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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> russisches Recht. Name nach Eheschließung
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Beitrag begonnen von NeedHelp am 30.07.2014 um 09:54:20

Titel: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von NeedHelp am 30.07.2014 um 09:54:20
Hallo zusammen,

ich hätte da ein paar Fragen, wie es in Russland üblich ist, wenn meine Frau meinen Namen nach der Eheschließung annimmt.
Meine Frau fährt jetzt nach Russland (aber nicht der Namensänderung wegen, die Reise war schon vorher geplant, noch bevor wir heiraten wollten).

Sie möchte zuerst einen neuen Inlandspass bekommen, um dann in Deutschland im Konsulat einen Reisepass ausstellen zu lassen. Müsste das gehen? Wenn man einen neuen Inlandspass wegen der Namensänderung beantragt, wird der Reisepass nicht automatisch ungültig?

Wie verhält es sich dann mit dem Namen? Ich wurde selber vor 3 Jahren eingebürgert. Mein Name lautet (ich bin jetzt anonym, sagen wir mal Askerow), habe damals meinen Namen von Askerov nach Askerow eindeutschen lassen. Was passiert in Russland, wenn ein Reisepass ausgestellt wird? Richtet es sich dann nach dem neuen Ehenamen (also Askerow) oder nach russischem Inlandspass (das dann "übersetzt" wird, also dann Askerov) lautet? Nicht, dass wir dann unterschiedliche Namen im Pass (ich Askerow und sie Askerov) hätten?

Sorry, wenn es viele Fragen sind, würde mich aber über die Hilfestellung freuen. Danke im Voraus!

Gruß

Titel: Re: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von HeFi am 30.07.2014 um 13:43:16
Lese hier http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-V5a-0016-A001.pdf
Zitat:
"Russische Föderation
Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Beide können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten anfügen. 
Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Gemeinsamer Familienname wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau.
Nach Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten. Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der voreheliche Name wieder angenommen werden."

Die Annahme eines gemeinsamen Familiennamens bei der Eheschließung ist in D nicht verpflichtend, das bringt oft mehr Probleme als gelöst werden, das kann man auch noch später machen.
Ein gemeinsamer Familienname bringt keine Vorteile (oft aber Prpbleme).
deshalb meine Empfehlung: bisherige (Nach-)Namen (zunächst) beibehalten

Titel: Re: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von NeedHelp am 30.07.2014 um 13:56:42
Dass es nicht einfach mit dem gemeinsamen Namen wird, war uns bewußt, jedoch haben wir uns dazu entschieden und sind bereits verheiratet, sprich meine Frau MUSS jetzt ihre Ausweise ändern.

Titel: Re: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von Runenwolf am 30.07.2014 um 14:22:08

NeedHelp schrieb am 30.07.2014 um 09:54:20:
Nicht, dass wir dann unterschiedliche Namen im Pass (ich Askerow und sie Askerov) hätten?


Das wird aber vermutlich passieren. Wenn der Inlandspass mit "ASKEROV" übersetzt wird, dann wird die russische Behörde diesen auch so ausstellen.
Dass du den Namen irgendwann hast eindeutschen lassen, wird nicht wirklich interessieren.

Das ist aber nicht weiter tragisch. Sie bekommt dann zu ihrem Aufenthaltstitel ein Beiblatt auf dem steht "Der Inhaber des Titels führt nach deutschem Recht den Namen "Askerow"."
Das kam durch die unterschiedlichen Transliterationsnormen und die "Eindeutschung" von Namen immer mal wieder vor.


Titel: Re: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von Supi1982 am 30.07.2014 um 15:40:41
Es gibt einen Erlass, nach dem, wenn ich richtig verstanden habe, eine andere Schreibweise im Pass beantragt werden kann (Erlass des FMS der RF vom 02.02.2010 Nr. 26, Ziffer 78).
Hier mal ein Thread aus einem russischsprachigen Forum:
http://foren.germany.ru/arch/consul/f/19116811.html?Cat=&page=&view=&sb=&vc=1
Ich habe es bisher noch nicht ausprobiert, aber das kommt noch. Weil ich einen Nachnamen mit Umlaut habe, das wird z.B. Müller>Мюллер>Myuller, das wird dann unaussprechbar. Mueller wäre beser...
Meine Verlobte und haben uns aus diesem Grunde entschlossen, erstmal keinen gemeinsamen Nachnamen anzunehmen und das Problem auf später zu verschieben.

Titel: Re: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von NeedHelp am 01.08.2014 um 11:32:04
Aber beim Beantragen des neuen Inlandspasses wird der Reisepass nicht automatisch ungültig oder?

Titel: Re: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von Petersburger am 01.08.2014 um 22:01:05

NeedHelp schrieb am 30.07.2014 um 09:54:20:
Sie möchte zuerst einen neuen Inlandspass bekommen, um dann in Deutschland im Konsulat einen Reisepass ausstellen zu lassen. Müsste das gehen? 

Nein, ohne Weiteres wird das nicht funktionieren.
Ist Deine Frau weiterhin ständig in RUS registriert, dann ist die für Paßausstellungen zuständige Behörde in RUS.

Daß auch eine unzuständige russische Behörde einen solchen Antrag entgegennehmen darf, ist zwar rechtlich zulässig, wird jedoch meist an schlichter Ablehnung scheitern.

Warum nicht gleich alles an einem Ort erledigen?


NeedHelp schrieb am 30.07.2014 um 09:54:20:
Wie verhält es sich dann mit dem Namen?

Wenn Du nur noch Deutscher bist - und nur in diesem Fall, anderenfalls interessiert die deutsche Schreibweise niemanden -, kann durch Vorlage Deines Reisepasses im Original oder in beglaubigter und apostillierter Kopie versucht werden, dieselbe Schreibweise zu erbitten.

Mit anderen Argumenten als den originalen (bzw. beglaubigten) Dokumenten ist mir nicht ein einziger erfolgreicher Fall bekannt.


NeedHelp schrieb am 30.07.2014 um 09:54:20:
Wenn man einen neuen Inlandspass wegen der Namensänderung beantragt, wird der Reisepass nicht automatisch ungültig?

Doch, das wird er - auch wenn man in RUS regelmäßig gegenteilige Auskünfte hört.
Der Reisepaß ist wie der Inlandspaß ein Dokument zum Nachweis der Identität. Ändert sich diese - z.B. durch Namensänderung, wird der Paß ungültig.

Russische Besonderheit:
Der Reisepaß ist ein im (russischen) Inland nicht gültiges Dokument. Daher interessiert sich auch keine russische Behörde für den Inhalt - es ist schlicht ein Dokument, was der StAng für Auslandsreisen braucht.
Daher wird auch der Geburtsort - im Inlandspaß akribisch - im Reisepaß nur sehr weitläufig angegeben. "Leningradskaya oblast" oder gar nur "Ukraine".

Folge: Bei Namensänderung bekommt der Inlandspaß einen Stempel "Unterliegt dem Umtausch" - der Reisepaß darf nach russischer Auffassung bis zum Gültigkeitsende weiterbenutzt werden. Im Ausland.

Visierfähig sind solche Pässe jedoch nicht mehr. Als Identitätsdokument sind sie dort nicht zulässig, wo eben die korrekte Identität mit ihnen nachgewiesen werden soll. Außerhalb Rußlands mithin.

Das gilt, ich will es nur nochmal klarstellen, sobald eine Namensänderung nach russischem Recht erfolgt ist. Eine Ehenamenserklärung in Deutschland ist nicht automatisch in RUS gültig.


NeedHelp schrieb am 01.08.2014 um 11:32:04:
Aber beim Beantragen des neuen Inlandspasses wird der Reisepass nicht automatisch ungültig oder? 

Nein, sondern bereits davor - bei der Namensänderung.

Titel: Re: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von NeedHelp am 02.08.2014 um 13:56:39
Und wie kann man verhindern, dass der Reisepass ungültig wird? Meine Frau muss ja nach dem Umtausch des Inlandspasses ja nach Deutschland zurück kommen

Titel: Re: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von Petersburger am 02.08.2014 um 23:41:20
Verhindern kann man das nur, indem man den Namen nach russischem Recht nicht ändert, also in RUS keine Namensänderung durchführt.

Dann braucht man auch keinen neuen Inlandspaß (aus diesem Grund).

Die saubere Lösung bei Namensänderung nach russischem Recht ist Neubeantragung von Inlandspaß und Reisepaß in RUS.

Die Rückreise direkt nach Deutschland (=Direktflug) ist bei vorhandenem und gültigem AT im/zum alten Paß problemlos, da dort schon der neue Name als Zusatzanmerkung stehen muß wie von Runenwolf beschrieben.
Ein neues Visum ist nicht erforderlich: Annullierter alter Paß + AT + neuer Paß reicht aus.

Zudem hat man die entsprechenden Urkunden ohnehin alle dabei - sonst wäre der ganze Papierkrieg nicht möglich gewesen.


Alternativ kann man sich natürlich in RUS auch endgültig abmelden, im zuständigen Konsulat in Deutschland anmelden und den ganzen Kram von Namensänderung bis Reisepaß dann dort erledigen ...

Titel: Re: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von NeedHelp am 03.08.2014 um 11:26:05
Der Punkt ist noch, dass sie in Russland noch eine Eigentumswohnung hat,  die sie verkaufen wird, aber so schnell geht das doch wieder nicht, so dass sie sich gleich abmelden kann. 

Der eAT wurde komplett auf den alten Namen ausgestellt, ust kein vermerk etc drin, aber sie hat dann ja die Heiratsurkunde dabei.

Angenommen, sie tauscht nur den inlandspass, ohne das Verfahren mit der Namensänderung. Kann sie an der Grenze Probleme bekommen mit dem alten Reisepass? sie reist über Prag wieder ein

Titel: Re: russisches Recht. Name nach Eheschließung
Beitrag von Petersburger am 03.08.2014 um 13:18:45

NeedHelp schrieb am 03.08.2014 um 11:26:05:
Der eAT wurde komplett auf den alten Namen ausgestellt, ust kein vermerk etc drin, aber sie hat dann ja die Heiratsurkunde dabei. 

Geht zur ABH und bittet um ein Zusatzblatt mit dem Eintrag wie von Runenwolf beschrieben.


NeedHelp schrieb am 03.08.2014 um 11:26:05:
Angenommen, sie tauscht nur den inlandspass, ohne das Verfahren mit der Namensänderung. Kann sie an der Grenze Probleme bekommen mit dem alten Reisepass? sie reist über Prag wieder ein

Ich verstehe Deine Frage nicht.
Wozu habe ich oben ausführlich geantwortet?

Selbstverständlich bekommt man mit einem ungültigen Reisepaß die bösesten Probleme, sobald das bemerkt wird.
Wenn das an der Grenze nicht auffällt, ist es in Deutschland trotzdem ein Verstoß gegen die Paßpflicht und fällt dann eben später im Inland auf.

Ratschläge zur Umgehung von Gesetzen wirst Du hier nicht erhalten.

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