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D-Visumstempel für Studienaufenthalt aus Deutschland heraus erhalten (Gelesen: 1.856 mal)
DeltaLimaBravo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.10.2013 um 01:03:56
 
Mein Freund beabsichtigt hier einen studienvorbereitenden Sprachkurs zu beginnen. Er war bereits mehrere Male mit C-Besuchsvisum hier. Im Sommer wurden seine Zukunftspläne konkret und er hat sich bei der VHS nach entsprechenden Kursen erkundigt. Der erste Kurs A1.1 hätte im Oktober begonnen, jedoch war die Zeitspanne zu kurz um ein D-Visum zu bekommen.

Die Botschaft Manila hat uns dann geraten dass er zuerst noch mal mit einem C-Visum einreist. Dann können wir Weihnachten zusammen verbringen und Anfang Januar könnte er dann den ersten Kursteil A1.1 beginnen der bis Anfang Februar geht.

Er muss aber spätestens am 28.feb wieder ausreisen weil sonst sein 90Tage-Konto nach der neuen EU-Verordnung erschöft ist.

Soweit so gut. Unsere Idee war nun, dass er zeitgleich zum C-Visum das D-Visum beantragt. Dann bestünde genug Bearbeitungszeit um das D-Visum (Sprachkurs zum Studium) rechtzeitig bis zum Februar zu erhalten. Er müsste dann lediglich Ende Februar kurz nach Manila jetten um sich das Visum in den Pass eintragen zu lassen. Dann könnte er im Prinzip gleich mit dem nächsten Flug wieder nach Deutschland und wäre rechtzeitig wieder hier um den zweiten Kursteil A1.2 zu besuchen.

Die Botschaft ist dem Plan nicht abgeneigt und hat uns mitgeteilt dass er durchaus zeitgleich ein D-Visum beantragen kann. Allerdings muss er dafür dann trotzdem nochmals zur Botschaft zum Interview antreten weil es eine andere Visaart ist.

Nehmen wir mal an, dass beide Visas genehmigt werden. Dann wäre es doch ein Unding von ihm zu verlangen, dass er nur zum Visumerhalt kurz nen Interkontinentalflug macht und unnötig CO2 in die Atmosphäre bläst.

Könnte er -nachdem er hier in Deutschland sitzend die frohe Botschaft der D-Visumzusage erhalten hat- auch einfach nur seinen Reisepass zur Botschaft per Kurierdienst senden und gestempelt wieder zurück erhalten? Um den Gesetzen gerecht zu werden könnten wir ja dann Ende Februar trotzdem einen billigen Kurztrip nach Istanbul machen um das Schengengebiet zu verlassen und wieder neu einzureisen (aufgrund des D-Visums).

Könnte es sein, dass ABH und Botschaft da mal ein Auge zudrückt, wenn es lediglich um die Erfüllung eines reinen Formalismus geht? Wir wollen beide Institutionen auch nicht überstrapazieren und sind gottfroh dass sie uns bis jetzt immer sehr freundlich und "kundenorientiert" behandelt haben und wollen uns unseren mühsam erarbeiteten "guten Ruf" nicht verscherzen...

Wie ist die Einschätzung der "Spezialisten" hier?

Grüßle
Chuck
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grisu1000
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Antwort #1 - 05.10.2013 um 12:19:03
 
DeltaLimaBravo schrieb am 05.10.2013 um 01:03:56:
Wie ist die Einschätzung der "Spezialisten" hier?


Hat diese Idee irgendeine Ortskraft vor Ort gehabt? Ehrlich gesagt kann ich das nicht vorstellen, dass die Botschaft solche Auskünfte gibt.

Mit dem Schengenviisum muss er wieder ausreisen. er unterschreibt dies auch auf dem Antrag. Reist er ein und hat bereits die Absicht, hier zu bleiben, so ist er mit Einreise illegal hier, auch wenn er ein Schengenvisa besitzt. Geht er mit dem Schengenvisa zur ABH um dann die AE zu beantragen kann es im schlimmsten Fall sein, dass er eine GÜB/Ausweisung + Einreisesperre bekommt.

Er beantragt ein Visum für einen studienvorbereitenden Sprachkurs. Dieser muss aber auch IMHO zu einer entsprechenden Qualifikation führen. z.B TestDAF und nicht nur ein allgemeiner Sprachkurs sein.

Kann er überhaupt noch kein deutsch, muss er beim Antrag überzeugen, warum er unbedingt in Deutschland studieren will. Das die Freundin hier lebt ist dabei nicht unbedingt eine gute Antwort. Eher das er bereits deutsch auf einen bestimmten Niveau kann oder er einen speziellen Studiengang studieren will, den es nur in Deutschland gibt.
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Petersburger
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Antwort #2 - 05.10.2013 um 23:45:56
 
DeltaLimaBravo schrieb am 05.10.2013 um 01:03:56:
Dann wäre es doch ein Unding von ihm zu verlangen, dass er nur zum Visumerhalt kurz nen Interkontinentalflug macht und unnötig CO2 in die Atmosphäre bläst.

Wieso ist eine gesetzliche Regelung ein Unding?

Zumal der Antragsteller auf ein Schengenvisum unterschriftlich versichert, rechtzeitig auszureisen.

DeltaLimaBravo schrieb am 05.10.2013 um 01:03:56:
seinen Reisepass zur Botschaft per Kurierdienst senden und gestempelt wieder zurück erhalten?

Sobald er den Paß wegschickt, verstößt er gegen die Paßpflicht. Vergleiche § 3 AufenthG


Sollte tatsächlich in so einer Konstellation ein C-Visum erteilt werden, dann ist das ein ziemlicher Vertrauensbeweis.


Mißbraucht dieses Vertrauen für den "kleinen" finanziellen Vorteil des eingesparten Hin- und Rückfluges und veröffentlicht irgendwo eine Kontaktadresse.

Irgendwie müssen Euch die vielen ja schließlich danken können, die so eine Möglichkeit dann nicht mehr erhalten.
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DeltaLimaBravo
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Antwort #3 - 06.10.2013 um 22:11:22
 
vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt...

Wir sind beide gottfroh dass die Botschaft und die ABH unsere Anliegen stets korrekt bearbeitet haben und uns in Visaangelegeneheiten immer sachlich und umfänglich informiert haben. Wir würden beide nicht auf die Idee kommen wollen um irgendwelche Bestimmungen halblegal oder illegal umgehen zu wollen. Dazu besteht bei uns auch weder Notwendigkeit noch Veranlassung.

zu der Einlassung von grisu1000:
Mein Freund hat vor das C-Visum wie üblich ordnungsgemäß zu nutzen und nach Ablauf aus dem Schengengebiet wieder auszureisen. So habe ich das auch formuliert und so ist es von uns auch geplant. Es war lediglich die Frage ob es eventuell möglich wäre das D-Visum sozusagen auf dem Postweg vorab zu erhalten um bei der nicht in Frage gestellten notwendigen Ausreise einen größeren geographischen Spielraum zu haben.

Aus welchen meiner Äußerungen glaubts Du interpretieren zu wollen, daß mein Freund vorhätte das C-Visum zu missbrauchen?

zu Petersburger:
Der Hinweis auf die Passpflicht ist sehr hilfreich. So ein Gedanke hatte ich auch schon, wie sollte er sich in der Zeit  sich ausweisen können? Somit erübrigt sich eigentlich unsere Frage.

Uns geht es nicht im Geringsten darum bestehende Regelungen zu umgehen. In meinem Eingangspost habe ich doch ausdrücklich erwähnt dass das C-Visum Ende Februar ablaufen wird und er dann ausreisen muss und das auch befolgen will. Es war lediglich die vorsichtige Frage ob Chancen bestehen das D-Visum eventuell früher (auf dem Postweg) zu erhalten, so dass bereits eine kurze Ausreise aus dem Schengengebiet in ein benachbartes Land ausreicht um ALLEN gesetzlichen Bestimmungen Genüge zu tun und er anschliessend mit dem D-Visum wieder einreisen kann und dann, -und ERST dann- bei der ABH vorstellig wird um die AE zu beantragen.

Mit keiner Silbe habe ich erwähnt oder zum Ausdruck gebracht, dass er vorhätte bestehende Visabestimmungen zu umgehen oder mit einem C-Visum bei der ABH eine AE erbitten wöllte.

Ich will nochmals eindeutig und unmissverständlich klarstellen, daß ich es nicht gutheise wenn manche Leute C-Visas missbrauchen nur um es sich bequem zu machen. Sowas geht immer auf Kosten der ehrlichen Antragssteller die dadurch verschärftere screenings erleiden. Da bin ich voll auf der Linie von Member Petersburger.

Es tut mir leid, wenn ich da durch eventuell unscharfe Formulierung Spielraum für andere Interpretationen eröffnet habe.

Chuck  
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