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Beitrag begonnen von ansul am 01.10.2013 um 20:17:23

Titel: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Beitrag von ansul am 01.10.2013 um 20:17:23
Hallo,
  ich habe auch §18 Abs 4 Satz 1 visum und job center hat mir gesakt das ich kann keine ALG II kriegen..ich habe gearbeitet 7 monate und jetz arbeitlos...aber ich habe visum für 1 Jahr....ich habe arbeitlos betzahlt von meine gehalt dann warum kriege ich keine hilfe...kann ausländerbehorde auch meine visum ablehnung weil ich habe keine Job?..Bitte Antworten und Hilfen...Danke


fons' [edit]Bitte nicht an bestehende threads anhängen, auch wenn es
ähnlich ist. Neuer Fall = neuer thread - habe es abgetrennt und
das Zitat gelöscht, da das hier nicht dem Sachverhalt dient[/edit]

Titel: Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Beitrag von Aras am 01.10.2013 um 21:23:22
Die Anwartschaft auf ALG 1 beträgt mind. 12 Monate.
Ob du jetzt ALG 2 beantragen kannst müssen die anderen sagen.

Was für eine Arbeit hast du eigentlich gehabt?
War es eine betriebsbedingte Kündigung?
War es eine fristlose Kündigung?
Hast du eigenständig gekündigt?

Titel: Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Beitrag von C_Devil am 01.10.2013 um 21:57:36

ansul schrieb am 01.10.2013 um 20:17:23:
job center hat mir gesakt das ich kann keine ALG II kriegen..

Welchen Grund haben sie genannt, warum du kein Alg II bekommen kannst??


ansul schrieb am 01.10.2013 um 20:17:23:
ich habe arbeitlos betzahlt von meine gehalt dann warum kriege ich keine hilfe...

Die Frage zu Alg I wurde bereits beantwortet und bei Alg II spielt es keine Rolle, ob und wie lange du Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, es ist keine Versicherungsleistung.


Gruß
C_Devil

Titel: Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Beitrag von ansul am 02.10.2013 um 23:07:33
hallo,
  danke für Info..ich habe als software engineer im IT firma gearbeitet...der probe zeit was 1 Jahr aber sie haben nach dem 7 monate kündigt..weil sie nicht genug arbeit haben...sie haben mir gekündigt... Der jobcenter hat mir gesagt dass mit diese visum, ich könnte keine ALG II haben..weil mit §18 Abs 4 Satz1, ich muss selbt meine leben kümmen....aber ich habe nur 550 euro im meine konto..genug für 1 monate aber nicht mehr.......ich weiß nicht was ich tun muss..

Titel: Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Beitrag von Aras am 03.10.2013 um 10:14:50
Hmm, hier ist es bisschen kompliziert. Ich hoffe dass du erst kürzlich gekündigt worden bist.

Hier gehts auch ums Arbeitsrecht. Es kann sein dass du mit einer Kündigungsschutzklage gegen deinen alten Arbeitgeber innerhalb von drei Wochen auf die Kündigung reagieren musst. Dann wird geprüft ob die Kündigung sachlich und nicht willkürlich war. Das recht hast du auch trotz probezeit, da du länger als 6 Monate betriebszugehorig warst. Dazu brauchst du keinen anwalt sondern gehst einfach zur rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts.

wie gross war der Betrieb? Wieviele arbeiten da? Wurdest nur du gekündigt?


Titel: Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Beitrag von ansul am 03.10.2013 um 20:24:55
Danke für Antwort. Der Firma ist sehr kleine...nur 15 leute arbeiteten da...und ich was nur aleine im software...sie haben wenig arbeit im software so sie geben auftrag zu andre firma...und mir gekündigt....sie haben mir gesagt dass meine vertrag sagt dass firma können jederzeit im meine probezeit kündigen...aber 2 woche vor muss sagen...

gibst es keine möglichkeit for ALGII zu haben? ist es nur wirklich nicht für Ausländer gedacht....wer braucht Visum im deutschland zu arbeiten

Titel: Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Beitrag von tiggger am 03.10.2013 um 21:12:51

ansul schrieb am 03.10.2013 um 20:24:55:
ur 15 leute arbeiteten da

egal, ab 10 greifen die Kündigungsschutzgesetze

Titel: Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Beitrag von bibimal am 03.10.2013 um 23:29:57
Und ? Was soll das bringen?
Soll er Kündigungsschutzklage einreichen?
Führt - wenns gut läuft - zu nem halben Gehalt Abfindung pro Jahr der Beschäftigung.
Ihr habt auch vergessen , zu erwähnen, dass man in dieser Instanz seine Anwalts- und Gerichtskosten selber trägt. Jede Seite, unabhängig vom Ausgang.
Bringt also nicht das Geringste. Das würde nur ein neuer Job.

Titel: Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Beitrag von ansul am 06.10.2013 um 16:55:20
Vielen danke alle für Ihre Info....ich gehe zu Arbeitsgerichts für weitere info....

Titel: Re: AE nach § 18 Abs. 4... bekomme ich ALG I oder II bei Kündigung? Verlängerung AE?
Beitrag von Garret am 07.10.2013 um 09:34:12
Da Du länger als 6 Monate beschäftigt warst, genießt Du den "allgemeinen" Kündigungsschutz. Ob rechtliche Schritte einleiten in diesem Fall aber der richtige Weg ist, halte ich für fragwürdig. Letztendlich wirst Du nicht nochmal eingestellt, sondern bekommst ggfls. eine winzige Abfindung. Da ich auch nicht davon ausgehe, dass Du gewerkschaftlich organisierst bist, könnten einige Prozesskosten auf Dich zu kommen.

Den alten AG solltest Du vergessen und nach vorne schauen.

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