Glaube schrieb am 24.06.2009 um 17:21:14:Das ist aber sehr verwirrend. Mein Mann besitzt bereits die Aufenthaltskarte als Angehöriger einer Unionsbürgerin. Ich denke, das würden sie nicht mehr zurückziehen. Aber wer weiß.
Wahrscheinlich schon. (Evtl. könnte er sie behalten mit der Begründung, dass er sie schon im Rahmen der Freizügigkeit hatte, analog zur "mitgenommenen Personenfreizügigkeit", welche in Frage käme, wenn ihr nach Österreich umziehen würdet, aber das wäre nicht sicher.)
Er hätte aber Anspruch auf eine
AE als Ehegatte einer Deutschen. Er müsste wohl, wie üblich, den A1-Deutschtest machen oder sonst zeigen, dass er sich inzwischen auf Deutsch verständigen kann, aber sonst ginge es.
Glaube schrieb am 24.06.2009 um 16:28:57:Falls ich die dt. Staatsbürgerschaft bekommen würde, aber die österr. nicht aufgebe
Beachte aber, dass Österreich ein Mehrstaatigkeitsverbot hat und du vor dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eine Erlaubnis zur Beibehaltung der österreichischen Staatsanbürgerschaft bekommen müsstest. Der Antrag müsste begründet werden. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, so verlierst du die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Glaube schrieb am 24.06.2009 um 16:28:57:Im Moment wäre er als Angehöriger einer Deutschen schlechter dran (kürzere Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltskarte ist i.d.R. fünf Jahre lang gültig, nach fünf Jahren hat dein Mann das Daueraufenthaltsrecht. Eine Bescheinigung darüber wird ausgestellt. Eine deutsche
AE als Ehegatte wäre 1 bis 3 Jahre gültig und verlängerbar und nach drei Jahren könnte er die
NE auf Antrag erwerben.