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FZF mit fehlerhafter Geburtsurkunde? (Gelesen: 1.920 mal)
Diver89
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF mit fehlerhafter Geburtsurkunde?
18.02.2014 um 03:32:23
 
Auf der Geburtsurkunde meiner Frau ist angegeben , dass die Eltern verheiratet sind.
Dies ist aber nicht der Fall , dieses hat der verstorbene Vater damals so angegeben
damit meine Frau den Familiennamen ihres Vaters , also Natividad tragen kann.
Dadurch das die Eltern nie verheiratet waren , müsste meine Frau eigentlich den Namen der Mutter haben.
Dieses wollte der Vater anscheinend nicht und hat bei der Registrierung der Geburt angegeben das diese
verheiratet sind. Wahrscheinlich damit Antonia nicht die Akzeptanz in der Familie Natividad verliert .

Alle Dokumente meiner Frau sind auf den Namen Natividad ausgestellt , ebenso haben wir auch die Trauung in Hongkong mit dieser Geburtsurkunde vollzogen.

Dies wurde nun bei der urkundenüberprüfung bemängelt Griesgrämig

Kann es nun zur Ablehnung des fzf kommen ?!?
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.02.2014 um 20:19:46
 
Hallo,

wenn aufgrund der fehlerhaften Urkunde keine wirksame Ehe zustande gekommen wäre, besteht möglicherweise kein Anspruch auf eine Familienzusammenführung.

Zumindest müsste man das Eheschließungsrecht Honk-Kong und das Heimatrecht deiner Frau prüfen...

Was viel schwieriger ist: Möglicherweise müssen allen Urkunden deiner Frau geändert werden.

Viel Glück!
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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greenock
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.02.2014 um 22:21:46
 
Blaise schrieb am 18.02.2014 um 20:19:46:
Hallo,



Zumindest müsste man das Eheschließungsrecht Honk-Kong und das Heimatrecht deiner Frau prüfen...




In Hong Kong wird keine Geburtsurkunde für die Eheschließung benötigt.

Ausnahme - man ist unter 21 Jahre alt, dann muß man sie vorlegen, sowie die Heiratsurkunde der Eltern.
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viacondios2012
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i4a rocks!


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ladenburg, Baden-Württemberg, Germany
ladenburg
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Antwort #3 - 22.05.2015 um 21:05:14
 
aber spätestens bei der dokumentenüberprüfung durch das standesamt das für die visumbeantragung benötigt wird,  hast du das problem wieder auf dem tisch.  niemand kommt um die dokumentenprüfung in deutschland herum.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 22.05.2015 um 22:28:26
 
greenock schrieb am 18.02.2014 um 22:21:46:
n Hong Kong wird keine Geburtsurkunde für die Eheschließung benötigt.


Aber sie hat ja ihren Namen angegeben, der nach ihrem eigenen Heimatrecht nicht richtig ist. Die Frage wäre nun, ob nach dem Recht in Hongkong eine gültige Ehe zustandegekommen ist. Das können natürlich nur die Behörden in Hongkong beantworten.
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