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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit einer Thailänderin - Deutschland vs. Dänemark https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1324925163 Beitrag begonnen von Megu am 26.12.2011 um 19:46:02 |
Titel: Heirat mit einer Thailänderin - Deutschland vs. Dänemark Beitrag von Megu am 26.12.2011 um 19:46:02
Hallo habe ein Problem möchte meine langjährige Freundin aus Thailand heiraten und bei mir in Deutschland leben. Sie war bereits 5mal mit einer Verpflichtungserklärung inDeutschland und würde diesmal auch mit einer Einladung seines Schwagers und Schwester nach Deutschland einreisen.Ich bin Landwirt Schätzungsbetrieb (13a Betrieb) also habe ich Probleme mit meinem nachweisbaren Einkommen habe aber Grund und Hausbesitz. Nun meine Überlegung möchte in Dänemark heiraten meine Freundin wird danach Deutschland wieder verlassen und nach Thailand zurückkehren . Dann werde ich Antrag auf Ehezusammmenführung stellen . Weil ich nach meinen wissen wäre es einfacher weninger Dokumente und ich bräuchte keinen Einkommensnachweis erbringen.Jetzt meine Frage bin ich richtig Informiert was habt ihr für eine Meinung Danke für Eure Antworten
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Titel: Re: Heirat mit einer Thailänderin - Deutschland vs. Dänemark Beitrag von Bayraqiano am 26.12.2011 um 23:33:30 Megu schrieb am 26.12.2011 um 19:46:02:
Nicht du machst das, sondern deine (zukünftige) Ehefrau macht das bei der zuständigen deutschen AV in Thailand. Ihr könnt aber auch hier in Deutschland mit einem Heiratsvisum heiraten, danach könnte sie die AE beantragen und hier bleiben. Wichtig ist, dass der LU bis zur Hochzeit sichergestellt ist , dazu wäre wohl eine Verpflichtungserklärung notwendig. Weiterhin bräuchte sie das A1 (würde sie aber auch bei Dänemark-Variante benötigen). Informationen zu diesem Visum gibt es hier. |
Titel: Re: Heirat mit einer Thailänderin - Deutschland vs. Dänemark Beitrag von Megu am 27.12.2011 um 19:15:29
Hallo franky 23 Danke für Deine Email. Meine Freundin kommt aus Somdet Isaan. Meine Mutter ist 87 und und hat das Wohnrecht bei mir auf meinem Hof pflege duch meine Freundin,könnte mir dieser Umstand helfen das meine Freundin nach der Heirat in Dänemark nicht mehr ausreisen braucht
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Titel: Re: Heirat mit einer Thailänderin - Deutschland vs. Dänemark Beitrag von reinhard am 27.12.2011 um 21:22:20 Megu schrieb am 27.12.2011 um 19:15:29:
Nein. Für eine AE braucht sie das richtige Visum. |
Titel: Re: Heirat mit einer Thailänderin - Deutschland vs. Dänemark Beitrag von grisu1000 am 28.12.2011 um 12:07:27 Megu schrieb am 26.12.2011 um 19:46:02:
Für eine Heirat mit Schengenvisa in Dänemark braucht sie eine Verpflichtungserklärung, das gleich bei einem Visa zur Eheschließung in Deutschland (bis zum Zeitpunkt der Erteilung der AE). Das mit der VE kann also kein Problem sein. Vorteil des zweiteren ist, sie kann nach der Hochzeit direkt hierbleiben. Nachteil ist der größere Aufwand bei der Urkundenbeschaffung für die Ehefrau bei der Eheschließung in Deutschland. Stichwort ist hier: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis beim Oberlandesgericht. Als Link und Anhalt mal die Seite des OLG Bamberg, die haben eine Länderliste. Genaueres erfährst du beim örtlichen Standesamt: Zitat:
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Titel: Re: Heirat mit einer Thailänderin - Deutschland vs. Dänemark Beitrag von Megu am 28.12.2011 um 12:30:50
Nur bei einem Schengenvisum ist die Verpflichtungserklärung von ihrem Schwager und Schwester bei einem Heiratsvisum ist die Verpflichtungerklärung von mir ( Problem ). Bei Ehezummenführung ist in Ausnahmefällen kein Einkommensnachweis nötig
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Titel: Re: Heirat mit einer Thailänderin - Deutschland vs. Dänemark Beitrag von Bayraqiano am 28.12.2011 um 12:48:30
Nein, Schwager/Schwester können auch eine Verpflichtungserklärung fürs Heiratsvisum abgeben.
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Titel: Re: Heirat mit einer Thailänderin - Deutschland vs. Dänemark Beitrag von grisu1000 am 28.12.2011 um 12:53:15 Megu schrieb am 28.12.2011 um 12:30:50:
Sprech doch mal mit Schwager und Schwester, ob Sie diese Übernehmen. Das Risiko ist nicht höher als beim Schengevisa. Mit der Erteilung der AE ist diese ja hinfällig. Megu schrieb am 28.12.2011 um 12:30:50:
Als Schätzbetrieb hast du doch ein geschätztes Einkommen? Bei FZF ist eigentlich kein Nachweise der LU erforderlich. Außer es gilt die Regelausnahme. Aber als Landwirt ohne thailändische Sprachkenntnisse sicherlich nicht zutreffend. Nicht dest trotz verlangen einige ABH Einkommensnachweise um nicht die Regelausnahme prüfen zu müssen. Es gibt hier einige Threads darüber. |
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