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Einkommensnachweis / Mietvertrag (Gelesen: 4.647 mal)
Tom75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.02.2010 um 12:53:19
 
Hallo zusammen,

habe gerade mit dem zuständigen Beamten von der Ausländerbehörde gesprochen und bin mir nicht sicher, ob ich falsch liege oder er.

Ich lebe jetzt seit ca. einem Jahr mit meiner Frau zusammen in Thailand. Geheiratet haben wir hier in Thailand im Juni 2009. Im kommenden April würden wir gerne nach Deutschland ziehen und haben das entsprechende Visum beantragt (FZF, Ehegattennachzug). Die Ausländerbehörde fordert jetzt von mir einen Mietvertrag bzw. eine Zustimmung des Vermieters meines Bekannten bei dem wir für die ersten Wochen, bis wir eine eigene Wohnung haben, wohnen werden und einen Gehaltsnachweis von mir.

Das Problem ist weniger die Beschaffung der Dokumente, als der dazu nötige Zeitaufwand. Laut Botschaft sollte der ganze Vorgang 6-8 Wochen dauern. Damit haben wir geplant. Fällt wohl jetzt flach. Mein Visum für Thailand läuft aus, Mietvertrag läuft aus, zum Glück sind die Flüge noch nicht gebucht...

Ich bin immer davon ausgegangen, dass das ganze Tamtam mit Mietvertrag und Gehaltsnachweis nur dann fällig wird, wenn man in Deutschland heiraten will.
Weiß da jemand mehr? Ist die Forderung des Beamten überhaupt rechtens? Das Visum kann meines Wissens doch gar nicht abgelehnt werden. Schließlich sind wir bereits verheiratet.

Alle anderen Dokumente (A1, Heiratsurkunde etc. sind vollzählig und es gibt wohl auch nichts daran zu bemängeln).
Ich habe das Gefühl, dass der Beamte nicht so ganz genau weiß, was er da tut oder ist er mit den Dokumenten, die er verlangt, im Recht?

Grüße,

Tom

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Antwort #1 - 24.02.2010 um 22:42:13
 
Der Mietvertrag ist notwendig um nachzuweisen, dass Ihr ein Dach über dem Kopf habt und deine Frau nach der Einreise nicht unter der Brücke schlafen muss.
Eigentlich ist nicht zwingend ein "Mietvertrag" notwendig, sondern nur ein hinreichender Nachweis für eine Wohnung.
Größe der Wohnung sollte in eurem Fall keine Rolle spielen.

Gehaltsnachweis:
In der Regel sollte der LU bei Deutscherheirateten keine Rolle spielen.
Aber es gibt Ausnahmen von der Regel, nämlich dann, wenn ein Leben im Land des Ehegatten zugemutet werden kann.
Da ihr aus Thailand nach D ziehen wollt, bedeutet das, dass du bereits gewisse Wurzeln in Thailand hast.
In dem Fall kann die Regelausnahme greifen.
Aufgrund deine Infos kann man das nicht abschließend sagen.

Aber selbst wenn die Regelausnahme nicht vorliegt, will die ABH trotzdem die Gehaltsnachweise haben.
Ich kenne keinen Fall, bei dem die ABH nicht danach fragte, auch wenn absolut eindeutig feststand, dass die Regelausnahme nicht greift.
Du kannst dich darüber streiten oder ganz pragmatisch die Daten liefern.

von diesen Daten (Einkommensnachweise) macht es die ABH u.U. abhängig, ob deine Frau am Anfang eine AE für 1 oder 2 oder 3 Jahre bekommt.

Ach ja:
selbstverständlich kann ein Visaantrag abgelehnt werden.
Auf ein Visum zur FZF besteht zwar ein Anspruch (im Gegensatz zu anderen Arten von Visa), aber da müssen Spielregeln eingehalten werden.
Einige Bspl.:
A1 (habt Ihr)
Dach über dem Kopf.
Ohne A1 oder Dach über dem Kopf, kein Visum.
(Zum LU siehe oben)

nochmal "ach ja"
lies mal http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1267042334
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« Zuletzt geändert: 24.02.2010 um 22:53:30 von erne »  

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Tom75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.02.2010 um 09:56:10
 
Vielen Dank für die Auskünfte.

Ein dauerhaftes Leben in Thailand ist für mich nicht möglich, da ich hier mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine Arbeitserlaubnis und keinen langfristigen Aufenthaltsstatus erhalten würde. Thailand ist da äußerst restriktiv. Dies ist auch der Grund für unseren Umzug nach Deutschland.
Alle regulären Dokumente liegen vor. Der Nachweis einer Wohnung ist nach Auskünften, die ich gestern erhalten habe nicht zwingend notwendig. Ich könnte mich ja auch entscheiden ein Hotelzimmer zu buchen, bis ich eine Wohnung gefunden habe.
In der Regel ist es schließlich nicht möglich eine Wohnung aus dem Ausland zu mieten und es kann nicht von jedem erwartet werden, dass er jemanden vor Ort hat, der ihn aufnimmt.

Ich habe heute eine Mail an den Sachbearbeiter geschickt und um Stellungnahme gebeten.

Bei Interesse kann ich hier über die Antwort berichten.
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Antwort #3 - 25.02.2010 um 21:00:40
 
hmm,
ich bin mir nicht sicher, dass ein Hotelzimmer den Anforderungen genügt.
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