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HILFE!! Klage abgewiesen. Abschiebung angedroht!!! (Gelesen: 19.624 mal)
sandy33
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20.02.2010 um 11:49:10
 
Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Hilfe. Vor 4 Wochen haben wir die Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, heute kam die Stellungnahme der ABH, dort steht das man den Antrag ablehnt und das wenn mein Mann nicht bis zum 15. April ausgereist sein sollte man umgehend die Abschiebung veranlasst.

Wir können am wochenende unseren Anwalt nicht erreichen und haben jetzt natürlich PANIK!!!!
Kann man meinen Mann abschieben????????????

Seine Duldung läuft im März aus und er wird jetzt bestimmt keine neue mehr bekommen, seinen Paß bekommen wir auch nicht mehr verlängert, läuft auch noch bis März, da er auf Grund der Duldung nur 3 Monate immer bekommen hat und das Türkische Konsulat sagte bei seinem letzten Besuch schon das dies die letzte Verlängerung sei. Unsere Ehe ist auch bis heute nicht eingetragen worden.......
Wir verzweifeln hier gerade und haben nur noch Angst was noch kommt.....

Kann uns einer sagen was das zu bedeuten hat und ob man ihn wirklich abschieben kann, wir haben doch alles gemacht und haben versucht die gewünschten Unterlagen für ein Visum zu besorgen, es aber nicht geschafft.

Ich habe große Angst bald mit zwei Kindern hier alleine zu stehen und meinen Beruf aufgeben zu müssen.
Wir sind vor 4 Wochen in eine größere Wohnung gezogen und die können wir nur mit einem geregelten Gehalt bezahlen. Ich kann nicht mehr und weis nicht mehr weiter.. weinend
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Cemre
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Antwort #1 - 20.02.2010 um 13:01:04
 
Ihr habt doch geklagt das heisst das letzten endes das Verwaltungsgericht in Berlin entscheiden wird!

(wenn dem nicht so ist bitte ich um aufklaerung)

wartet erstmal bis Montag ab und redet mit eurem anwalt!

Aber warum ist eure Ehe nicht eingetragen worden ?


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sandy33
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Antwort #2 - 20.02.2010 um 13:36:55
 
Cemre schrieb am 20.02.2010 um 13:01:04:
Aber warum ist eure Ehe nicht eingetragen worden ?


Unsere Ehe wird nicht eingetragen, da mein Mann als türkischer Staatsbürger meinen Nachnamen angenommen hat und das erlaubt die türkische Regierung nicht. Nur Frauen dürfen den Namen des Mannes annehmen. Selbst das Auswärtige Amt in Ankara hat über das Innenministerium versucht den Namen eintragen zu lassen, ohne erfolg.
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Cemre
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Antwort #3 - 20.02.2010 um 13:44:46
 
sandy33 schrieb am 20.02.2010 um 13:36:55:
Unsere Ehe wird nicht eingetragen, da mein Mann als türkischer Staatsbürger meinen Nachnamen angenommen hat und das erlaubt die türkische Regierung nicht. Nur Frauen dürfen den Namen des Mannes annehmen. Selbst das Auswärtige Amt in Ankara hat über das Innenministerium versucht den Namen eintragen zu lassen, ohne erfolg.

oh je ,könnt ihr das nicht wieder aendern ,so das du seinen namen traegst?
Ihr habt aber doch trotzdem eine heiratsurkunde bekommen oder ? (das rote familienbuch)

damit kannst du zum deutschen standesamt und eure ehe eintragen lassen....

ach oder habt ihr ihr in deutschland geheiratet ?  unentschlossen

könnt ihr eure ehe in der türkei nicht eintragen lassen oder in deutschland ?
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sandy33
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Antwort #4 - 20.02.2010 um 14:04:28
 
oh je ,könnt ihr das nicht wieder aendern ,so das du seinen namen traegst?
Ihr habt aber doch trotzdem eine heiratsurkunde bekommen oder ? (das rote familienbuch)

damit kannst du zum deutschen standesamt und eure ehe eintragen lassen....

ach oder habt ihr ihr in deutschland geheiratet ? 

könnt ihr eure ehe in der türkei nicht eintragen lassen oder in deutschland ?



Wir haben in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet. Umändern möchten wir nicht, die Kinder haben sich an den Nachnamen gewöhnt und sollen nicht plötzlich wieder anders heißen. Mein Mann möchte auch nicht das die Kinder einen türkischen Nachnamen haben, die wachsen nur deutsch auf und sollen es auf Grund des deutschen Nachnamens leichter haben und mein Mann möchte seinen Namen auch nicht ändern lassen da er sonst anders als die Kinder heißt.
Das Türkische Konsulat und das türkische Innenministerium verweigern uns die Eintragung.
Eine deutsche Heiratsurkunde haben wir, die gilt aber in der Türkei nicht und das Auswärtigeamt besteht auf eintragung der Heirat.............. alles sehr verwirrend aber wie man sieht gibt es das wirklich und die lauferei und beschimpfungen besonders vom türkischen Konsulat wünschen wir keinem.
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reinhard
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Antwort #5 - 20.02.2010 um 14:17:38
 
Die Abschiebung droht nur, wenn er einer Ausreiseaufforderung nicht folgt. Das sollte er tun, in Absprache mit dem Anwalt, wenn es unvermeidlich ist.

(Übrigens: Es verwirrt viele, wenn Du ein neues Thema anfängst – bisher sind ja nur Nachfragen von Leuten, die die bisherigen Beiträge von Dir nicht kennen! Also: Entweder "richtig" erklären, worum es geht, oder an die bisherigen Beiträge anhängen.)

Wenn er letztlich ausreisen muss, droht nur die Abschiebung, wenn er vorsätzlich dagegen verstößt. Eine Abschiebung zieht eine unbefristete Wiedereinreisesperre und eine Kostenrechnung nach sich, das sollte er unbedingt vermeiden.

Da die Frist jetzt erstmal bis zum 15. April gesetzt wurde, hat er bis dahin ja eine Duldung (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes). Es könnte sein, dass die ABH ihm "nur" eine GÜB gibt, das sollte aber nicht Euer Problem sein. Besprecht lieber nächste Woche mit dem Anwalt, welche Möglichkeiten es noch gibt, einschließlich den Möglichkeiten mit Ausreise, Visumantrag und Wiedereinreise. Du solltest jetzt nicht mehr dogmatisch nur das "Hierbleiben" als Option sehen, wenn auch das Gericht dafür keine rechtliche Grundlage sieht.
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Reni
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Antwort #6 - 20.02.2010 um 14:38:23
 
Sandy, ich habe eher das Gefühl, dass da ein Teil Missverständnis dabei ist.
Wenn das, was du da zitierst, die Stellungnahme der ABH als Beklagte ist, dann heißt es natürlich in deren Antrag: die Klage ist abzuweisen und der Kläger bekommt keine AE (mal ganz verkürzt). Das ist aber der ANTRAG, keine Entscheidung, also das, was die ABH möchte, was das Gericht in das Urteil schreiben soll.
Diese Stellungnahmen der Gegenseite haben schon manchen verwirrt. Also Montag erst mal euren Anwalt fragen und bis dahin Ruhe bewaren.
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sandy33
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Antwort #7 - 20.02.2010 um 14:45:12
 
Reni schrieb am 20.02.2010 um 14:38:23:
Sandy, ich habe eher das Gefühl, dass da ein Teil Missverständnis dabei ist.
Wenn das, was du da zitierst, die Stellungnahme der ABH als Beklagte ist, dann heißt es natürlich in deren Antrag: die Klage ist abzuweisen und der Kläger bekommt keine AE (mal ganz verkürzt). Das ist aber der ANTRAG, keine Entscheidung, also das, was die ABH möchte, was das Gericht in das Urteil schreiben soll.
Diese Stellungnahmen der Gegenseite haben schon manchen verwirrt. Also Montag erst mal euren Anwalt fragen und bis dahin Ruhe bewaren. 


Danke das beruhigt mich etwas, nur das man dort ein datum zur Abschiebung festlegt obwohl das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hat, hat mir Angst gemacht. Wer weis wie lange das Verwaltungsgericht jetzt für eine Entscheidung braucht, der anwalt meinte es könne bis zu einem Jahr dauern, was passiert in der zwischen Zeit, er wird doch bestimmt keine Duldung mehr bekommen. Es ist alles so verwirrend und macht uns Angst.
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Cemre
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Antwort #8 - 20.02.2010 um 14:46:18
 
Reni schrieb am 20.02.2010 um 14:38:23:
Sandy, ich habe eher das Gefühl, dass da ein Teil Missverständnis dabei ist.
Wenn das, was du da zitierst, die Stellungnahme der ABH als Beklagte ist, dann heißt es natürlich in deren Antrag: die Klage ist abzuweisen und der Kläger bekommt keine AE (mal ganz verkürzt). Das ist aber der ANTRAG, keine Entscheidung, also das, was die ABH möchte, was das Gericht in das Urteil schreiben soll.
Diese Stellungnahmen der Gegenseite haben schon manchen verwirrt. Also Montag erst mal euren Anwalt fragen und bis dahin Ruhe bewaren.

Danke!
Genauso dachte ich es naemlich auch , wenn es wie sie sagt nur eine stellungsnahme der ABH ist heisst das eigentlich noch gar nichts ,da das Gericht letzten endes entscheiden wird...

aber es ist wirklich etwas verwirrend  unentschlossen
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Antwort #9 - 20.02.2010 um 16:11:13
 
Sandy, notfalls müsste euer Anwalt ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren einleiten - das weiß er aber selbst, lass ihn euch nächste Woche erklären, wie er mit dieser Abschiebungsdrohung umgehen will.
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sandy33
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Antwort #10 - 22.02.2010 um 07:19:57
 
So, habe mich nun wieder beruhigt und mir das Schreiben der ABH an das Verwaltungsgericht nochmal gründlich und in ruhe durchgelesen.
Unser Anwalt hatte ein Eilverfahren wegen Rechtschutz gestellt und eine Klage eingereicht.
Die Klage auf Rechtschutz wurde von der ABH abgelehnt und ein Ausreisetermin festgelegt.
Jetzt sind mir aber in dem Schreiben der ABH an das Verwaltungsgericht einige Fehler aufgefallen.
Sprich Daten wurden total falsch ausgelegt, sprich dort steht wir hätten am 01.07.2009 hereiatet, haben wir aber nicht, dort steht das mein Mann seit 2004 in Schweden lebte, stimmt aber nicht er ist er 2006 nach Schweden gegangen........  es sind also einige Fehler darin enthalten.

Des weitern steht in der Anklage das mein Mann keinen Aufenthalt bekommt, da man an ihm ein exempel statuieren möchte, das andere Ausländer nicht auf die Idee kommen würden und den gleichen weg versuchen sollen. Man möchte an uns zeigen das die Behörde hart durchgreift und sich auf nichts einlässt. Dort steht auch das man die Behörden vor vollendete Tatsachen gestellt hätte da ich einfach nach 10 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gegangen wäre und mein Mann sich um die Kinder kümmert.
WAS SOLL DAS DENN? Ich musste wieder arbeiten, damit ich die Familie finanzieren kann und dem Staat nicht auf der Tasche liege. Wie man es macht, macht man es falsch.... unentschlossen
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Antwort #11 - 22.02.2010 um 15:56:22
 
Dann schreibe sorgfältig alle Gegenargumente auf und nimm sie mit zum Anwaltstermin.

Ihr solltet aber immer bedenken: Vor Gericht kann man gewinnen oder verlieren. Wenn Ihr gewinnt, ist alles klar und einfach. Für den Fall, dass Ihr verliert, solltet Ihr schon überlegen, was Ihr dann macht.

Je ruhiger und systematischer Ihr da rangeht, desto seltener kommt auch in Zukunft Panik auf.
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Antwort #12 - 23.02.2010 um 12:14:52
 
sandy33 schrieb am 22.02.2010 um 07:19:57:
So, habe mich nun wieder beruhigt und mir das Schreiben der ABH an das Verwaltungsgericht nochmal gründlich und in ruhe durchgelesen.
Unser Anwalt hatte ein Eilverfahren wegen Rechtschutz gestellt und eine Klage eingereicht.
Die Klage auf Rechtschutz wurde von der ABH abgelehnt und ein Ausreisetermin festgelegt.


Nochmals: die ABH kann keine Klage abweisen, sie kann das allenfalls bei Gericht beantragen.

Gruß, ULF
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sandy33
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Antwort #13 - 25.02.2010 um 07:20:29
 
Gestern kam das Schreiben vom Gericht, bis zur entgültigen Entscheidung bekommt mein Mann weiter seine Duldung.
Weiß jemand wie lange sich sowas jetzt hinziehen kann? Die Sache bearbeitet das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
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Reni
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Antwort #14 - 25.02.2010 um 07:35:58
 
Könnte dein Anwalt wissen, wenn er mit diesem VG öfter zu tun hat. Falls sich seit meinem letzten Kontakt dort nichts gebessert hat - lange.
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