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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF mit fehlerhafter Geburtsurkunde?
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Beitrag begonnen von Diver89 am 18.02.2014 um 03:32:23

Titel: FZF mit fehlerhafter Geburtsurkunde?
Beitrag von Diver89 am 18.02.2014 um 03:32:23
Auf der Geburtsurkunde meiner Frau ist angegeben , dass die Eltern verheiratet sind.
Dies ist aber nicht der Fall , dieses hat der verstorbene Vater damals so angegeben
damit meine Frau den Familiennamen ihres Vaters , also Natividad tragen kann.
Dadurch das die Eltern nie verheiratet waren , müsste meine Frau eigentlich den Namen der Mutter haben.
Dieses wollte der Vater anscheinend nicht und hat bei der Registrierung der Geburt angegeben das diese
verheiratet sind. Wahrscheinlich damit Antonia nicht die Akzeptanz in der Familie Natividad verliert .

Alle Dokumente meiner Frau sind auf den Namen Natividad ausgestellt , ebenso haben wir auch die Trauung in Hongkong mit dieser Geburtsurkunde vollzogen.

Dies wurde nun bei der urkundenüberprüfung bemängelt :(

Kann es nun zur Ablehnung des fzf kommen ?!?

Titel: Re: FZF mit fehlerhafter Geburtsurkunde?
Beitrag von Blaise am 18.02.2014 um 20:19:46
Hallo,

wenn aufgrund der fehlerhaften Urkunde keine wirksame Ehe zustande gekommen wäre, besteht möglicherweise kein Anspruch auf eine Familienzusammenführung.

Zumindest müsste man das Eheschließungsrecht Honk-Kong und das Heimatrecht deiner Frau prüfen...

Was viel schwieriger ist: Möglicherweise müssen allen Urkunden deiner Frau geändert werden.

Viel Glück!

Titel: Re: FZF mit fehlerhafter Geburtsurkunde?
Beitrag von greenock am 18.02.2014 um 22:21:46

Blaise schrieb am 18.02.2014 um 20:19:46:
Hallo,



Zumindest müsste man das Eheschließungsrecht Honk-Kong und das Heimatrecht deiner Frau prüfen...


In Hong Kong wird keine Geburtsurkunde für die Eheschließung benötigt.

Ausnahme - man ist unter 21 Jahre alt, dann muß man sie vorlegen, sowie die Heiratsurkunde der Eltern.

Titel: Re: FZF mit fehlerhafter Geburtsurkunde?
Beitrag von viacondios2012 am 22.05.2015 um 21:05:14
aber spätestens bei der dokumentenüberprüfung durch das standesamt das für die visumbeantragung benötigt wird,  hast du das problem wieder auf dem tisch.  niemand kommt um die dokumentenprüfung in deutschland herum.

Titel: Re: FZF mit fehlerhafter Geburtsurkunde?
Beitrag von grisu1000 am 22.05.2015 um 22:28:26

greenock schrieb am 18.02.2014 um 22:21:46:
n Hong Kong wird keine Geburtsurkunde für die Eheschließung benötigt.


Aber sie hat ja ihren Namen angegeben, der nach ihrem eigenen Heimatrecht nicht richtig ist. Die Frage wäre nun, ob nach dem Recht in Hongkong eine gültige Ehe zustandegekommen ist. Das können natürlich nur die Behörden in Hongkong beantworten.

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