Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
90/180 regel (Gelesen: 10.906 mal)
HamsterofDeath
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 77

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 90/180 regel
04.05.2013 um 16:36:46
 
ich muss eine anfängerfrage stellen, weil ich's alleine nicht rausgkriege :|
wie lautet die regel?
1. zähle von heute rückwärts. kommst du innerhalb der letzten 180 tage auf mehr als 90 tage innerhalb des schengenraumes => regel verletzt
oder
2. der erste tag der einreise markiert das startdatum des 6 monatszeitraumes. bis zum startag +180 tage dürfen maximal 90 tage in des schengenraumes verbracht werden. sind die 6 monate rum, markiert das nächste einreisedatum den start der nächsten 6 monate.

unterschied:
die untere regel erlaubt das einreisen für 90 tage, ausreisen für einen tag einreise für nochmal 90. man muss aber zwischen den beiden 6 monatszeiträumen ausreisen.
die obere erlaubt das nicht.

welche stimmt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dima
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 95

Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
Greifswald
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mit Urkunde bestätigt Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #1 - 04.05.2013 um 16:51:34
 
Toller link das zu berechnen hat Daddy hier veröffentlicht.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533

Dima
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
AlexZ
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 76

S, Baden-Württemberg, Germany
S
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #2 - 04.05.2013 um 16:52:43
 
Letzteres. Übrigens nicht 180 Tage sondern genau 6 Monate (vom ersten Tag bis einen Tag vor 6 Monate später), zum Beispiel 1.1. bis inkl. 30.6.
Haben wir auch so gemacht und keine Probleme gehabt. Am Ende der 6 Monate kurz ausreisen, wieder zurück und dann 3 Monate hierbleiben.

Vor ner Weile gab's auch mal nen Urteil vom EuGH dazu. Ländervertreter vorderten damals eine Auslegung nach deiner Regel 1. Das Gericht sagte sinngemäß "ja jemand könnte 6 Monate fast am Stück im Land bleiben - und wenn ihr das nicht wollt dann macht halt ein besseres Gesetz".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HamsterofDeath
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 77

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #3 - 04.05.2013 um 17:07:54
 
das gilt für visumsfreie einreisen - ich hätte genauer fragen sollen. bei mir geht's um ein "circulation visa"
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HamsterofDeath
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 77

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #4 - 04.05.2013 um 17:25:55
 
so, unter den erklärungen steht was über einen "Gestreckten Bezugszeitraum"
wenn ich das richtig verstehe macht das aus regel nr. 2 regel nr. 1 - oder hab ich was übersehen?

konkret: meine freundin ist erstmalig am 20.2.2013 in frankreich eingereist, und wollte im august (1-30) bei mir zu besuch bleiben. geht das jetzt, oder geht das nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #5 - 05.05.2013 um 21:23:23
 
HamsterofDeath schrieb am 04.05.2013 um 17:25:55:
konkret: meine freundin ist erstmalig am 20.2.2013 in frankreich eingereist, und wollte im august (1-30) bei mir zu besuch bleiben. geht das jetzt, oder geht das nicht? 

Ich verstehe das Verwirrspiel nicht. Der Bezugszeitraum endet hier am 19.8.2013 -24°°,
dh in der Zeit vom 20.2. bis 19.8. darf sie insgesamt 90 Tage bleiben.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #6 - 06.05.2013 um 20:12:07
 
HamsterofDeath schrieb am 04.05.2013 um 17:25:55:
geht das jetzt, oder geht das nicht? 

Kann man anhand der von dir genannten DAten so nicht sagen. Man sollte die Daten des Visums, Einreisedaten, Angaben zu den Aufenthalten usw. kennen, um eine genaue Einschätzung vornehmen zu können.

HeFi schrieb am 05.05.2013 um 21:23:23:
Der Bezugszeitraum endet hier am 19.8.2013 -24°°,

Das kann man so absolut nicht sagen, da der Begriff der "ersten Einreise" -zumindest im Moment noch- ausschlaggebend ist... Und da kann ein BZR auch mal gestreckt sein, hängt hier allerdings etwas von den Visumsdaten ab.

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
HamsterofDeath
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 77

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #7 - 09.05.2013 um 12:17:48
 
erste un einzige einreise war am 20.2 bis zum 5.3 nach frankreich, dazwischen nichts mehr. das visum hat sie eine woche vorher bekommen, und es gilt ein jahr
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #8 - 13.05.2013 um 18:29:26
 
Also ich sehe kein Problem...
Die Einreise am 20.02. eröffnet erst einmal einen Bezugszeitraum bis zum 19.08., in dem man sich 90 Tage aufhalten darf.
Weiterhin habt ihr erst 13 Tage verbraucht, so dass noch 77 Tage übrig bleiben.
Die Einreise am 01.08. eröffnet keinen neuen Bezugszeitraum, ausreichend Aufenthaltstage sind noch vorhanden, so dass einem Aufenthalt bis zum 30.08. als gestrecktem BZR mE nichts entgegensteht.

Das Gesagte gilt logischerweise immer nur unter der Maßgabe, dass das Visum bis zum 30.08. oder länger gültig ist...

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #9 - 14.05.2013 um 13:57:42
 
Beispiele für die Berechnung der Aufenthaltsdauer im VISA-Handbuch Seite 65:
http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/bfm/rechtsgrundlagen/weisungen/visa/vhb...
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
ViHa
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #10 - 30.06.2013 um 07:47:34
 
Sehr gehrter Global Moderator,

hätte noch eine Frage zu den BZR:

Meine Mutter hat eine Schengen Visum von 01.06.2012 bis 31.05.2015. Ist gerade zum dritten Mal hier.
Wie wir aus Berechnung verstanden haben, sieht es bei ihr mit Berechnung des BZR so aus:

Erste Einreise 05.06.2012- 17.08.2012 BZR 05.06.12-01.12.12
Erste neue Einreise 15.03.2013-27.04.2013 BZR 15.03.13-10.09.13
Einreise 28.06.13- geplant 22.09.13 .und hier ist die Frage:

Muss meine Mutter am 10.09.13 (da BZR endet) ausreisen, oder kann Aufenthalt sich auf nächste BZR (11.09.2013-03.14) ausstrecken und die restliche 11 Tagen sind von 90 Tage des neues BZR abzuziehen ?

Danke für Antwort.

Viktoria
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ViHa
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #11 - 30.06.2013 um 11:15:57
 
Hab vergessen zu ergänzen:

erste Einreise 26.06.13- 1.07.13
nächste geplante Einreise 09.08.13 und geplante Ausreise 22.09.13.
Auf diese letzte Reiseraum bezieht sich meine Frage:

Soll meine Mutter zum 10.09.13 ausreisen (Ende jetziger BZR) oder darf man über die "Grenze" hinaus auf nächste BZR ausstrecken?

Danke

Viktoria

Änderung:
Folgepost:


Hab Fehler  Traurig:

Letze Einreise 28.06.13 bis 10.07.13

Danke
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 30.06.2013 um 11:31:30 von Mick » 
Grund: Folgepost angehängt 
 
IP gespeichert
 
AlexZ
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 76

S, Baden-Württemberg, Germany
S
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #12 - 01.07.2013 um 12:08:24
 
Deine Angaben sind etwas konfus. Außerdem geht der BZR nicht 180 Tage sondern genau 6 Monate. Der letzte Tag, der offiziell zum BZR dazugehört ist 6 Monate -1 Tag später. Beginnt der BZR also beispielsweise am 31.August dann geht er bis inklusive 28. Februar normalerweise bzw. 29. Februar im Schaltjahr.

Erste Einreise 05.06.2012- 17.08.2012  --> BZR vom 5.6.12 bis 4.12.12
Erste neue Einreise 15.03.2013-27.04.2013 --> BZR vom 15.3.13 bis 14.9.13  (44 Tage)
Letze Einreise 28.06.13 bis 10.07.13 --> zählt noch zum aktuellen BZR (13 Tage insg. 57 Tage)
nächste geplante Einreise 09.08.13 und geplante Ausreise 22.09.13 (45 Tage insgesamt. 102 Tage)

Also deine Mutter müsste am 14.9. nicht aus Deutschland ausreisen, denn der BZR würde sich einfach bis zur Ausreise verlängern. Gerüchteweise ist das aber eine deutsche Regelung und sie sollte Fahrten vor allem nach Slowenien vermeiden. Wir hatten damit aber in D kein Problem.

Dennoch solltest du nochmal genau rechnen! Ich komme bei den Tagen auf 102 Tage im aktuellen BZR und das wird dann schon ein Problem sein, denn nur 90 sind erlaubt!

Vorsicht: ein BZR beginnt immer nur mit einer EINREISE. Wenn sie also nicht ausreist, dann läuft der alte BZR einfach weiter. Inklusive der Vorgabe von maximal 90 Tagen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MaVal
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 90/180 regel
Antwort #13 - 09.08.2013 um 13:30:55
 
Hallo,
man ist das ein gerechne mit den Visazeiten. Ärgerlich

Mich würde mal die Sicht auf folgenden Fall interessieren ... ob ich da auf dem Holzweg bin oder nicht:

Visum 2 Jahre Schengen, 90/180
In Deutschland:
03/03-21/03/13
03/05-15/05/13
10/07-18/08/13

geplant:
20/12/13-14/01/14
25/05/14-20/08/14

Preisfrage: Geht das ... und wenn nicht: reicht (an welchem Tag?) eine Ein-/Ausreise (Urlaub) in ein Nicht-Schengen-Land aus, um danach den Aufenthalt in Deutschland fortzusetzen?
hä?
Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90/180 regel
Antwort #14 - 09.08.2013 um 14:14:48
 
MaVal schrieb am 09.08.2013 um 13:30:55:
03/03-21/03/13
03/05-15/05/13
10/07-18/08/13

Das sind 82 Tage in einem Zeitraum < 6 Monate = ok.

MaVal schrieb am 09.08.2013 um 13:30:55:
20/12/13-14/01/14
25/05/14-20/08/14

Hier gilt die bisherige Regelung nicht mehr, da die EU über die VO (EG) 610/2013 die Aufenthaltszeiten neu geregelt hat. Diese Änderungen treten am 18.10.2013 in Kraft. Ich werde die neuen Berechnungsmodalitäten demnächst darlegen, es gibt noch ein paar offene Fragen.

Auf deine Frage kurz eingegangen:
Die Einreise am 20.12.2013 ist kein Problem, der Aufenthalt bis zum 14.01.2014 umfasst 26 Tage.
Die Einreise am 25.05.2013 ist ebenfalls ok, der Aufenthalt bis zum 20.08.2013 umfasst 88 Tage.

Nach alter Regelung wäre der 2. Aufenthalt so nicht möglich. Nach der neuen Regelung ist der Aufenthalt mE aber ok.

Zur Begründung: Nach neuem Recht (ab 18.10.2013) erfolgt keine Vorwärtsberechnung mehr, der Tag der ersten Einreise ist obsolet. Bei jeder Einreise und jedem Tag des Aufenthalts muss man 180 Tage (nicht mehr 6 Monate) nach rückwärts schauen. Wenn man sich in diesen letzten 180 Tagen max. 90 Tage hier aufgehalten hat ist alles ok.

Also am 20.12.2013 minus 180 Tage = 23.06.2013. Also zwischen 23.06.2013 und 20.12.2013 dürfen max. 90 Aufenthaltstage liegen.
Am 21.12.2013 muss bis zum 24.06.2013 zurück geblickt werden... wieder nur 90 Tage und alles ist ok... usw usw.

Aber wie gesagt... ich werde die nächsten Wochen alles etwas ausführlicher beschreiben, wenn die offenen Fragen durch das BPOLP beantwortet sind.

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema