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Incoming Versicherung bei FZF (Gelesen: 2.767 mal)
stefo
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24.06.2010 um 10:33:02
 
Obwohl die Botschaft bei Visumsausstellung nichts von einer Versicherungspflicht gesagt hat, ist es doch sicherlich sinnvoll, wenn ich für meinen Mann und Stiefsohn für die ersten Wochen nach Einreise eine Krankenversicherung abschließe, bis alles weitere hier geregelt ist.

Frage: Geht dafür die "normale" incoming Versicherung für Besucher, oder gibt es für diesen Fall eine spezielle Versicherung?
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steini007
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Antwort #1 - 24.06.2010 um 10:49:12
 
stefo schrieb am 24.06.2010 um 10:33:02:
Geht dafür die "normale" incoming Versicherung für Besucher, oder gibt es für diesen Fall eine spezielle Versicherung?

Die von den einzelnen Gesellschaften angebotene Incoming Versicherung ist ausreichend.
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stefo
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Antwort #2 - 24.06.2010 um 11:06:21
 
Danke!
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Mikael321
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Antwort #3 - 24.06.2010 um 11:18:34
 
steini007 schrieb am 24.06.2010 um 10:49:12:
Die von den einzelnen Gesellschaften angebotene Incoming Versicherung ist ausreichend.
Aber auch ungültig, sobald der Wohnsitz in Deutschland genommen wird. Wird also per FZF eingereist, und sich gleich am nächsten Tag angemeldet, gilt sie genau für einen Tag. Je nach Kosten, nicht besonders sinnvoll.


Michael
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stefo
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Antwort #4 - 24.06.2010 um 12:11:28
 
Na gut, nun habe ich sie abgeschlossen. Vielleicht hätten dann auch 8 oder 15 Tage gereicht, aber soo teuer war der eine Monat auch nicht.

Der zeitliche Ablauf ist insgesamt etwas schwammig, wie ich finde. Wenn mein Mann angemeldet ist, gilt die incoming Versicherung nicht mehr, aber die AE kann erst beantragt werden, wenn er angemeldet ist. Und über mich versichern kann ich ihn, soweit ich weiß, erst, wenn er eine AE hat...
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steini007
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Antwort #5 - 24.06.2010 um 13:37:10
 
@stefo

Wenn dein Mann angemeldet ist, schickst du der KK eine Kopie der Anmeldung und eine Kopie des Visums und den Fragebogen zur Familienversicherung zu. Dann bekommt er eine Bestätigung dass eine Familienversicherung möglich ist, ebenso die Versicherungskarte, gültig bis zum Ende des Visums.

Nach Erhalt der AE sendest du der KK eine Kopie und dein Mann erhält eine neue KK Karte, gültig bis zum Ende seiner AE.
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stefo
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Antwort #6 - 24.06.2010 um 13:47:44
 
Danke noch einmal. Bei uns wird es wahrscheinlich etwas anders sein, da ich Beamtin bin und mein Mann über mich Beihilfe-berechtigt ist. Ich muss also Beihilfe und private Versicherung kontaktieren und mir da Infos und Angebote kommen lassen.
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Antwort #7 - 30.06.2010 um 01:26:17
 
stefo schrieb am 24.06.2010 um 13:47:44:
Danke noch einmal. Bei uns wird es wahrscheinlich etwas anders sein, da ich Beamtin bin und mein Mann über mich Beihilfe-berechtigt ist. Ich muss also Beihilfe und private Versicherung kontaktieren und mir da Infos und Angebote kommen lassen.


Mit Beamtenversicherungen kenne ich mich nicht aus.

Ich hatte damals meine Krankenkasse informiert, dass mein Mann zum Zeitpunkt x eintreffen wird (hatte natürlich Heiratsurkunde, Ticket und was weiß ich nicht mehr - eingereicht) und um eine Bestätigung gebeten, dass er ab diesem Zeitpunkt bei mir als Familienmitglied mitversichert wird.

Das funktionierte: Ich bekam ein Bestätigungsschreiben (für die Ankunft am Flughafen und evtl. Nachfragen dort) und seine "Mitgliedskarte" traf sogar vor ihm ein.
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Antwort #8 - 30.06.2010 um 13:38:54
 
stefo schrieb am 24.06.2010 um 13:47:44:
Danke noch einmal. Bei uns wird es wahrscheinlich etwas anders sein, da ich Beamtin bin und mein Mann über mich Beihilfe-berechtigt ist. Ich muss also Beihilfe und private Versicherung kontaktieren und mir da Infos und Angebote kommen lassen. 


Hallo Stefo,
da kann ich vielleicht etwas dazu sagen, da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde und erst letzte Woche sowohl mit meiner privaten Versicherung (
XXXXXXX
) als auch mit der Beihilfe (Baden-Württemberg) telefoniert habe.

Das mit der Beihilfe ist alles kein Problem, die wollen einfach nur, dass man die Heiratsurkunde zuschickt und unterschreibt, dass der Ehepartner unter einem bestimmten Einkommen verdient.

Private Versicherung ist insofern komplizierter, als dass die erst dann, wenn Dein Mann hier ist, eine Gesundheitsprüfung mit ihm machen. Wie lange das genau dauert, ist aber wohl einzelfallabhängig. Sollte diese abgelehnt werden, kann er nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden. Dann bleibt nur der Basis- bzw. Pflichttarif, aber auch dann ist er zu 70% beihilfeberechtigt (hab da extra nachgefragt).


Daddys' Änderung:
Den Namen der Versicherung habe ich mal entfernt...
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« Zuletzt geändert: 30.06.2010 um 15:00:09 von Daddy »  
 
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