Hallo,
ich habe diesen Fall schon im Forum zum Personenstandrecht geschildert, da es aber in erster Linie um das Verfahren beim Antrag auf
FZF geht, schreibe ich es noch einmal an dieser Stelle. Ursprünglich wollten wir in Deutschland heiraten. Wir hatten uuns schon für eine Heirat im zuständigen Standesamt angemeldet. Alles lief bestens. Dann forderte das OLG, dass die Geburtsurkunde meiner Frau durch die Botschaft überprüft wird. Der zuständige Standesbeamte hätte darauf verzichtet. Wir haben also die Verzögerung und die zusätzlichen Kosten akzeptiert und haben begonnen alle notwendigen Infos zusammen zu sammeln. Ein nicht unerheblicher Aufwand. Meiner Frau ist hierbei eine Unstimmigkeit in ihrer Geburtsurkunde aufgefallen. In der Geburtsurkunde steht auch das Geburtsdatum ihrer Mutter. Leider ist das Geburtsdatum falsch.
Meine Frau hat sofort einen Anwalt beauftragt um die Geburtsurkunde berichtigen zu lassen. Das war Anfang Januar. Wir haben gehofft, dass die Sache innerhalb 4 bis 6 Wochen erledigt ist. Leider waren wir etwas zu optimistisch. Die Sache ist bis heute nicht geregelt. Die Behörde gibt auch keinerlei Auskunft über den Sachstand. Der Anwalt hat immerhin nach 8 Wochen eine Bearbeitungsummer der zuständigen Behörde erhalten. Meine Frau ist mit dieser Nummer zur Behörde gefahren um sich nach Bearbeitungsstannd zu erkundigen. Außer stundenlangem Warten ist dabei nichts herausgekommen. Andere Personen im Warteraum sagten ihr das sie schon zwei oder sogar drei Jahre auf die Bearbeitung ihrer Dokumente warten.
Wir haben mittlerweile im Land meiner Frau geheiratet, damit wir nicht noch mehr Zeit verlieren. Wir möchten jetzt gerne den Antrag auf
FZF stellen. Das Problem ist nach wie vor diese Geburtsurkunde und wie wir damit verfahren. Meine Frau hat sich bei einem örtlich ansässigen Anwalt erkundigt, der sich mit diesen Dingen auskennt. Er sagte das wir uns von dem Anwalt der die Berichtigung der Geburtsurkunde bearbeitet eine Schreiben aufsetzen lassen sollen, in dem er den Fall schildert und auch die Bearbeitungsummer der zuständigen Behörde angibt. Dieses Schreiben sollen wir dem Antrag hinzufügen.
Ich frage mich allerdings ob es helfen wird. Es handelt sich ein Land mit unsicherem Urkundenwesen (wie mir scheint zu Recht), daher kann die Botschaft eine Urkundenprüfung einfordern und durchführen lassen.
Hier die Fragen, über die ich schon seit einigen Tagen nachdenke:
Kann ohne nachfolgende Urkundenprüfung, und unter diesen Voraussetzungen überhaupt ein Visum erteilt werden?
Kann der Antrag abgewiesen werden, wenn wir dieses Schreiben anfügen, weil ja die Geburtsurkunde offensichtlich einen Fehler enthält?
Sollte eine mögliche Urkundenprüfung keine weitere Unstimmigkeit ergeben, kann dann trotz dieses “Fehlers” ein Visum erteilt werden?
Nach meinem Wissensstand ist das Geburtdatum der Eltern normalerweise nicht auf Geburtsurkunden eingetragen. Zumindest nicht auf den deutschen und internationalen Geburtsurkunden. Kann ich daraus ableiten das dieses Datum unwichtig für die Visumerteilung unwichtig ist?
Es wäre prima, wenn ich von den Experten hier ihre Einschätzung der Sache erhalten könnte. Mir ist klar das es hierzu wahrscheinlich keine festen Regeln geben wird. Aber vielleicht gibt es auch ähnliche Erfahrungen.
Meine Frau ist mittlerweile sehr verunsichert. Sie hat große Angst zu dem Interview zu gehen, weil sie befürchtet, dass der Antrag abgewiesen wird. Das Interview zum Besuchervisum ist ihr auch nicht gerade als angenehm in Erinnerung.