Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE? (Gelesen: 3.834 mal)
ansul
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
01.10.2013 um 20:17:23
 
Hallo,
  ich habe auch §18 Abs 4 Satz 1 visum und job center hat mir gesakt das ich kann keine ALG II kriegen..ich habe gearbeitet 7 monate und jetz arbeitlos...aber ich habe visum für 1 Jahr....ich habe arbeitlos betzahlt von meine gehalt dann warum kriege ich keine hilfe...kann ausländerbehorde auch meine visum ablehnung weil ich habe keine Job?..Bitte Antworten und Hilfen...Danke


fons' Änderung:
Bitte nicht an bestehende threads anhängen, auch wenn es
ähnlich ist. Neuer Fall = neuer thread - habe es abgetrennt und
das Zitat gelöscht, da das hier nicht dem Sachverhalt dient
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 01.10.2013 um 20:56:43 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Antwort #1 - 01.10.2013 um 21:23:22
 
Die Anwartschaft auf ALG 1 beträgt mind. 12 Monate.
Ob du jetzt ALG 2 beantragen kannst müssen die anderen sagen.

Was für eine Arbeit hast du eigentlich gehabt?
War es eine betriebsbedingte Kündigung?
War es eine fristlose Kündigung?
Hast du eigenständig gekündigt?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
C_Devil
Moderator
*****
Offline


"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Antwort #2 - 01.10.2013 um 21:57:36
 
ansul schrieb am 01.10.2013 um 20:17:23:
job center hat mir gesakt das ich kann keine ALG II kriegen..

Welchen Grund haben sie genannt, warum du kein Alg II bekommen kannst??

ansul schrieb am 01.10.2013 um 20:17:23:
ich habe arbeitlos betzahlt von meine gehalt dann warum kriege ich keine hilfe...

Die Frage zu Alg I wurde bereits beantwortet und bei Alg II spielt es keine Rolle, ob und wie lange du Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, es ist keine Versicherungsleistung.


Gruß
C_Devil
Zum Seitenanfang
  

Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
IP gespeichert
 
ansul
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Antwort #3 - 02.10.2013 um 23:07:33
 
hallo,
  danke für Info..ich habe als software engineer im IT firma gearbeitet...der probe zeit was 1 Jahr aber sie haben nach dem 7 monate kündigt..weil sie nicht genug arbeit haben...sie haben mir gekündigt... Der jobcenter hat mir gesagt dass mit diese visum, ich könnte keine ALG II haben..weil mit §18 Abs 4 Satz1, ich muss selbt meine leben kümmen....aber ich habe nur 550 euro im meine konto..genug für 1 monate aber nicht mehr.......ich weiß nicht was ich tun muss..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Antwort #4 - 03.10.2013 um 10:14:50
 
Hmm, hier ist es bisschen kompliziert. Ich hoffe dass du erst kürzlich gekündigt worden bist.

Hier gehts auch ums Arbeitsrecht. Es kann sein dass du mit einer Kündigungsschutzklage gegen deinen alten Arbeitgeber innerhalb von drei Wochen auf die Kündigung reagieren musst. Dann wird geprüft ob die Kündigung sachlich und nicht willkürlich war. Das recht hast du auch trotz probezeit, da du länger als 6 Monate betriebszugehorig warst. Dazu brauchst du keinen anwalt sondern gehst einfach zur rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts.

wie gross war der Betrieb? Wieviele arbeiten da? Wurdest nur du gekündigt?

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
ansul
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Antwort #5 - 03.10.2013 um 20:24:55
 
Danke für Antwort. Der Firma ist sehr kleine...nur 15 leute arbeiteten da...und ich was nur aleine im software...sie haben wenig arbeit im software so sie geben auftrag zu andre firma...und mir gekündigt....sie haben mir gesagt dass meine vertrag sagt dass firma können jederzeit im meine probezeit kündigen...aber 2 woche vor muss sagen...

gibst es keine möglichkeit for ALGII zu haben? ist es nur wirklich nicht für Ausländer gedacht....wer braucht Visum im deutschland zu arbeiten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Antwort #6 - 03.10.2013 um 21:12:51
 
ansul schrieb am 03.10.2013 um 20:24:55:
ur 15 leute arbeiteten da

egal, ab 10 greifen die Kündigungsschutzgesetze
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bibimal
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Antwort #7 - 03.10.2013 um 23:29:57
 
Und ? Was soll das bringen?
Soll er Kündigungsschutzklage einreichen?
Führt - wenns gut läuft - zu nem halben Gehalt Abfindung pro Jahr der Beschäftigung.
Ihr habt auch vergessen , zu erwähnen, dass man in dieser Instanz seine Anwalts- und Gerichtskosten selber trägt. Jede Seite, unabhängig vom Ausgang.
Bringt also nicht das Geringste. Das würde nur ein neuer Job.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ansul
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Antwort #8 - 06.10.2013 um 16:55:20
 
Vielen danke alle für Ihre Info....ich gehe zu Arbeitsgerichts für weitere info....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Garret
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 73

Nrw, Nordrhein-Westfalen, Germany
Nrw
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Antwort #9 - 07.10.2013 um 09:34:12
 
Da Du länger als 6 Monate beschäftigt warst, genießt Du den "allgemeinen" Kündigungsschutz. Ob rechtliche Schritte einleiten in diesem Fall aber der richtige Weg ist, halte ich für fragwürdig. Letztendlich wirst Du nicht nochmal eingestellt, sondern bekommst ggfls. eine winzige Abfindung. Da ich auch nicht davon ausgehe, dass Du gewerkschaftlich organisierst bist, könnten einige Prozesskosten auf Dich zu kommen.

Den alten AG solltest Du vergessen und nach vorne schauen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema