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Beantragung des unbefristeten Aufenthaltserlaubnis 3 Monate später nach der Beantragung Einbürgerung (Gelesen: 11.064 mal)
Themen Beschreibung: Aufgrund von Eiligkeit für die freie Arbeitserlaubnis
Fullmoon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Beantragung des unbefristeten Aufenthaltserlaubnis 3 Monate später nach der Beantragung Einbürgerung
26.10.2013 um 21:03:00
 
Guten Tag zusammen,

Ich besitze eine blaue Karte und habe noch Arbeitgeberbindung, diese werde ich nur los entweder nach 2 Jahre oder Einbürgerung, worauf ich shon Anspruch habe und den Antrag schon abgegeben habe. Leider diese scheint längere Zeit zu brauchen als der unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Ausser der Kosten-Faktor von 135€, die ich zusätlich für die Beantragung des unbefristeten ATs zahlen würde, besteht meine Frage, ob es da noch rechtliche Auswirkungen geben könnte, falls ich während der Einbürgerungsprozess noch den unbefristeten AT beantrage.

PS: NAch mehrere Anfragen an die Ausländerbehörde sowie an das Oberbayern Regierung, konnte ich den Status meiner Einbürgerunsantrag nicht in Erfahrung bringen.

Vielen Dank im Voraus.

Fullmoon
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bia2berry
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beantragung des unbefristeten Aufenthaltserlaubnis 3 Monate später nach der Beantragung Einbürgerung
Antwort #1 - 27.10.2013 um 13:58:19
 
Fullmoon schrieb am 26.10.2013 um 21:03:00:
NAch mehrere Anfragen an die Ausländerbehörde sowie an das Oberbayern Regierung, konnte ich den Status meiner Einbürgerunsantrag nicht in Erfahrung bringen.


Von der ABH bekommst du keine Auskunft über deinen Antrag da du diesen bei einer anderen Behörde gestellt hast.
Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen. Es kommt aber darauf an im Welchen Bundesland und Stadt du lebst.Kann dann kürzer aber auch länger dauern.

Fullmoon schrieb am 26.10.2013 um 21:03:00:
ob es da noch rechtliche Auswirkungen geben könnte, falls ich während der Einbürgerungsprozess noch den unbefristeten AT beantrage.

Die beste Antwort bekommst du von deiner ABH.
Ich persönlich würde mir die 135 Euro sparen und noch paar Wochen auf die Antwort der EBH warten.

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Fullmoon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beantragung des unbefristeten Aufenthaltserlaubnis 3 Monate später nach der Beantragung Einbürgerung
Antwort #2 - 27.10.2013 um 14:42:11
 
Danke für die Antwort,
kleine Korrektur : über meinen Einbürgerungsantrag habe ich nicht die ABH sondern die EBH und swar per Email.

Die 135€ würde ich investieren, weil ich nicht weiss wann ich eine Antwort bekomme und ob es überhaupt aktzeptiert wird. Weiterhin meine Aufenthalt ist nicht sicher, z.B. ich kann meinen Arbeitgeber nicht wächseln und falls ich bevor die 2 Jahre gekündigt wird kriege ich keine Arbeitslosengeld 1 (shon passiert zu einem Kompel).
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Aras
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Antwort #3 - 27.10.2013 um 14:58:15
 
Ich kann mir keine rechtlichen Probleme vorstellen. Das sind ja zwei unabhängige Prozesse.

Ich würde an Deiner Stelle auch wie du schreibst die unbefristete AE holen, also die Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EG.

Du meldest nach Erhalt  der unbefristeten AE dies der Einbürgerungsbehörde. Weil im Antrag gibst du ja auch entsprechende Angabe über deinen Aufenthaltstitel und wann der abläuft an. Dann wissen die dass dein Aufenthalt weiterhin rechtmäßig ist. Das ist alles.

Du kennst bestimmt schon den Spruch: Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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bia2berry
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Antwort #4 - 27.10.2013 um 15:57:00
 
Fullmoon schrieb am 26.10.2013 um 21:03:00:
worauf ich shon Anspruch habe und den Antrag schon abgegeben habe.


Wenn man dir gesagt hat,dass du "Anspruch" auf Einbürgerung hast, dann bekommst du sie in der Regel auch. (Es kommt darauf an wer dir das gesagt hat)

Fullmoon schrieb am 27.10.2013 um 14:42:11:
weil ich nicht weiss wann ich eine Antwort bekomme und ob es überhaupt aktzeptiert wird.


Gehe einfach "persönlich" zu deiner EBH und zu deinem Sachbearbeiter und schildere ihm/ihr dein Problem und frag ob sie das Verfahren beschleunigen können.
Als ich damals meine Einbürgerung bekam, habe ich nett und höfflich meine Sachbearbeiterin gefragt ob sie das ganze schneller bearbeiten könnte. 3 Tage Später habe ich meine Einbürgerungsurkunde dort abgeholt!

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reinhard
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Antwort #5 - 27.10.2013 um 16:07:15
 
bia2berry schrieb am 27.10.2013 um 15:57:00:
3 Tage Später habe ich meine Einbürgerungsurkunde dort abgeholt!



Das ist total widersprüchlich, weil Du selbst gerade angibst:

Zitat:
Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in


Also hast Du die Einbürgerungsurkunde noch nicht bekommen.
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bia2berry
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Antwort #6 - 27.10.2013 um 16:32:25
 
reinhard schrieb am 27.10.2013 um 16:07:15:
Also hast Du die Einbürgerungsurkunde noch nicht bekommen. 


weiß nicht was das soll . Aber ich bin der Meinung,dass ich ein Ausländer bin und bleibe auch, da ich nicht in Deutschland aufgewachsen bin !
Ich habe nur neben meiner Staatsangehörigkeit auch die deutsche.

i4alien-Profil muss ja nicht als Personalausweis dienen !
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reinhard
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Antwort #7 - 27.10.2013 um 16:34:31
 
Mit falschem Profil kannst Du jede Menge falscher Antworten bekommen, weil Du selbst angibst, nicht eingebürgert zu sein. Darum geht es nur.

Aber natürlich darf jeder Deutsche auch ein Profil als "Ausländer" anlegen.
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Antwort #8 - 27.10.2013 um 16:55:34
 
reinhard schrieb am 27.10.2013 um 16:34:31:
weil Du selbst angibst, nicht eingebürgert zu sein. Darum geht es nur.


Ich denke die Diskussion interessiert den TS nicht.
Ich würde auch im Profil Deutsch-Ausländer angeben wenn diese Option gäbe.
Und ich bleibe  ein Ausländer solange die Menchen auf der Straße- obwohl ich akzentfrei Deutsch spreche- mir immer wieder diese Frage stellen : "Woher kommst du eigentlich?"  Zwinkernd

Zurück zum Thema : Fullmoon, Du kannst mir glauben, auf meine persönliche Nachfrage hat die EBH schnell reagiert.
Viele Anträge sind fast fertig und benötigen nur noch die letzte Auskunft bei einer Behörde, liegen aber dafür lange Zeit unnötig rum.
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Fullmoon
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beantragung des unbefristeten Aufenthaltserlaubnis 3 Monate später nach der Beantragung Einbürgerung
Antwort #9 - 27.10.2013 um 18:10:42
 
meine EBH reagiert auf meine Email leider nicht auch Angerufen habe ich dort oft und die meinen die geben keine Auskunft und man muss warten mindenstens 8 Monate nach Abgabe des Antrages.
Mein Problem besteht, dass ich im Gefahr gerete im falle ich meine Arbeit verliere, wobei ich eine festen Arbeitsvertrag habe aber sicher ist sicher.

Die Frage nun sind die EBH verpflichtet mir eine Auskunft über den Stand meines Antrages zu geben oder nicht??

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bia2berry
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Antwort #10 - 27.10.2013 um 18:25:54
 
Fullmoon schrieb am 27.10.2013 um 18:10:42:
Die Frage nun sind die EBH verpflichtet mir eine Auskunft über den Stand meines Antrages zu geben oder nicht??


Jede Behörde hat Auskunftspflicht -§ 25 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) - Vorrausgesetz die Auskunft ist erforderlich ! ( in deinem Fall ist sie)

Auf Emails und Telefon reagieren sie nicht besonders.


Fullmoon schrieb am 27.10.2013 um 18:10:42:
man muss warten mindenstens 8 Monate nach Abgabe des Antrages.


Das ist quatsch und keine Auskunft.
Wird die Auskunftspflicht von einer Behörde schuldhaft verletzt, kann der Betroffene einen Amtshaftungsanspruch geltend machen.
Du kannst sie ausserdem auf Untätigkeit verklagen wenn sie innerhalb von 3 Monaten deinen Antrag nicht bearbeitet, bzw. dir keine Auskunft über diesen gegeben haben!
Also geh einfach hin und rede mit denen. Mit Telefon und Email kommst du nicht weiter. Davon haben sie viele täglich!!
Oder Schreibe einen Brief !

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« Zuletzt geändert: 27.10.2013 um 18:39:40 von bia2berry »  
 
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Bayraqiano
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Antwort #11 - 28.10.2013 um 07:31:13
 
Fullmoon schrieb am 26.10.2013 um 21:03:00:
diese werde ich nur los entweder nach 2 Jahre

Seit der letzten Änderung der BeschV geht das auch wenn Du insgesamt drei Jahre in Deutschland bist (Studienzeiten werden zur Hälfte angerechnet, der Rest voll - § 9 Abs. 2, Abs. 3 BeschV).
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Antwort #12 - 28.10.2013 um 19:37:59
 
@ Bayraqiano, Danke für die Info. das sollte mir reichen, wenn ich mindestens die Sperre weg kriegen kann. Aber was mich wundert, ist, dass ich bei meinem ABH im Julie war und der Beamter hat mir die Bindung elektronisch weg getan aber nach einem Monat wollte ich es auf dem Papier ändern, dann wurde ich zur Chefin geschickt und sie meinte das war ein Fehler und die haben mir die Bindung noch mal festgelegt. Grunnd war: ich bin zwar seit 2 Jahren beschäftigt aber ich besitze die blaue Karte erst seit einem Jahr und seit dem begint die 2 Jahren wieder erneut.
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Bayraqiano
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Antwort #13 - 28.10.2013 um 20:10:04
 
Fullmoon schrieb am 28.10.2013 um 19:37:59:
aber ich besitze die blaue Karte erst seit einem Jahr und seit dem begint die 2 Jahren wieder erneut. 

Wie gesagt, das hat sich mit Änderung der BeschV erledigt.

Zitat:
(1) Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung bei Ausländerinnen und Ausländern, die eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und

1. zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben oder

2. sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten; Unterbrechungszeiten werden entsprechend § 51 Absatz 1 Nummer 7 des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt.

[.........]

(3) Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nummer 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet. Zeiten einer Beschäftigung, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dieser Verordnung zeitlich begrenzt ist, werden auf die Aufenthaltszeit angerechnet, wenn der Ausländerin oder dem Ausländer ein Aufenthaltstitel für einen anderen Zweck als den der Beschäftigung erteilt wird.


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Antwort #14 - 31.10.2013 um 19:40:51
 
@ Bayraqiano , erstmal danke für die Infos.
Ich war bei der ABH und habe dennen gesagt wie du oben beschrieben hast. Leider sie hatten andere Meinung, dass das Gesetz hier erst zugreift, wonach Blauekarte INhaber 2 Jahre lang gebunden bleiben!!!

Meine EBH habe ich auch besucht und über den Stand meines Antrages gefragt, die Dame meinte sie haben alle Befragungen  schon gesammelt und meine Akte steht au den Regal bereits und wartet bis sie dran ist zur Oberbayarn Regierung geschickt zu werden. allerdings diese dauert 3 Monate was mich total wundert!
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