Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
eAT - Passersatz oder nicht? (Gelesen: 10.318 mal)
ruqa
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 110

münsterland, Nordrhein-Westfalen, Germany
münsterland
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag eAT - Passersatz oder nicht?
23.05.2012 um 08:57:06
 
ich hätte eine kurze rechtliche frage zum eAT.
wir (die deutsche ehefrau und der drittstaatenehemann) haben ihn bisher für einen passersatz gehalten, den man sowohl zum nachweis der eigenen identität als auch zum nachweis des aufenthaltsrechts in deutschland nutzen kann.

heute morgen allerdings wurde er vom TÜV nicht akzeptiert, der wollte den ausländischen reisepass sehen (der dummerweise zu hause lag), ohne den reisepass keine zulassung zur theoretischen führerscheinprüfung. die karte sei nur ein visum.

dass der prüfer mit letzterem satz falsch liegt, ist mir bekannt. aber hat er mit dem rest recht und mein mann ist mit recht nicht zur theoretischen führerscheinprüfung zugelassen worden oder liegt der prüfer falsch und er hätte den eAT als ausweis akzeptieren müssen? und auf welcher gesetzlichen grundlage beruht das?

(da mein mann erst fünf monate hier ist, hat er sich dann in seinen wagen gesetzt und ist wieder nach hause gefahren...)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #1 - 23.05.2012 um 09:14:21
 
Der eAT dokumentiert den aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist kein Passersatz und kein Ausweis und ist nur gültig in Zusammenhang mit einem gültigen anerkannten Pass bzw. Passersatz.

siehe dazu u.a.:
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

Der eAT kann nur unter den Voraussetzungen des § 48 (2) oder (4) AufenthG als Ausweisersatz bezeichnet werden - siehe dazu § 78 (2) AufenthG.

Der Prüfer war bzw. ist also im Recht.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 23.05.2012 um 09:30:35 von schweitzer » 
Grund: Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
ruqa
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 110

münsterland, Nordrhein-Westfalen, Germany
münsterland
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #2 - 23.05.2012 um 09:25:46
 
schade! aber vielen dank für die auskunft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ruqa
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 110

münsterland, Nordrhein-Westfalen, Germany
münsterland
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #3 - 29.05.2012 um 11:49:07
 
*nicht ganz so alten thread wieder ausgebuddelt*

ich würde gerne allegemeine frage hinterherschicken. hat auch nichs mit nachhaken etc. zu tun. wir zahlen die idiotengebür/gebür gegen das vergessen an den tüv (die höhe hält sich ja auch in guten grenzen) und nehmen den reisepass das nächste mal halt mit.

aber im gespräch mit einer deutschen freundin ist die frage aufgekommen, wieso der eAT denn nun eigentlich nicht als identitätsnachweis gilt - insbesondere da er eindeutlig fälschungssicherer als der dritt-welt-staaten-reisepass meines mannes ist.
(der ist nicht einmal elektronisch, was beim online-check-in immer besonders viel spaß macht...)

meine gedanke war, dass es wohl das hoheitsrecht des staates ist, dessen staatsangehörigkeit zu besitzt, dir einen identitätsnachweis an die hand zu geben, während andere staaten das wohl nicht dürfen.
meine gesprächspartnerin wiederum fand das nicht logisch. und angesichts der grauen flüchtlingspässe, die man angehörigen anderer staaten hier ja auch ausstellt, ist mein gedanke ja wirklich unstimmig.

um daher allen unseren spekulationen ein ende zu machen, wäre ich dankbar wenn die experten mir kurz sagen würden, warum der eAT denn nun nicht gleichzeitig als eAT gelten kann, warum die deutschen behören, als sie diesen aus dem Boden gestampft und sich vom reisepass-etikett getrennt haben, gegen diese doppelfunktion entschieden haben? war das überhaupt ein großartiger gedanke, wie es uns ganz selbstverständlich erschien, oder war es von beginn an überhaupt keiner, da der ausländer ja seinen reisepass hat?

vielen dank schon einmal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #4 - 29.05.2012 um 11:58:31
 
ruqa schrieb am 29.05.2012 um 11:49:07:
meine gedanke war, dass es wohl das hoheitsrecht des staates ist, dessen staatsangehörigkeit zu besitzt, dir einen identitätsnachweis an die hand zu geben, während andere staaten das wohl nicht dürfen.

Dein Gedanke ist völlig korrekt.

ruqa schrieb am 29.05.2012 um 11:49:07:
und angesichts der grauen flüchtlingspässe, die man angehörigen anderer staaten hier ja auch ausstellt, ist mein gedanke ja wirklich unstimmig.

Ist er nicht.

Ein solcher Paß wird nur Flüchtlingen ausgestellt, die als solche anerkannt sind; denen das Beantragen eines neuen Nationalpasses nicht zugemutet werden kann.
(Sobald sie einen neuen Nationalpaß beantragen, wird der Flüchtlingspaß ungültig).

Auch ein Reiseausweis für Ausländer wird nicht jedem ausgestellt, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
ruqa
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 110

münsterland, Nordrhein-Westfalen, Germany
münsterland
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #5 - 29.05.2012 um 13:37:16
 
vielen dank für die schnelle antwort. werde es natürlich sofort weiterleiten.

auf den gedanken mit dem grauen ausweis kam ich, weil wir gestern eine ältere dame syrischer abstammung (worte aufgeschnappt) gesehen hatten, die diesen grauen pass hatte und damit einchecken wollte. leider wurde ihr damit die reise verweigert.
da es ein innerdeutscher flug war, von dem aus sie dann vermutlich weiter ins ausland wollte - welches, kann ich natürlich nicht sagen - kann ich weiter dazu nichts sagen, außer dass sie mir natürlich leid tat in ihrer bestürzung.
aber ich kann mir gut vorstellen, dass die reisefreiheit mit diesem ausweis doch äußerst beschränkt ist und man da insgesamt mit einem richtigen reisepass aus welchem heimatland auch immer, doch immer noch besser dran ist - selbst wenn man für jedes einzelne land dieser erde ein visum beantragen muss.

aber egal. vielen dank noch einmal für die flotte info.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #6 - 29.05.2012 um 16:57:44
 
ruqa schrieb am 29.05.2012 um 13:37:16:
da es ein innerdeutscher flug war,

Auf Flügen innerhalb Deutschland und des Schengenraums finden doch garkeine Ausweiskontrollen statt.

Zitat:
von dem aus sie dann vermutlich weiter ins ausland wollte

In ihr Herkunftsland kann sie natürlich mit diesen grauen Pass nicht fliegen, daamit würde sie ihren Asylstus verlieren und für andere Länder benötigt sie ggf. ein Visum. Obwohl es sich um ein deutsches Reisedokument handelt, ändert das nicht an ihrer Visumspflicht die entsprechend ihrer Staatsangehörigkeit vom Zielland gefordert wird.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #7 - 29.05.2012 um 17:38:23
 
ruqa schrieb am 29.05.2012 um 11:49:07:
angesichts der grauen flüchtlingspässe,


Saxonicus schrieb am 29.05.2012 um 16:57:44:
In ihr Herkunftsland kann sie natürlich mit diesen grauen Pass nicht fliegen, daamit würde sie ihren Asylstus verlieren 



Nur mal am Rande, aber doch um anderen usern Verwirrung zu ersparen:

In Deutschland ausgestellte Reiseausweise für Flüchtlinge (für Asylberechtigte und Flüchtlinge lt. Genfer Konvention) sind blau, nicht grau!

Grau ist hingegen der Reiseausweis für Ausländer.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #8 - 29.05.2012 um 18:10:54
 
schweitzer schrieb am 29.05.2012 um 17:38:23:
Grau ist hingegen der Reiseausweis für Ausländer.

Richtig - war wohl etwas verwirrt.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #9 - 29.05.2012 um 19:03:24
 
ruqa schrieb am 29.05.2012 um 11:49:07:
meine gedanke war, dass es wohl das hoheitsrecht des staates ist, dessen Staatsangehörigkeit zu besitzt, dir einen identitätsnachweis an die hand zu geben, während andere staaten das wohl nicht dürfen. 


Welche Identitätsnachweise eine Staat seinen Einwohnern, auch Ausländischen ausstellt, ist rein nationales Recht und hat nichts mit internationalen Recht zu tun. Es geht um eine reine innerstaatlich Anerkennung durch Behörden. Die Schweiz und die Niederlande haben Ausländerausweise, die zumeist im Inland als Ausweisersatz gelten. In manchen Staaten der USA gilt der Führerschein als Identitätsnachweis und wird ebenfalls an Ausländer ausgestellt usw.

Das Hoheitsrecht anderer Staaten wird eigentlich nur getroffen wenn ein Passersatz (z.b Reiseausweis für Ausländer) von einem fremden Staat ausgestellt wird, weil dieser ggf. Reisebeschränkungen erweitern könnte.

Das die eAT offiziell nicht als Identitätsnachweis gilt und an die Gültigkeit des Passes gebunden ist, ist ebenfalls eine rein nationale Entscheidung. Andere Länder gehen hier ebenfalls abweichende Wege. Die deutschen Behörden wollen sicherstellen, dass eine ausländischer Mitbürger seien Pass auch regelmäßig erneuert und dadurch durch einen abgelaufenen Pass kein Ausreisehindernis entsteht, dadurch werden sie eben gezwungen ihrer Passpflicht nachzukommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ruqa
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 110

münsterland, Nordrhein-Westfalen, Germany
münsterland
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #10 - 29.05.2012 um 20:52:01
 
grisu1000 schrieb am 29.05.2012 um 19:03:24:
Das die eAT offiziell nicht als Identitätsnachweis gilt und an die Gültigkeit des Passes gebunden ist, ist ebenfalls eine rein nationale Entscheidung. Andere Länder gehen hier ebenfalls abweichende Wege. Die deutschen Behörden wollen sicherstellen, dass eine ausländischer Mitbürger seien Pass auch regelmäßig erneuert und dadurch durch einen abgelaufenen Pass kein Ausreisehindernis entsteht, dadurch werden sie eben gezwungen ihrer Passpflicht nachzukommen.


vielen dank, grisu. sehr interessant.

zu der alten dame:
sie hatte auf jeden fall einen grauen reisepass in der hand und sie wurde definitiv nicht in den flieger, der sich nur innerhalb deutschlands bewegt hat, hineingelassen. mehr informationen habe ich leider nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #11 - 29.05.2012 um 21:23:13
 
ruqa schrieb am 29.05.2012 um 20:52:01:
sie hatte auf jeden fall einen grauen reisepass in der hand und sie wurde definitiv nicht in den flieger, der sich nur innerhalb deutschlands bewegt hat, hineingelassen. mehr informationen habe ich leider nicht.
           

Grauer Reisepass = Reiseausweis für Ausländer ist hingegen ein gültiger Identitätsnachweis und ein Passersatz nach §4 AufenthV.  Hat ein Angestellter der Airline den Mitflug deswegen verweigert, kann sich, da eine Verletzung des Beförderungsvertrages vorliegt, ein Schadensersatzanspruch ergeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ruqa
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 110

münsterland, Nordrhein-Westfalen, Germany
münsterland
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #12 - 29.05.2012 um 22:40:53
 
grisu1000 schrieb am 29.05.2012 um 21:23:13:
Grauer Reisepass = Reiseausweis für Ausländer ist hingegen ein gültiger Identitätsnachweis und ein Passersatz nach §4 AufenthV.  Hat ein Angestellter der Airline den Mitflug deswegen verweigert, kann sich, da eine Verletzung des Beförderungsvertrages vorliegt, ein Schadensersatzanspruch ergeben.


aber selbst wenn sie noch mit diesem ticket nach frankfurt hätte fliegen können, aber gleichzeitig schon klar ist, dass das flugzeug, das von frankfurt aus ins ausland geht, sie nicht hätte befördern können (z.b. weil das visum nun einmal eindeutig fehlt), dann ist es doch das beste, der betroffenen person das gleich zu sagen, weil sie sonst obendrauf noch eine aufwendige rückreise aus frankfurt hat. welchen sinn soll es machen, der person den flug im zubringer zu erlauben, wenn sie gleichzeitig nicht weiter darf?

aber egal, wir spekulieren über eine situation, die ich nur beobachtet und zu der ich entsprechend nur bruchstückhafte informationen habe (so viel anstand, sie über ihr unglück nicht auch noch auszufragen, hatte ich dann doch...). vielleicht war auch dieser pass abgelaufen oder nicht mehr lange genug gültig.
ich gehe in meiner grenzenlosen naivität schon davon aus, dass so eine fluggesellschaft sich das gut überlegt, bevor sie jemanden nicht in den flieger lässt - gerade wegen eines möglichen schadensersatzanspruches. und ich habe die situation ja gerade mitbekommen, weil die dame am schalter sich beratung bei einer weiteren mitarbeiterhin holte, bevor sie eine entscheidung traf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #13 - 29.05.2012 um 23:01:37
 
ruqa schrieb am 29.05.2012 um 22:40:53:
aber selbst wenn sie noch mit diesem ticket nach frankfurt hätte fliegen können, aber gleichzeitig schon klar ist, dass das flugzeug, das von frankfurt aus ins ausland geht, sie nicht hätte befördern können (z.b. weil das visum nun einmal eindeutig fehlt),


so ist es - ich kenn auch Fälle, wo eine Airline Menschen um den halben Globus hat fliegen lassen und in Frankfurt war dann Endstation, weil die kein Visum hatten und daher nicht an ihr Ziel weiterfliegen konnte - es ging also zurück und das Geschrei über die "unfähige" Fluggesellschaft war groß.

ruqa schrieb am 29.05.2012 um 11:49:07:
aber im gespräch mit einer deutschen freundin ist die frage aufgekommen, wieso der eAT denn nun eigentlich nicht als identitätsnachweis gilt - 


1.) nicht jeder Mensch mit einer Aufenthaltserlaubnis hat auch eine geklärte Identität - insofern kann der eAT eine solche Funktion nicht automatisch haben und

2.) Ausländer haben stets ein Dokument ihres Heimatstaates zu besitzen, mit welchem sie auch dorthin zurückkehren können (idR einen Reisepass). Nur wem das nicht möglich oder nicht zumutbar ist, hat Anspruch auf einen deutschen Ausweisersatz. Sonst aber eben nicht.

Das Ding taugt also ungefähr soviel, wie für einen Deutschen sein Führerschein: häufig reichts, aber es ist kein Ausweis.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
ruqa
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 110

münsterland, Nordrhein-Westfalen, Germany
münsterland
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT - Passersatz oder nicht?
Antwort #14 - 29.05.2012 um 23:59:01
 
Muleta schrieb am 29.05.2012 um 23:01:37:
häufig reichts


genau das ist uns zum "verhängnis" geworden. meist griffen die deutschen (sogar das straßenverkehrsamt) fröhlich zum eAT, wenn wir beide dokumente zur auswahl gaben, und das bestärkte uns natürlich in unserer irrigen annahme, das ding sei tatsächlich wie ein perso nur halt für ausländer in deutschland anzusehen.
eine ganze weile ist es auch gut gegangen, dass wir nur den eAT mitgenommen haben. bis auf dieses eine mal. naja, jetzt wissen wir doch ein gutes stück besser, wie die kleine plastik-karte einzuschätzen ist: meist beliebter als der ausländische reisepass, aber nicht überall ausreichend.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema