So, habe mich nun wieder beruhigt und mir das Schreiben der
ABH an das Verwaltungsgericht nochmal gründlich und in ruhe durchgelesen.
Unser Anwalt hatte ein Eilverfahren wegen Rechtschutz gestellt und eine Klage eingereicht.
Die Klage auf Rechtschutz wurde von der
ABH abgelehnt und ein Ausreisetermin festgelegt.
Jetzt sind mir aber in dem Schreiben der
ABH an das Verwaltungsgericht einige Fehler aufgefallen.
Sprich Daten wurden total falsch ausgelegt, sprich dort steht wir hätten am 01.07.2009 hereiatet, haben wir aber nicht, dort steht das mein Mann seit 2004 in Schweden lebte, stimmt aber nicht er ist er 2006 nach Schweden gegangen........ es sind also einige Fehler darin enthalten.
Des weitern steht in der Anklage das mein Mann keinen Aufenthalt bekommt, da man an ihm ein exempel statuieren möchte, das andere Ausländer nicht auf die Idee kommen würden und den gleichen weg versuchen sollen. Man möchte an uns zeigen das die Behörde hart durchgreift und sich auf nichts einlässt. Dort steht auch das man die Behörden vor vollendete Tatsachen gestellt hätte da ich einfach nach 10 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gegangen wäre und mein Mann sich um die Kinder kümmert.
WAS SOLL DAS DENN? Ich musste wieder arbeiten, damit ich die Familie finanzieren kann und dem Staat nicht auf der Tasche liege. Wie man es macht, macht man es falsch....