Ich seh das ja genauso wie Du. Aber wie soll man denn darauf reagieren wenn dir so ein Informationsblatt mit klaren Anweisungen in die Hand gedrückt wird. So fundiert ist mein Wissen natürlich nicht dass ich mich mit der Sachbearbeiterin auf eine Diskussion einlassen kann. Deshalb bin ich ja so verwirrt. Weil selbst ich als Laie weiß dass es so eigentlich nicht sein kann. Auf dem Zettel steht sogar dass die Unterlagen z. Hd. von Herrn ... Eingereicht werden müssen. Das Ziel soll wohl sein, auch laut Informationsblatt, dass der Fanilienstand als verheiratet im Melderegister gespeichert werden soll durch diese "Anerkennung".
Kann ich den Zettel hier mal Posten?
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Ich schreib den Kram jetzt mal ab:
Anerkennung ausländischer Eheschließung
Sehr geehrte Damen und Herren,
um Ihre im Ausland geschlossene Ehe anerkennen zu können, sind die aufgeführten Unterlagen erforderlich:
- Internationale Geburtsurkunden beider Ehepartner oder Geburtsurkunde beider Ehepartner des jeweiligen Geburtslandes mit Apostille in Übersetzung in Kopie.
- internationale Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde des jeweiligen Landes mit Apostille und Übersetzung in Kopie
- evtl. Nachweis über Erklärung der Namensführung vom Standesamt
- Erklärung über den bisherigen Familienstand beider Ehepartner
- Kopie der Ausweise / Pässe beider Ehepartner
HINWEIS:
In manchen Ländern ist eine Apostille oder eine Legalisation notwendig. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies einer ausführlichen Prüfung des Sachverhalts bedarf und vom Einzelfall abhängig ist.
Eine persönliche Vorsprache zur Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe ist nicht erforderlich. Sie können die Unterlagen an folgende Adresse senden:
Stadt...
Einwohnermeldeamt
z.Hd. Herrn...
...strasse
...Ort
Sobald Ihre im Ausland geschlossene Ehe positiv geprüft wurde, erhalten Sie von uns ein Schreiben, welches beinhaltet, dass Ihr Familienstand mit "verheiratet" im Melderegister gespeichert wurde.
ENDE
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So, und laut Aussage meiner Sachbearbeiterin
ABH muss ich dies nun erledigen, da sonst eine Zustimmung nicht möglich sei.
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