NeedHelp schrieb am 30.07.2014 um 09:54:20:Sie möchte zuerst einen neuen Inlandspass bekommen, um dann in Deutschland im Konsulat einen Reisepass ausstellen zu lassen. Müsste das gehen?
Nein, ohne Weiteres wird das nicht funktionieren.
Ist Deine Frau weiterhin ständig in RUS registriert, dann ist die für Paßausstellungen zuständige Behörde in RUS.
Daß auch eine unzuständige russische Behörde einen solchen Antrag entgegennehmen darf, ist zwar rechtlich zulässig, wird jedoch meist an schlichter Ablehnung scheitern.
Warum nicht gleich alles an einem Ort erledigen?
NeedHelp schrieb am 30.07.2014 um 09:54:20:Wie verhält es sich dann mit dem Namen?
Wenn Du nur noch Deutscher bist - und nur in diesem Fall, anderenfalls interessiert die deutsche Schreibweise niemanden -, kann durch Vorlage Deines Reisepasses im Original oder in beglaubigter und apostillierter Kopie versucht werden, dieselbe Schreibweise zu erbitten.
Mit anderen Argumenten als den originalen (bzw. beglaubigten) Dokumenten ist mir nicht ein einziger erfolgreicher Fall bekannt.
NeedHelp schrieb am 30.07.2014 um 09:54:20:Wenn man einen neuen Inlandspass wegen der Namensänderung beantragt, wird der Reisepass nicht automatisch ungültig?
Doch, das wird er - auch wenn man in RUS regelmäßig gegenteilige Auskünfte hört.
Der Reisepaß ist wie der Inlandspaß ein Dokument zum Nachweis der Identität. Ändert sich diese - z.B. durch Namensänderung, wird der Paß ungültig.
Russische Besonderheit:
Der Reisepaß ist ein im (russischen) Inland nicht gültiges Dokument. Daher interessiert sich auch keine russische Behörde für den Inhalt - es ist schlicht ein Dokument, was der StAng für Auslandsreisen braucht.
Daher wird auch der Geburtsort - im Inlandspaß akribisch - im Reisepaß nur sehr weitläufig angegeben. "Leningradskaya oblast" oder gar nur "Ukraine".
Folge: Bei Namensänderung bekommt der Inlandspaß einen Stempel "Unterliegt dem Umtausch" - der Reisepaß darf nach russischer Auffassung bis zum Gültigkeitsende weiterbenutzt werden. Im Ausland.
Visierfähig sind solche Pässe jedoch nicht mehr. Als Identitätsdokument sind sie dort nicht zulässig, wo eben die korrekte Identität mit ihnen nachgewiesen werden soll. Außerhalb Rußlands mithin.
Das gilt, ich will es nur nochmal klarstellen, sobald eine Namensänderung nach russischem Recht erfolgt ist. Eine Ehenamenserklärung in Deutschland ist nicht automatisch in RUS gültig.
NeedHelp schrieb am 01.08.2014 um 11:32:04:Aber beim Beantragen des neuen Inlandspasses wird der Reisepass nicht automatisch ungültig oder?
Nein, sondern bereits davor - bei der Namensänderung.