Zitat:Er hat eine neue Geburtsurkunde, eine Ledigkeitsbescheinigung und eine Bestätigung, dass er kein serbischer Staatsbürger ist mit Apostille bekommen.
Somit hast du die serbische Staatsangehörigkeit nicht. Das ist nun klar. Ob man eine bestimmte Staatsangehörigkeit hat können nur die Behörden des Staates, dessen Staatsangehörigkeit in Frage kommt, verbindlich klären. Somit kann kein anderer Staat nun geltend machen, dass du serbischer Staatsangehöriger wärest.
Zitat:Ist es möglich Staatenlos abgeschoben zu werden.
Nein. Ganz einfach weil kein anderer Staat zur Aufnahme verpflichtet ist.
Somit kann Serbien dich nicht abschieben oder ausweisen. Und da du dich auf serbischem Hoheitsgebiet befindest, müsste Serbien dir irgendein (auch für die Ausreise gültiges) Idenitätsdokument geben. Das muss dort geklärt werden.
Sofern dieses vorliegt, kann ein Heiratsvisum für Deutschland beantragt werden. (Sofern keine
Einreisesperre vorliegt.)
Unklar ist, wie du aus Deutschland und dann Österreich abgeschoben wurdest ohne dass die zuständige Behörde den Besitz der serbischen Staatsangehörigkeit feststellen konnte, es sei denn, du hattest sie damals.
Bei dem ganzen gibt es aber einen Vorbehalt. Kommt eine andere Staatsangehörigkeit in Frage? Welche Staatsangehörigkeit(en) hatten deine Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt und während deiner Minderjährigkeit und wo wurden sie geboren? Hast du selbst längere Zeit in irgendeinem anderen Land gelebt? Mögicherweise könnte man auch wissen wollen, welche Staatsangehörigkeit(en) deine Großeltern hatten und wo sie geboren wurden, manchmal kann man eine Staatsangehörigkeit durch Großeltern erwerben.
Also, die serbischen Behörden haben festgestellt, dass du kein serbischer Staatsangehöriger bist, nun könnten sie Nachweise verlangen, dass du keine andere Staatsangehörigkeit hast. Möglicherweise bräuchtest du ein offizielles Dokument von Deutschland und/oder Österreich, welches bestätigt, dass du kein Staatsangehöriger bist, Ansprechspartner wären die Botschaften in Serbien. Möglicherweise je nach Abstammung muss die Sache auch in anderen Ländern geprüft/bestätigt werden.
Dass Serbien de jure (nachgewiesene, tatsächliche) Staatenlosigkeit feststellt heißt nicht, dass deutsche Behörden das nicht erneut für sich selbst prüfen könnte.
Vielleicht könntest du die serbische Staatsangehörigkeit erwerben, weil du dort gebopren wurdest und/oder falls deine Eltern Serben sind. Wenn das möglich ist, wäre es vielleicht die einfachste Möglichkeit. Ebenfalls wenn du aufgrun deiner Abstammung die Möglichkeit hättest, eine andere Staatsangehörigkeit zu erwerben.