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2malige Überprüfung der Heiratsurkunde? (Gelesen: 1.989 mal)
Glaube
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.05.2009 um 17:02:21
 
Wer kann mir einen Tip geben: Mein Mann aus Afrika hat jetzt das nationale Visum als Angehöriger eines Unionsbürgers und ist jetzt in Deutschland. Von der dt. Botschaft wurde schon alles überrprüft - durch Vertrauensanwalt. Nun sagt die österreichische Seite, das ganze müsse durch einen österr. Anwalt überprüft werden, bevor eine Beglaubigung erfolgt. Gibt es da nicht ein Abkommen? Das kann doch nicht sein? Gibt es dazu irgendwo einen Gesetzestext? Wie soll ich vorgehen? Das kostet ja sehr viel und ist ja unnötig. DANKE!
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #1 - 19.05.2009 um 17:24:28
 
So wie ich das verstehe, handelt es sich bei der Urkundenüberprüfung letzten Endes um eine "freie Beweiswürdigung" durch eine deutsche Behörde, mit Unterstützung der deutschen Botschaft (in Eurem Fall war wohl die Behörde die Botschaft). Also rechtlich gesehen das Gleiche, wie wenn sich Herr X. vom Standesamt in Y. Eure Heiratsurkunde ansieht und zum Schluss kommt "scheint alles in Ordnung zu sein". Irgendeinen weitergehenden Rechtstitel habt Ihr dadurch nicht erworben. (*) Was anderes wäre es, wenn aufgrund der Überprüfung ein Eintrag im deutschen Eheregister erstellt worden wäre - der Auszug aus dem Eheregister würde wohl ohne Probleme von vielen Ländern anerkannt werden. Da Du Österreicherin bist, kommt das aber m. E. nicht in Frage.

Die billigste Vorgehensweise wäre wohl gewesen, die Ehe zunächst in Deiner Heimat registrieren zu lassen und in D die österreichische Urkunde vorzulegen. Wahrscheinlich hätte dann die deutsche Seite auf die Urkundenüberprüfung verzichtet.

(*) Die Experten mögen mich korrigieren, aber nach dem, was ich gelesen habe, schließt eine Urkundenüberprüfung nicht einmal eine weitere Urkundenüberprüfung, die von einer anderen deutschen Behörde veranlasst wird, aus, nur dass in dem Fall normalerweise die Botschaft in ihrem Archiv nachschaut und mitteilt, was bei der 1. Prüfung herausgekommen ist. Es kann aber auch zu einer 2. ausführlichen Überprüfung kommen, wenn die alten Informationen nicht mehr verfügbar sind oder wenn es neue Erkenntnisse (z. B. Verdachtsmomente auf falsche Identität etc.) gibt.
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Einbeck
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Antwort #2 - 19.05.2009 um 17:53:04
 
Deutschland prüft halt nur für Deutschland oder deutschen Rechtsbereich, eine Legalisation durch deutsche Botschaft/Konsulat ist nur für Deutschland.

Sorry, Österreich muss Anerkennung für Österreich mach, das deutsche Konsulargesetz etc. gilt nur für Deutschland.
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Glaube
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Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #3 - 23.06.2009 um 12:35:33
 
Ich muß mich nochmals zu diesem Problem melden. Ich bin jetzt schon von Pontious zu Pilatus gelaufen. Vom österr. Innenministerium gibt es ein Infoblatt (auf Anfrage einer behilflichen Standesbeamtin), in dem es u.a. heißt, daß davon abzuraten ist, Überprüfungen von dt. Behörden anzuerkennen. Nun habe ich über ein anderes Forum folgenden Tip bekommen. Weiß dazu jemand etwas?

Zitat:
Da aber eure Unterlagen ja nun alle von der deutschen Botschaft geprüft wurden, frage ich mich, ob es möglich wäre, dass du deine Ehe in D eintragen lässt - was zur Folge haben müsste, dass du eine deutsche Heiratsurkunde bekämest. Da zum letzten Jahreswechsel das deutsche Personenstandrecht maßgeblich geändert wurde, bin ich aber nicht auf dem Laufenden, ob und wie das jetzt geht.
Könntest du mal ganz blauäugig mit den Unterlagen beim Standesamt an eurem Wohnort auflaufen und einfach fragen, ob du ein Familienbuch angelegt bekommen kannst? (die Antwort ist nein, weil es gibt seit Januar diese Familienbücher nicht mehr, aber dann kannst du weiterfragen, wie du die Ehe in D registrieren lassen kannst.)
Mit der deutschen Heiratsurkunde hättest du sehr viel mehr in der Hand für die österreichischen Behörden.


Der Punkt ist, dass ich es derzeit nicht wirklich weiß.
Bis Ende letzten Jahres gab es halt die Möglichkeit auch für Ausländer, sich bei Wohnsitz in D dort ein sog. Familienbuch anlegen zu lassen. Ein "Auszug aus dem Familienbuch" entsprach dann einer Heiratsurkunde. Die Frage ist eben, wie das jetzt ist, wo du eine Eintragung/Urkunde herbekommst.

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Antwort #4 - 23.06.2009 um 17:09:56
 
Danke für die Hervorhebung des Zitats. Aber was danach kommt, ist auch von der gleichen Person ein Zitat. Es kam nur später. Wäre klasse, wenn da jemand Bescheid wüßte. Dann könnte ich sicherer hier zur Standesbeamtin gehen. Danke.

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

Jetzt muß ich noch etwas anfügen. Wenn es nur um die Legalisierung (ist schon genug Aufwand) gehen würde, könnte ich das noch bewältigen. Es geht aber darum, daß die ganze Prozedur mit dem Vertrauensanwalt nochmals beginnen soll (dazu müßte mein Mann vor Ort sein, nochmals ca. 500,- Euro bezahlen, was, wenn irgenein korrupter Anwalt es nicht anerkennt, bevor er auch noch Geld bekommt?)
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« Zuletzt geändert: 24.06.2009 um 00:17:51 von Tippi »  
 
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