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Visumsverlängerung (Gelesen: 2.213 mal)
LenaDresden
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visumsverlängerung
07.10.2013 um 16:35:46
 
hi,
ich komme aus Russland und bin schon seit 7 Jahren in Deutschland. Jedes mal, wenn sich die Zeit zur Verlängerung des Visums nähert, kriege ich Angst ohne Ende. Ich bin Studentin, habe schon einen deutschen Bachelor Abschluss und plane weiter Master zu  studieren. Ich weiß, dass zur Verlängerung meines Aufenthalts in Deutschland, brauche ich einen Finanzierungsnachweis (Ich habe das Geld zur Zeit für ein Semester). Und ich habe jetzt einige Fragen:
1. Ob die Ausländerbehörde mir das Visum für ein Semester verlängern wird? Oder man muss unbedingt das Geld für 12 Monate haben?
2. Das Sperrkonto macht mir nur Probleme. Jedes Mal in der Sparkasse sehen mich die Kassierer blöd an. Einige wollen mir das Geld nicht geben, weil das ein gesperrtes Konto ist, die anderen verlangen den Ausweis und alle meine Dokumente. Ich bin in ein anderes Bundesland umgezogen und die Sparkasse möchte mir das Geld in die andere Sparkasse nicht überweisen, weil das ein Sperrkonto ist.  weinend Letztes Mal hat mir die Sparkassenmitarbeiterin am neuen Wohnort gesagt, sie arbeiten mit diesen Sperrkonten nicht und die Ausländerbehörde soll sich was neues überlegen. Und wenn die Ausländerbehörde damit unzufrieden wird, können sie sie gerne anrufen, die Lage wird sich aber nicht ändern.
Meine Frage ist, welche Finanzierungsnachweise gibt es noch? Den Hafter habe ich nicht und meine Eltern können auch keine Finanzierungsnachweise zeigen.
3. Ich habe in Deutschland noch ein Haus (bin als alleinige Besitzerin angemeldet). Kann mir die Ausländerbehörde ein Studentenvisum verlängern nicht nur, dass ich das Geld auf meinem Konto habe, sondern auch, dass ich Immobilien in Deutschland besitze? Ich weiß, die Situation ist komisch, ich habe nicht genug Geld auf dem Konto und besitze gleichzeitig ein Haus, aber das ist so.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.10.2013 um 16:52:52
 
Es geht nicht um eine Visumverlängerung, sondern um die Verlängerung der AE als Studentin. Diese AE wird verlängert, wenn Du die Voraussetzungen erfüllt:
1) fleißig studierst, dass Du ungefähr "normal" bist,
2) der Lebensunterhalt muss durch eine Garantie (VE) oder durch ein Sperrkonto mit rund 8.000 Euro gesichert sein.

Wenn Du mit dem Lebensunterhalt Probleme hast, kann Dir solch ein Forum kaum helfen. Du musst nachweisen, dass Du ein Sperrkonto mit 8.000 Euro (ungefähr) hast. Am einfachsten ist es, das bei einer Bank am Ort (muss nicht die Sparkasse sein, wenn die das nicht macht) anzulegen und in Ruhe zu lassen. Leben müsstest Du dann von den Jobs, die Du nebenbei machst.

Ein Haus nützt Dir nur was, wenn es in Deutschland ist. Sonst kann es ja keine Garantie sein.

Eine Verlängerung von 6 Monaten mit einem Konto über 4.000 Euro machen einige ABHs auch, da musst Du einfach fragen. Sie machen das nicht so gerne, weil es eben doppelt so viel Arbeit ist. Du musst dann die Gebühren auch doppelt so oft bezahlen.
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LenaDresden
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
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Antwort #2 - 07.10.2013 um 18:13:46
 
hi,
danke für deine Antwort. Die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass für Ausländeramt am einfachsten ist mit dem Sperrkonto in der Sparkasse zu arbeiten."Einfach das Geld auf das Bankkonto zu legen und es in Ruhe zu lassen gibt der Ausländeramt keine Garantie, dass ich das Ganze Geld am nächsten Tag nicht abhebe". Das waren ihre Worte. Ich versuche schon seit 7 Jahren die Ausländeramt zu überzeugen mir zu erlauben einfach das Geld auf dem Konto zu zeigen. Ich habe die anderen ausländische Studenten gefragt, wie sie dieses Problem lösen. Sie haben einfach dieses Problem nicht. Alle zeigen einfach das Geld und ich habe wirklich ein gesperrtes Konto.
Die Ausländeramt am alten Wohnort akzeptierte auch nur die Sparkasse. 
Mein Haus befindet sich in Deutschland.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.10.2013 um 18:18:22
 
Die Ausländerbehörde darf nicht eine bestimmte Bank oder Sparkasse bevorzugen. Wo Du Dein Sperrkonto hast, darfst Du entscheiden. Bei Dir im Ort bietet auch die "Deutsche Bank" die Möglichkeit an.

Aber wenn Dein Problem ist, dass Du zu wenig Geld hast, kannst Du es nicht durch Diskussionen lösen. Du müsstest von der Bank einen Kredit für das Sperrkonto aufnehmen und mit Deinem Haus dafür bürgen. Und dann solltest Du versuchen, durch Jobs nebenbei so viel Geld zu verdienen, dass Du den Kredit unabhängig von Sperrkonto (ohne das anzufassen) zurückzuzahlen. Und dann machst Du mit dem Sperrkonto nichts anderes, außer es einmal im Jahr vorzuzeigen.

Kümmere Dich nicht darum, dass angeblich alle anderen Menschen auf der Welt es besser haben. In der Regel stimmt es nicht.
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