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Heirat mit einer Thailänderin - Deutschland vs. Dänemark (Gelesen: 4.660 mal)
Themen Beschreibung: ich brauche eure hilfe:
Megu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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26.12.2011 um 19:46:02
 
Hallo habe ein Problem möchte meine langjährige Freundin aus Thailand heiraten und bei mir in Deutschland leben.  Sie war bereits 5mal mit einer Verpflichtungserklärung inDeutschland und würde diesmal auch mit einer Einladung  seines Schwagers und Schwester nach Deutschland einreisen.Ich bin Landwirt Schätzungsbetrieb (13a Betrieb) also habe ich Probleme mit meinem  nachweisbaren Einkommen habe aber Grund und Hausbesitz. Nun meine Überlegung möchte in Dänemark heiraten meine Freundin wird danach Deutschland wieder verlassen  und nach Thailand zurückkehren .  Dann werde ich Antrag auf Ehezusammmenführung stellen . Weil ich nach meinen  wissen wäre es einfacher      weninger Dokumente und ich bräuchte keinen Einkommensnachweis erbringen.Jetzt meine Frage bin ich richtig Informiert was habt ihr für eine  Meinung  Danke für Eure Antworten 


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« Zuletzt geändert: 26.12.2011 um 22:22:24 von Tippi »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.12.2011 um 23:33:30
 
Megu schrieb am 26.12.2011 um 19:46:02:
Dann werde ich Antrag auf Ehezusammmenführung stellen .

Nicht du machst das, sondern deine (zukünftige) Ehefrau macht das bei der zuständigen deutschen AV in Thailand.

Ihr könnt aber auch hier in Deutschland mit einem Heiratsvisum heiraten, danach könnte sie die AE beantragen und hier bleiben. Wichtig ist, dass der LU bis zur Hochzeit sichergestellt ist , dazu wäre wohl eine Verpflichtungserklärung notwendig. Weiterhin bräuchte sie das A1 (würde sie aber auch bei Dänemark-Variante benötigen). Informationen zu diesem Visum gibt es hier.
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Megu
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 27.12.2011 um 19:15:29
 
Hallo franky 23 Danke für Deine Email. Meine Freundin kommt aus Somdet Isaan.  Meine Mutter ist 87 und  und hat das Wohnrecht bei mir auf meinem Hof pflege duch meine Freundin,könnte mir dieser Umstand helfen das meine Freundin nach der Heirat in Dänemark nicht mehr ausreisen braucht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.12.2011 um 21:22:20
 
Megu schrieb am 27.12.2011 um 19:15:29:
Meine Mutter ist 87 und  und hat das Wohnrecht bei mir auf meinem Hof pflege duch meine Freundin,könnte mir dieser Umstand helfen das meine Freundin nach der Heirat in Dänemark nicht mehr ausreisen braucht   


Nein.

Für eine AE braucht sie das richtige Visum.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.12.2011 um 12:07:27
 
Megu schrieb am 26.12.2011 um 19:46:02:
Weil ich nach meinenwissen wäre es einfacherweninger Dokumente und ich bräuchte keinen Einkommensnachweis erbringen.Jetzt meine Frage bin ich richtig Informiert was habt ihr für eineMeinungDanke für Eure Antworten


Für eine Heirat mit Schengenvisa in Dänemark braucht sie eine Verpflichtungserklärung, das gleich bei einem Visa zur Eheschließung in Deutschland (bis zum Zeitpunkt der Erteilung der AE). Das mit der VE kann also kein Problem sein.

Vorteil des zweiteren ist, sie kann nach der Hochzeit direkt hierbleiben. Nachteil ist der größere Aufwand bei der Urkundenbeschaffung für die Ehefrau bei der Eheschließung in Deutschland. Stichwort ist hier: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis beim Oberlandesgericht.

Als Link und Anhalt mal die Seite des OLG Bamberg, die haben eine Länderliste. Genaueres erfährst du beim örtlichen Standesamt:
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Megu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 28.12.2011 um 12:30:50
 
Nur bei einem Schengenvisum ist die Verpflichtungserklärung von ihrem Schwager und Schwester bei einem Heiratsvisum ist die Verpflichtungerklärung von mir ( Problem ).  Bei Ehezummenführung ist in Ausnahmefällen kein  Einkommensnachweis nötig
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.12.2011 um 12:48:30
 
Nein, Schwager/Schwester können auch eine Verpflichtungserklärung fürs Heiratsvisum abgeben.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 28.12.2011 um 12:53:15
 
Megu schrieb am 28.12.2011 um 12:30:50:
Nur bei einem Schengenvisum ist die Verpflichtungserklärung von ihrem Schwager und Schwester 


Sprech doch mal mit Schwager und Schwester, ob Sie diese Übernehmen. Das Risiko ist nicht höher als beim Schengevisa. Mit der Erteilung der AE ist diese ja hinfällig.

Megu schrieb am 28.12.2011 um 12:30:50:
Bei Ehezummenführung ist in Ausnahmefällen keinEinkommensnachweis nötig 


Als Schätzbetrieb hast du doch ein geschätztes Einkommen? Bei FZF ist eigentlich kein Nachweise der LU erforderlich. Außer es gilt die Regelausnahme. Aber als Landwirt ohne thailändische Sprachkenntnisse sicherlich nicht zutreffend. Nicht dest trotz verlangen einige ABH Einkommensnachweise um nicht die Regelausnahme prüfen zu müssen. Es gibt hier einige Threads darüber.
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