheint er einfachste und zielführendste Weg. Ich würde den ganzen Rest unter diesen Umständen gar nicht mehr auswälzen.
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Antwort #7 - 12.09.2014 um 13:59:54
 
KiraFilou schrieb am 12.09.2014 um 13:18:42:
Meint ihr ich kann gerichtlich/anwaltlich dagegen vorgehen? Lohnt sich das?


Nein, sicherlich nicht. Das wäre auch kontroproduktiv.

Er behauptet, studieren zu wollen. Er beantragt ein Visum.

Wenn Du jetzt gegen eine Ablehnung vorgehen würdest, wärest Du erstens gar nicht klageberechtigt, zweitens wäre das doch der entscheidende Hinweis, dass das Studium nicht im Mittelpunkt des Interesses steht.

Er hat das Visum beantragt, er müsste gegen die Ablehnung vorgehen. Und er sollte das so machen, dass erkennbar ist, dass das Studium sein Interesse ist.
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KiraFilou
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Antwort #8 - 12.09.2014 um 14:17:30
 
Aber er kann mir doch eine Vollmacht ausstellen und mich als Bekannte in Deutschland angeben. Man muss ja nicht erzählen, dass ich der nachrückende Grund bin. Vordergründig stand und steht das Studium.Und er wird sich in Kamerun keinen Anwalt leisten können und die Arbeitsmoral ist auch nicht erfolgsversprechend. Außerdem geht es doch um die deutsche Botschaft und da können doch am Besten deutsche Anwälte agieren?
Soll ich also jetzt auf den letzten Bescheid Remonstration einlegen ohne juristische Hilfe? Denn ich habe das Gefühl, mit jedem Mal wo er bei der Botschaft sitzt wird er nicht ernst genommen und da er seine Rechte nicht kennt, kann er auch nichts dagegen tun.
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Antwort #9 - 12.09.2014 um 14:23:41
 
KiraFilou schrieb am 12.09.2014 um 14:17:30:
Man muss ja nicht erzählen, dass ich der nachrückende Grund bin.


Glaubst du, die Behörden leben hinter dem Mond?
Wenn du anfängst in seinem Namen zu klagen und zu remonstrieren, zeigst du dass du da bist ... voila:"...ich der nachrückende Grund.."

haltet Euch an Antwort #6
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Antwort #10 - 12.09.2014 um 14:24:41
 
Die deutschen Behörden sind nicht blöd. Du kannst ihm aber einen Text schreiben ohne dass du dadurch in Erscheinung trittst.

Außerdem wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass er durch eine Remonstration mit Verweis auf das gestrige Urteil des EuGH höchstwahrscheinlich das Visum erhält.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 12.09.2014 um 14:31:04
 
KiraFilou schrieb am 12.09.2014 um 14:17:30:
Aber er kann mir doch eine Vollmacht ausstellen und mich als Bekannte in Deutschland angeben.

Wenn Du als Verfasser und Bevollmächtigter mit dieser Remonstration bei der AV in Erscheinung trittst, wird man unweigerlich zu der Überlegung kommen, die ich oben in Antwort #2  bereits geäußert habe.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 12.09.2014 um 14:38:12
 
Okay abuigang (danke Smiley echt vielen vielen Dank Smiley  Cool
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KiraFilou
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Antwort #13 - 29.09.2014 um 13:08:40
 
So meine Lieben. Neues Problem -.-
Er war heute bei der deutschen Botschaft für einen weiteren Antrag auf Studiumvisum und er wurde abgelehnt, weil er seinen Deutschkurs (Beginn Anfang September) verpasst hat. Dabei hat er sich für ein Visumstermin schon Ende Juni bemüht und wurde immer wieder vertröstet weil seine Sachbearbeiterin gewechselt hat...
Dazu ist noch anzumerken, dass seine Schwester ihn in einem privaten Deutschkurs angemeldet hat und die Bestätigung der Sachbearbeiterin vorlag, die das aber gar nicht beachtet hat!
Und was nun???
Kann man an den Chef der Sachbearbeiterin gehen, also er -oder Anwalt einschalten??
Das ist ja nicht sein Fehler, er hat sich um alles gekümmert und die Botschaft hat ihn einfach warten lassen bis sich das Thema erledigt hat!! Traurig
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Antwort #14 - 29.09.2014 um 13:17:06
 
und er hätte freitag schon den termin gehabt und die botschaft wollte dass er die dokumente da lässt und er wurde gebeten montag nochmal wiederzukommen! unentschlossen
Ist das rechtens??? Schockiert/Erstaunt
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