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Einbürgerung und Arbeitslosigkeit wegen persönlicher Defizite (Behinderung) (Gelesen: 4.482 mal)
cycling.heinz
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22.07.2013 um 18:54:30
 
Hallo,

ich bin Mitarbeiter in einer Einrichtung für betreutes Wohnen für junge Erwachsene. Seit 2 Jahren betreue ich einen damals 21-jährigen Mazedonier, der bereits ein Einbürgerungsverfahren nach § 10 StAG am Laufen hatte, das aber wegen mangelnder Mitarbeit eingestellt werden sollte. Da er in Deutschland geboren wurde und seine Landessprache kaum spricht und schriftlich nicht einmal lesen kann, erschien es sinnvoll, das Verfahren wieder aufzunehmen. Er bekam eine Einbürgerungszusicherung, hat inzwischen für viel Geld seine mazedonische Staatsbürgerschaft zurück gegeben und könnte nun die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wenn er nicht arbeitslos wäre. Zwei Ausbildungen zum Friseur und zur Hauswirtschaftskraft wurden abgebrochen, weil er damit sichtlich überfordert war. Es folgte ein Versuch, ihn bei einer überbetrieblichen Ausbildung unter zu bringen, doch die Zugangsprüfung hat er nicht geschafft. Auch die sich angschließenden Berufsvorbereitungsmaßnahme für der Reha-Bereich musste beendet werden, weil er sich außerstande sah, regelmäßig pünktlich zu erscheinen.

Momentan schreibt er mit seinem schlechten Hauptschulabschluss (Mathe: 4) und seinem gebrochenen Lebenslauf wöchtentlich ein halbes Dutzend Bewerbungen um einen Hilfsjob, aber bislang ohne Erfolg. Da die Jugendhilfe bald endet und wegen der bisherigen desaströsen Erfahrungen, ihn ihn einen Ausbildungsberuf zu bringen, wird er möglicherweise im Betreuten Wohnen einer Behinderteneinrichtung unseres Verbands unterkommen. Dass er ein eigentständiges Leben auf die Reihe bekommt, scheint zumindest auf absehbare Zeit nicht realistisch.

Nun hat er einen gelochten mazedonischen Pass, für den er viel Geld ausgegeben hat, und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Im Moment lebt er vom Eckregelsatz, den er im Rahmen der Jugendhilfe bekommt.

Meine Fragen zu dem Thema lauten:
1. Kann es von Vorteil für seine Einbürgerung sein, wenn ich darlege, dass seine Arbeitslosigkeit wenig mit eigener Faulheit sondern vielmehr mit persönlichen Defiziten zu tun hat (inwieweit hier eine Behinderung vorliegt, soll ein Test nächste Woche klären)?
2. Was passiert mit ihm, wenn er wegen verweigerter Einbürgerung staatenlos wird? Behält er seine unbefristete Niederlassungserlaubnis? Hat er sonstige Nachteile zu befürchten?
3. Kürzlich hat er auch noch eine Strafe von 20 Tagessätzen für Beförderungsgerschleichung (allgemein "Schwarzfahren" genannt) bekommt. Gehört das auch zu den Straftatbeständen, die einer Einbürgerung entgegen stehen, und muss dies der Einbürgerungsbehörde mitgeteils werden (im Merkblatt der EBH  steht jedenfalls nichts davon)?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.07.2013 um 19:01:54
 
cycling.heinz schrieb am 22.07.2013 um 18:54:30:
Kann es von Vorteil für seine Einbürgerung sein, wenn ich darlege, dass seine Arbeitslosigkeit wenig mit eigener Faulheit sondern vielmehr mit persönlichen Defiziten zu tun hat (inwieweit hier eine Behinderung vorliegt, soll ein Test nächste Woche klären)?

Durchaus. Sollten Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden, wäre der Bezug unschädlich, falls der Ausländer diesen nicht zu vertreten hat. Eventuelle körperliche und geistige Defizite wären zu berücksichtigen.

cycling.heinz schrieb am 22.07.2013 um 18:54:30:
Was passiert mit ihm, wenn er wegen verweigerter Einbürgerung staatenlos wird? Behält er seine unbefristete Niederlassungserlaubnis? Hat er sonstige Nachteile zu befürchten?

Die NE bleibt erhalten. Sollte die Einbürgerung aber scheitern bleibt er aber weiterhin staatenlos und müsste sich entweder um einen Reiseausweis für Staatenlose oder um den Wiedererwerb der mazedonischen Staatsangehörigkeit kümmern.

cycling.heinz schrieb am 22.07.2013 um 18:54:30:
Gehört das auch zu den Straftatbeständen, die einer Einbürgerung entgegen stehen, und muss dies der Einbürgerungsbehörde mitgeteils werden (im Merkblatt der EBHsteht jedenfalls nichts davon)? 

die Bagatellgrenze liegt bei 90 Tagessätzen. Es ist noch im grünen Bereich sofern keine weiteren Verurteilungen vorliegen oder zu erwarten sind.
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cycling.heinz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.07.2013 um 19:33:23
 
Zitat:
Sollte die Einbürgerung aber scheitern bleibt er aber weiterhin staatenlos und müsste sich entweder um einen Reiseausweis für Staatenlose oder um den Wiedererwerb der mazedonischen Staatsangehörigkeit kümmern.

Zu Mazedonien hat er, wie gesagt, keinen Bezug. Vor zwei Jahren musste er eigens dorthin reisen, um sich einen neuen Pass zu besorgen, weil die mazedonischen Konsulate hier keinen ausstellen. Da hätte er es ja mit einem Pass für Staatenlose wenigstens in dieser Hinsicht besser  Zwinkernd.
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« Zuletzt geändert: 22.07.2013 um 19:47:41 von cycling.heinz »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung von behinderten Staatenlosen gibt es nicht!
Antwort #3 - 23.07.2013 um 20:36:55
 
Lies hier, genau gleicher Fall "Einbürgerung von behinderten Staatenlosen". Unser Fall ist aber noch krasser. Wir sind dazu auch alt!

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1347126823

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cycling.heinz
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Antwort #4 - 24.07.2013 um 16:10:54
 
Eine Frage treibt mich ja doch noch um:
Wenn er staatenlos bliebe, welche Nachteile hätte er dann im Vergleich zur deutschen Staatsbürgerschaft, außer eben, dass er nicht wählen und im Ausland nicht konsularisch vertreten würde? Da er politisch nicht interessiert ist und eher ungern reist, wäre das zumindest momentan nicht das große Problem.
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g.galina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.07.2013 um 12:52:15
 
cycling.heinz schrieb am 24.07.2013 um 16:10:54:
Eine Frage treibt mich ja doch noch um:
Wenn er staatenlos bliebe, welche Nachteile hätte er dann im Vergleich zur deutschen Staatsbürgerschaft, außer eben, dass er nicht wählen und im Ausland nicht konsularisch vertreten würde? Da er politisch nicht interessiert ist und eher ungern reist, wäre das zumindest momentan nicht das große Problem.


Was es hier nicht unklar! Alle hassen Staatenlosen!
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Antwort #6 - 25.07.2013 um 13:31:56
 
cycling.heinz schrieb am 24.07.2013 um 16:10:54:
Wenn er staatenlos bliebe, welche Nachteile hätte er dann im Vergleich zur deutschen Staatsbürgerschaft, außer eben, dass er nicht wählen und im Ausland nicht konsularisch vertreten würde?


Er hätte dann kein "automatisches" Aufenthaltsrecht – es ändern sich immer mal Gesetze, dass z.B. Staaten sich der EU annähern, indem sie frühere Staatsangehörigkeiten von Vorgängerstaaten jetzt doch anerkennen. Ihm würde also die Sicherheit fehlen.

Aber das muss er selbst beurteilen.


Zitat:
Alle hassen Staatenlosen!


Blödsinn. Beweis: Ich nicht.
(Also ist "alle" gerantiert falsch.)
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Antwort #7 - 25.07.2013 um 13:33:55
 
Stimmt so nicht, ich bin selbst staatenlos und werde von wenigen Menschen gehasst, und selbst die Menschen, die mich hassen, tun das nicht wegen meiner Staatenlosigkeit!

Richtig ist allerdings, dass Staatenlosigkeit wenig amüsant und keinesfalls ein erstrebenswerter Zustand ist, wenn man die Möglichkeit auf eine Staatsangehörigkeit hat, dann wird man sie nutzen wollen. (ist zumindest bei mir so) Außerdem ist man als Staatenloser immer wieder mit diversen Ausländerbehörden konfrontiert, nix gegen die MitarbeiterInnen dieser Behörden, aber Lebenszeit kann man auch sinnvoller nutzen.

Und dann gibt es da noch die psychische Komponente, als Staatenloser ist man in jedem Land der Welt ein Fremder, kein Land fühlt sich so wirklich zuständig, mir persönlich fehlt dieses Gefühl der Verbundenheit mit einem Land, ob dieses Defizit allerdings durch das Erlangen einer Staatsangehörigkeit mittels Einbürgerung verschwindet kann ich nicht beurteilen, fragt mich das, wenn ich eine Staatsangehörigkeit besitze.  Zwinkernd
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Antwort #8 - 25.07.2013 um 13:58:05
 
Ich distanziere mich von der Behauptung das alle die Staatenlosen hassen. Ich jedenfalls hasse sie nicht.
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Antwort #9 - 25.07.2013 um 18:51:10
 
@
g.galina

Bezähme dich .... ich will das jetzt nicht mehr
schrotten, da zitiert wurde. Absolut hirnloses
Posting.

Kommentar zu meinem Posting nicht erforderlich.

@
Preet

Hilft dieses Posting von dir wirklich in der Sache
weiter????

Da ich hirnlos nicht schrotte - verzichte ich bei sinn-
frei auch darauf.

Eindringliche Bitte ....... unterlasst diesen Mist ... lest
die NUB und haltet euch daran.






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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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cycling.heinz
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Antwort #10 - 29.07.2013 um 13:47:23
 
planloser schrieb am 25.07.2013 um 13:33:55:
Außerdem ist man als Staatenloser immer wieder mit diversen Ausländerbehörden konfrontiert, nix gegen die MitarbeiterInnen dieser Behörden, aber Lebenszeit kann man auch sinnvoller nutzen.

Dazu wüsste ich gern noch Näheres. Kann man als Staatenloser da keine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen und hat dann erst mal seine Ruhe? Der junge Mann, um den es bei mir geht, hat so etwas nämlich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 29.07.2013 um 13:54:17
 
Wie schon gesagt, wenn er bereits eine NE hat, ändert die Staatenlosigkeit nichts mehr daran.
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Antwort #12 - 29.07.2013 um 14:57:49
 
cycling.heinz schrieb am 29.07.2013 um 13:47:23:
Dazu wüsste ich gern noch Näheres. Kann man als Staatenloser da keine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen und hat dann erst mal seine Ruhe? Der junge Mann, um den es bei mir geht, hat so etwas nämlich.



Ich kann nur die Situation in Österreich schildern, es ist zwar möglich eine NE zu erhalten, aber dann gibt es noch das Thema "Staatenlosenpass", und das ist in Österreich ein durchaus kompliziertes Thema. (In DE werden meines Wissens Staatenlosenpässe auch nur für drei Jahre ausgestellt).

Weiters sind Grenzübertritte außerhalb des Schengen-/EWR Raums mit diesen Reisedokumenten eher mühsam, als ich mit einem österr. Fremdenpass in Serbien war, dauerte die Einreise am Niko Tesla Airport in Beograd circa drei Stunden, meine Parterin (deutscher Pass) war in 15 Minuten abgefertigt.

Meine Staatsangehörigkeit ist jetzt seit 26 Jahren nicht wirklich geklärt, mein Status bei den österr. Behörden wechselt zwischen "Staatenlos" und "Staatsangehörigkeit ungeklärt", beide "Staatsangehörigkeiten" sind eine Katastrophe, wobei "Ungeklärt" noch übler ist, denn damit kann man auch nicht eingebürgert werden.
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