Die nach den Vorgaben der EU bereits seit Juni 2011 überfällige Einführung der Bluecard und die in diesem Zusammenhang weiteren geplanten und möglichen Änderungen im Themenbereich Arbeitskräftezuwanderung und Arbeitserlaubnisrecht erfordern ein Änderungsgesetz zum
AufenthG (§§ 18 bis 21) sowie entsprechende Anpassungen der
BeschV und ggf. weiterer Verordnungen.
Momentan liegt dazu allenfalls ein noch nicht öffentlicher, innerhalb der Bundesregierung abzustimmender Referentenentwurf des BMI vor.
Es handelt sich um ein reguläres Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Als nächstes die informelle Abstimmung mit den Landesregierungen, dann der Regierungsentwurf (Kabinettsbeschluss), ab da ist der Entwurf dann öffentlich, im Bundestag die 1. Lesung, dann Behandlung in den zuständigen Bundestagsausschüssen, dann im Bundestag 2. + 3. Lesung, ggf Bundesrat, dann Unterschrift BuPrä, dann Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und Inkraftreten.
Da die Regierung trotz abgelaufener Umsetzungsfrist hier wohl keinen Eilbedarf sieht, dürfte es bis zum Inkrafttreten grob geschätzt noch 1/2 Jahr dauern. Die Inhalte werden noch politisch diskutiert werden und stehen daher aktuell noch garnicht fest.
Es gab dazu vor einem Jahr schonmal einen Entwurf (2. EU-Richtlinienumsetzungsgesetz), aus diesem inzwischen endgültig verabschiedeten aber noch nicht in Kraft getretenen Gesetz wurde seinerzeit die Bluecard aber wieder rausgenommen:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/AendG_AufenthG_28102010.pdfErst anschließend kommen die (zur Umsetzung rechtlich allerdings nicht zwingend nötigen) DAs der Arbeitsagentur.