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Antrag auf FZF mit Fehler in Geburtsurkunde möglich? (Gelesen: 6.131 mal)
hastenichgesehn
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i4a rocks!


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22.04.2013 um 14:00:11
 
Hallo,

ich habe diesen Fall schon im Forum zum Personenstandrecht geschildert, da es aber in erster Linie um das Verfahren beim Antrag auf FZF geht, schreibe ich es noch einmal an dieser Stelle.  Ursprünglich wollten wir in Deutschland heiraten. Wir hatten uuns schon für eine Heirat im zuständigen Standesamt angemeldet. Alles lief bestens. Dann forderte das OLG, dass die Geburtsurkunde meiner Frau durch die Botschaft überprüft wird. Der zuständige Standesbeamte hätte darauf verzichtet. Wir haben also die Verzögerung und die zusätzlichen Kosten akzeptiert und haben begonnen alle notwendigen Infos zusammen zu sammeln. Ein nicht unerheblicher Aufwand. Meiner Frau ist hierbei eine Unstimmigkeit in ihrer Geburtsurkunde aufgefallen. In der Geburtsurkunde steht auch das Geburtsdatum ihrer Mutter. Leider ist das Geburtsdatum falsch.

Meine Frau hat sofort einen Anwalt beauftragt um die Geburtsurkunde berichtigen zu lassen. Das war Anfang Januar. Wir haben gehofft, dass die Sache innerhalb 4 bis 6 Wochen erledigt ist. Leider waren wir etwas zu optimistisch. Die Sache ist bis heute nicht geregelt. Die Behörde gibt auch keinerlei Auskunft über den Sachstand. Der Anwalt hat immerhin  nach 8 Wochen eine Bearbeitungsummer der zuständigen Behörde erhalten. Meine Frau ist mit dieser Nummer zur Behörde gefahren um sich nach Bearbeitungsstannd zu erkundigen. Außer stundenlangem Warten ist dabei nichts herausgekommen. Andere Personen im Warteraum sagten ihr das sie schon zwei oder sogar drei Jahre auf die Bearbeitung ihrer Dokumente warten.

Wir haben mittlerweile im Land meiner Frau geheiratet, damit wir nicht noch mehr Zeit verlieren. Wir möchten jetzt gerne den Antrag auf FZF stellen. Das Problem ist nach wie vor diese Geburtsurkunde und wie wir damit verfahren. Meine Frau hat sich bei einem örtlich ansässigen Anwalt erkundigt, der sich mit diesen Dingen auskennt. Er sagte das wir uns von dem Anwalt der die Berichtigung der Geburtsurkunde bearbeitet eine Schreiben aufsetzen lassen sollen, in dem er den Fall schildert und auch die Bearbeitungsummer der zuständigen Behörde angibt. Dieses Schreiben sollen wir dem Antrag hinzufügen.

Ich frage mich allerdings  ob es helfen wird. Es handelt sich ein Land mit unsicherem Urkundenwesen (wie mir scheint zu Recht), daher kann die Botschaft eine Urkundenprüfung einfordern und durchführen lassen.

Hier die Fragen, über die ich schon seit einigen Tagen nachdenke:

Kann ohne nachfolgende Urkundenprüfung, und unter diesen Voraussetzungen überhaupt ein Visum erteilt werden?

Kann der Antrag abgewiesen werden, wenn wir dieses Schreiben anfügen, weil ja die Geburtsurkunde offensichtlich einen Fehler enthält?

Sollte eine mögliche Urkundenprüfung keine weitere Unstimmigkeit ergeben, kann dann trotz dieses “Fehlers” ein Visum erteilt werden?

Nach meinem Wissensstand ist das Geburtdatum der Eltern normalerweise nicht auf Geburtsurkunden eingetragen. Zumindest nicht auf den deutschen und internationalen Geburtsurkunden. Kann ich daraus ableiten das dieses Datum unwichtig für die Visumerteilung unwichtig ist?

Es wäre prima, wenn ich von den Experten hier ihre Einschätzung der Sache erhalten könnte. Mir ist klar das es hierzu wahrscheinlich keine festen Regeln geben wird. Aber vielleicht gibt es auch ähnliche Erfahrungen.

Meine Frau ist mittlerweile sehr verunsichert. Sie hat große Angst zu  dem Interview zu gehen, weil sie befürchtet, dass der Antrag abgewiesen wird. Das Interview zum Besuchervisum ist ihr auch nicht gerade als angenehm in Erinnerung.
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goudvink
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Antwort #1 - 23.04.2013 um 13:10:50
 
Um welches Land geht es denn? Das wäre hilfreich zu wissen, weil ich dir für die Philippinen Auskunft geben kann.
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hastenichgesehn
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Antwort #2 - 23.04.2013 um 13:26:21
 
Es ist die Dominikanische Republik.

Aber das sollte eigentlich keinen großen Unterschied machen.
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hastenichgesehn
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Antwort #3 - 24.04.2013 um 13:06:14
 
Ups, erlebe hier das erste Mal das niemand eine Antwort geben kann oder will. Scheinbar hat keiner einen ähnlichen Fall erlebt.   

Mittlerweile habe ich gelesen, dass es in der Dom. Rep. bei Änderungen im Registereintrag vorher eines richterlichen Beschlusses bedarf. Wahrscheinlich soll es der Korruption entgegenwirken (?). Das erklärt wenigstens zum Teil die langen Wartezeiten.

Gestern habe ich einen deutschen Anwalt für Ausländerrecht kontaktiert und ihm die Sache geschildert. Die Antwort bekomme ich in den nächsten Tagen.

Ich möchte vor allem wissen, welche rechtlichen Grundlagen es hierzu gibt und ob überhaupt. Wahrscheinlich sind wir von dem "Goodwill" des Sachbearbeiters in der Botschaft abhängig. Oder es ist von vornherein aussichtlos. Wäre schön das vor dem Visumantrag zu wissen. Sollte ich etwas herausbekommen das auch für andere interessant sein könnte, werde ich es an dieser Stelle posten.

Ich hoffe es wird alles gut und ich kann meine Frau bald hier begrüßen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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goudvink
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Antwort #4 - 24.04.2013 um 14:06:59
 
Das ist halt nicht so einfach zu beantworten. Hast du mal versucht, deine Hochzeit beim Standesamt nachregistrieren zu lassen?
So wie das aussieht, steht ohnehin die Urkundenprüfung an - so aus dem Bauchgefühl heraus, würde ich mich da über das Geburtsdatum der Mutter keine Sorgen machen. So wie ich das sehe, wird ja bei der Urkundenprüfung die Identität der Person überprüft und wenn die dann zweifelsfrei feststeht, dürfte das Geburtsdatum der Mutter nicht so entscheidend sein. Ist denn das Geburtsdatum der Mutter auch auf eurer Hochzeitsurkunde? Woher weiss der Mitarbeiter in der Botschaft, dass das Geburtsdatum falsch ist?
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hastenichgesehn
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Antwort #5 - 24.04.2013 um 14:56:50
 
Das ist eben die Frage. Was ist der Sinn der Urkundenprüfung? Einmal wird die Echtheit überprüft und zweitens die inhaltliche Richtigkeit. Und spätestens dann fällt das falsche Datum auf, denn auf dem zugehörgen Fragebogen müssen wir das richtige Datum angeben. Ein falsche Angabe kommt für mich nicht in Frage und für meine Frau auch nicht.

Die Frage ist wie in den Botschaften verfahren wird, wenn bei der Urkundenprüfung eine Unstimmigkeit auftritt. Wird dann das Visum in jedem Fall verweigert? Oder gibt es da einen Ermessensspielraum? Oder muss man die Urkunde solange ändern bis alles korrekt ist? Das würde ich gerne wissen. Interessant wäre auch, ob die Botschaft den Visumsantrag überhaupt annehmen kann? Kann ich mich auf irgendwelche Gesetze oder Verwaltungsvorschriften beziehen?

Der Mitarbeiter der Botschaft kann an dem Datum nicht erkennen das es falsch ist. Aber meine Frau weiß es. Und sie hat die Änderung schon in Gang gesetzt. Eine Beantragung des Visums ohne Hinweis auf die anstehende Änderung des Datums kommt für uns nicht in Frage. Außerdem würde es, wie oben erläutert, bei einer möglichen Urkundenprüfung sowieso auffallen.

Vielleicht machen wir uns auch zu viele Sorgen und das alles ist überhaupt kein Problem. Aber bisher sind wir nur verunsichert. Es wäre schön etwas Klarheit zu haben bevor wir den Antrag stellen.

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Antwort #6 - 24.04.2013 um 15:26:50
 
Ich sehe jetzt keinen Grund, wie man handfest aufgrund des Geburtsdatums der Mutter ablehnen kann ohne vor Gericht zu verlieren. Ich meine mal (sogar hier im Forum?) ein Urteil des BayVGH gelesen zu haben, wo selbst das Geburtsdatum des Ausländers selbst keine Rolle spielte weil der Rest der Identität geklärt ist. Deshalb würde ich mir an Deiner Stelle keine Sorgen darüber machen.
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goudvink
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Antwort #7 - 24.04.2013 um 15:53:54
 
Dann bleibt dir doch nur eine Möglichkeit und den Visumantrag stellen. Ich weiss nicht ob auf der dominkanische Republik genrell eine UP veranlasst wird? Wenn es wirklich 2 - 3 Jahre dauert, dann würde ich das Risiko einer Ablehnung auf Grund des fehlerhaften Geburtsdatum der Mutter eingehen. Ich weiss, das bei einer UP auf den Philippinen die Heiratsurkunde der Eltern eingereicht werden muss - spätenstens da würde die Unstimmigkeit auffallen. Aber diie Frage ist ja wie die Botschaft das abschliessend bewertet. Im Regelfall wissen die Mitarbeiter bei der Botschaft des jeweiligen Landes ganz gut Bescheid über die möglichen Fehlerquellen - die abschliessende Bewertung nimmt die Boschaft vor.
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Antwort #8 - 24.04.2013 um 15:55:32
 
Ok... ich werde mal nach diesem Urteil suchen. Das würde mir weiterhelfen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, das man das Visum wegen des Geburtsdatums der Schwiegermutter verweigern kann. Andererseits ist aber die Urkunde nicht zu 100% korrekt. Kann ein Visum verweigert werden wenn der Inhalt einer Urkunde teilweise falsch ist? Denn es heißt ja, dass alle Dokumente zum Visumantrag in Ordnung und richtig sein müssen. Im Prinzip ist es nur eine Formalität. Aber da die Botschaft eine Verwaltungsbehörde ist, könnte eine Formalität den Ausschlag geben. Wäre nicht das erste Mal, denke ich.

Suche jetzt mal nach diesem Urteil...danke.

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hastenichgesehn
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Antwort #9 - 26.04.2013 um 09:11:37
 
Ich habe leider kein passendes Urteil gefunden.

Dafür habe ich die Antwort vom Anwalt. Der Tenor der Antwort ist in etwa so: Es ist so, dass dieses Geburtsdatum Probleme bereiten kann, es muss aber nicht so sein. Das Visum kann möglicherweise trotzdem erteilt werden, muss aber nicht so sein. Das Geburtsdatum der Mutter ist für die Visumerteilung nicht relevant, sofern die Urkunde echt ist und inhaltlich korrekt. Mein Fazit nach der Antwort. Ich bin genauso schlau wie vorher. Jedenfalls habe ich gelernt, dass ich keinen Anwalt mit solchen Fragen belästigen sollte. Und schon garnicht dafür bezahlen.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Urkunde inhaltlich richtig ist, wenn sie dem offiziellen Registereintrag entspricht. Das ist definitiv so. Bei einer Urkundenprüfung würde das falsche Datum auffallen, aber wenn wir von vornherein angeben, dass die Änderung des Datums in Arbeit ist, sollte es uns keine Problem emachen. Das hoffe ich wenigstens. Vielleicht haben wir ja Glück.

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Antwort #10 - 26.04.2013 um 09:52:38
 
Ich will dir mal ein bisschen Mut machen. Während meiner Zeit in der ABH habe ich folgenden Fall erlebt.

Da ging es um eine Philippinin, die ledig war und aus einer früheren Beziehung zwei Kinder hatte, die bereits volljährig waren.

Diese Frau wollte einen Deutschen heiraten, die Anmeldung Eheschließung lief schon, die Urkundenüberprüfung wurde angeleiert.

Im Rahmen des Visumsantrages für das Eheschließungsvisum fiel dann auf, dass in den Geburtsurkunden der Kinder, die beim Visumsantrag dabei waren, die Mutter als verheiratet eingetragen war. Warum diese Urkunden beigelegt wurden, weiß niemand, die Kinder waren volljährig, eine Übersiedlung nach Deutschland nicht geplant.

Erklärt wurde der "Fehler" damit, dass die Eltern zwar nicht verheiratet waren, die Kinder allerdings getauft werden sollten und es Schwierigkeiten mit der Taufe gegeben hätte, wenn die Eltern in einem "schlampigen Verhältnis" leben.
Die Geburtsurkunden der Kinder waren also falsch und das hätte im Grunde genommen aufgrund des Familienstandes "verheiratet" die Eheschließung verhindern können.

Die inhaltliche Überprüfung der Geburtsurkunde der Frau und der Ledigkeitsbescheinigung hat nach ein paar Hakeleien und Nachfragen dann ergeben, dass der Sachverhalt tatsächlich so war, wie er dargestellt wurde. Die Urkunden waren also inhaltlich richtig.

Die Befreiung vom OLG wurde erteilt und aufgrund dessen dann auch das Eheschließungsvisum. Auch wenn es sich einige Zeit hingezogen hat, mittlerweile ist die Frau hier in Deutschland und verheiratet. Der Ehemann musste ziemlich geduldig sein, hat aber sehr gut mit uns, dem Standesamt und der AV zusammengearbeitet.

Ich denke, die Chancen, dass das Visum erteilt wird, wenn sich die Urkunden als inhaltlich richtig herausstellen, ist meines Erachtens groß. Auch dann, wenn die Geburtsurkunde deiner Frau noch nicht geändert wurde. Das Änderungsverfahren läuft ja und es betrifft nicht im Kern deine Frau, sondern deine Schwiegermutter.

Also hab ein bisschen Zuversicht. Ich drück euch die Daumen.
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hastenichgesehn
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Antwort #11 - 26.04.2013 um 10:32:37
 
Danke, das macht in der Tat Mut.

Ich hoffe das wir unseren Willen zur Zusammenarbeit durch die Offenlegung des Fehlers kundtun und sich das positiv auswirkt. Ich denke es hängt viel von dem "Verständnis" des jeweiligen Mitarbeiters ab. Vielleicht wäre es auch der bessere Weg den Fehler nicht von vornherein offen zu legen. Aber wir haben uns für die andere Vorgehensweise entschieden.

Ich werde berichten wie es verläuft. Meine Frau wird den Antrag in den nächsten Wochen stellen.

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Antwort #12 - 16.07.2013 um 13:06:32
 
JUHU! Meine Frau hat Ihr Visum bekommen. Schon bald ist sie hier  Laut lachend

Falls es jemanden geben sollte der ein ähnliches Problem hat, hier kurz unsere Erfahrungen.

Bei der Beantragung des Visums in der Botschaft hat meine Frau einen Hinweis auf das falsche Geburtsdatum gegeben. Der Kommentar war "Machen Sie sich keine Sorgen, es ist ja nicht ihr Geburtsdatum" Danach war die Geburtsurkunde auch kein Thema mehr.

Die Korrektur des Fehlers ist immer noch nicht abgeschlossen. Beantragung bei der entsprechenden Behörde war im Januar. Im Vergleich dazu arbeiten deutsche Behörden wieselflink. Zum Glück müssen wir nicht auf die Korrektur warten, wahrscheinlich wäre ich bis dahin bereits in Rente - und ich muss noch 20 Jahre abbuckeln.

Die vorherige Konsultierung eines Anwaltes, spezialisiert auf Ausländerrecht, hat uns nur zusätzlich verunsichert und alle Befürchtungen bestätigt. Mein Tipp: Einfach die Wahrheit sagen oder den Fehler garnicht angeben. Beides läuft wahrscheinlich sowieso auf das gleiche Ergebnis hinaus.

Allen anderen mit ähnlichen Problemen kann ich nur viel Glück wünschen. Am besten ist es sich vorher nicht zu viele Gedanken zu machen. solange der Fehler nicht direkt die beantragende Person betreffen, gibt es wahrscheinlich kein großes Problem.

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Mick
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Antwort #13 - 18.02.2014 um 06:41:54
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #14 - 23.05.2015 um 10:50:49
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

der thread war 15 Monate alt!!! hab einen neuen angelegt

hier gilt

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