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Vietnamesin heiraten (Gelesen: 6.657 mal)
Themen Beschreibung: Vietnamesin, Heirat, Dänemark, Standesamt
Sunsetsurfer
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesin
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vietnamesin heiraten
30.06.2010 um 11:57:15
 
Hallo zusammen....
Meine Situation. Ich bin 27 und meine Freundin Lien ist 25 und lebt in Hanoi, Vietnam. Wir kennen uns seit 10 Jahren und nachdem wir 9 Jahre nur Briefe und emails geschrieben haben bin ich vor einem Jahr zum ersten mal nach Vietnam geflogen. Dort haben wir uns verliebt. Also ging es seitdem insgesamt 4 mal nach Vietnam und beim 4 Mal haben wir einen antrag auf ein Besuchsvisum gestellt für 3 Monate, welches auch ohne Probleme genehmigt wurde.
Nun ist sie seit knapp 2 Wochen wieder in Hanoi und im August fliege ich für 3 Wochen dorthin.

Wir wollen heiraten. Ich habe das Gefühl es werden einem unendlich viele Steine in den Weg gelegt und innerlich macht mich das echt verrückt.
Was kann man machen? Warum reden so viele Menschen darüber in Dänemark zu heiraten? Geht das dort auch mit einem Schengen Besuchsvisum?
Gibt es Nachteile dabei?
Kann mir jemand helfen? Hat jemand Erfahrungen mit Vietnam?
Ist es richtig dass man ein Besuchsvisum auch auf 6 Monate verlängern kann?
Wer hat Erfahrungen?

LG Michael
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reinhard
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Beiträge: 15.179

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.06.2010 um 12:03:07
 
Ihr könnt in Deutschland, Vietnam oder (mit Schengen-Visum) in Dänemark heiraten.

Du gehst einfach zu Deinem Standesamt, möglichst mit einer Vollmacht Deiner Verlobten (Vollmacht-Formulare im Internet, Postlaufzeit einkalkulieren!) und bekommst eine Liste der benötigten Dokumente. Bei Dokumenten, die nicht zu kriegen sind, wird eine "Befreiung" vom OLG benötigt (das Standesamt hilft dabei.)

Was in Dänemark gebraucht wird, sagt Dir das dortige Standesamt. Eine Adress-Liste findest Du, wenn Du oben in den FAQ klickst. Die meisten Standesämter in Grenznähe haben deutschsprachige MitarbeiterInnen. Oft brauchen sie einige Dokumente weniger, Ihr müsst allerdings einige Tage in Dänemark leben (und dort werden Lebensmittel nicht gerade verschenkt).

Was in Vietnam benötigt wird, klärt Deine Verlobte sicherlich gerne.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 30.06.2010 um 12:10:58
 
So weit, so schön.

Da ich aber davon ausgehe, dass in der Folge der Heirat ein Zusammenleben in Deutschland beabsichtigt ist, sei zum 59447. mal darauf hingewiesen, dass mit einer Heirat in Dänemark, das regelmäßige Erfordernis, mit dem erforderlichen Visum (namlich einem FzF - Visum) nach Deutschland einzureisen, nicht aufgehoben ist.

Auf § 39 Nr. 3 AufenthV könnte sich jedenfalls bei Vorhandensein eines Schengenvisums nicht berufen werden, da die Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in Deutschland dann bereits vor der Einreise nach Deutschland, nämlich in Dänemark, entstanden wären.

=schweitzer=
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.06.2010 um 20:55:23
 
Sunsetsurfer schrieb am 30.06.2010 um 11:57:15:
Ich habe das Gefühl es werden einem unendlich viele Steine in den Weg gelegt und innerlich macht mich das echt verrückt.
Was kann man machen? Warum reden so viele Menschen darüber in Dänemark zu heiraten?

Es werden eigentlich nicht so viele Steine in den Weg gelegt.
Wei Reinhard schon geschrieben hat, solltest du als erstes zu deinem Standesamt gehen und dich dort beraten lassen.
Die Anforderungen an die Dokumente, die beizubringen sind, können von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich sein, also musst du zu DEINEM Standesamt (da wo du mit Hauptwohnsitz gemeldet bist) gehen.
Die geforderten Dokumente inkl. Überbeglaubigung und Legalisation kann Deine Verlobte dir dann zusenden, auch die "Beitrittserklärung" für die Anmeldung der Ehe.
Die ausländischen Dokumenten müssen dann ins Deutsche übersetzt werden. Das alles dauert etwas.

Dann, wenn das Standesamt alle Dokumente bekommen und geprüft hat, könnt Ihr Euch einen Termin für die Eheschliessung bzw. das "ok" für die Eheschliessung vom Standesamt geben lassen. Damit gehst du zur ABH, erklärst die Sachlage, gibst deine VE ab und schickst die Dokumente zu Deiner Verlobten.
Sie geht zur Auslandsvertretung und beantragt das Visum zur Eheschliessung.

Kann der vereinbarte Termin für die Eheschliessung nicht gehalten werden, informiere einfach rechtzeitig das Standesamt und macht einen neuen Termin aus, wenn Deine Verlobte da ist.

Wenn sie dann eingereist ist, meldest du sie an, Ihr heiratet und sie bekommt eine AE.

So geht der Idealfall, und wenn Ihr alle Dokumente beibringen könnt, sollte das kein Problem sein.

Ich habe was vergessen: Deine Verlobte muss Deutschkenntnisse nach A1 nachweisen (also in etwa auf dt. sagen können wie sie heisst etc..., nichts schwieriges, einfachstes Niveau)
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 30.06.2010 um 21:04:32
 
erne schrieb am 30.06.2010 um 20:55:23:
Dann, wenn das Standesamt alle Dokumente bekommen und geprüft hat, könnt Ihr Euch einen Termin für die Eheschliessung bzw. das "ok" für die Eheschliessung vom Standesamt geben lassen.


es dürfte wohl eine Urkundenüberprüfung und eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis hinzukommen.

Zitat:
Ich habe was vergessen: Deine Verlobte muss Deutschkenntnisse nach A1 nachweisen (also in etwa auf dt. sagen können wie sie heisst etc..., nichts schwieriges, einfachstes Niveau)


Sie muss nachweisen, dass sie einfache Dinge auf Deutsch sagen und schreiben können. Sie wird also um einen Deutschtest nicht herumkommen und der ist beim Goethe-Institut nicht so ganz einfach.

Muleta
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