Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises (Gelesen: 15.302 mal)
parser
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 18
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
18.07.2008 um 10:23:53
 
Hallo die Mitglieder der Board,
in ein paar Wochen werde ich eingebürgert.
Da ich nach Spanien kurz danach ausreisen werde,
habe ich mich heute bei dem Bürgeramt nach notwendigen Unterlagen erkundigt.
Mir wurde u.a. gesagt, dass allein die Original-Einbürgerungsurkunde nicht ausreichend wäre und erst ab die Eintragung in "System" kann ich den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises bzw. (vorläufigen) Reisepasses stellen, die Eintragung kann bis EINER Woche dauernGriesgrämig((
Lt. Auskunft sollte ich bei der "Ausländerstelle"!!! erscheinen, und der Bescheid darüber geben.

Als ich gefragt habe, wieso bei der  "Ausländerstelle",und nicht bei der EBH, mir wurde geantwortet "Dass die EBH ist doch dasselbe wie "Ausländerstelle",

Nun ist die Frage:Ist so was korrekt? Gibt es welche Vorschrifte dazu?
Weder im StAg noch im "Gesetz über Personalausweise" habe ich die passende Stelle gefunden.
Was unter "System" gemeint wird?

Apropos: weitere Details gibt es hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215324471/0#10

Danke an Euch für die Antworten:-)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #1 - 18.07.2008 um 10:34:03
 
Zitat:
Nun ist die Frage:Ist so was korrekt? Gibt es welche Vorschrifte dazu?

"Technische" bzw organisatorische Fakten sind üblicherweise nicht "per Gesetz" geregelt.
Wenn die Einbürgerung erst im "System" sein muss, heißt das vermutlich nur dass der notwendige Programmpunkt (für Perso-Antrag -Erstellung) der Software offensichtlich nicht ausgewählt werden kann, solange kein entsprechender Datensatz vorhanden ist.

Dagegen kannst du dich vermutlich genausowenig wehren wie gegen Postlaufzeiten, Sonn- und Feiertage, etc pp. Ist halt (so wie die Aussage zu interpretieren ist) ganz einfach "technisch bedingt".

Zitat:
erst ab die Eintragung in "System" kann ich den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises bzw.

Den Antrag kannst du auch vorher stellen, weil die gesetzliche Voraussetzung ja gegeben ist. Der kann aber halt erst dann bearbeitet werden, wenn auch die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zitat:
"Dass die EBH ist doch dasselbe wie "Ausländerstelle"

Vermutlich geht's hier einmal um den "Ort" um einmal um "zuständige Behörde".
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #2 - 18.07.2008 um 10:42:52
 
parser schrieb am 18.07.2008 um 10:23:53:
Mir wurde u.a. gesagt, dass allein die Original-Einbürgerungsurkunde nicht ausreichend wäre
Kann ich mir nicht vorstellen ! Hast du die Urkunde, bist du Deutscher und hast das Recht, Pass und Perso zu bekommen. ( auch die Pflicht diesen mitzuführen)

Bei uns war der zeitliche Ablauf so : 8:15 Eintreffen bei der EBH. Übergabe der Urkunde. Danach zum EWO Amt. Antrag auf Pass und Perso, plus Antrag auf vorläufigen Pass und Perso. 9:00 verlassen des Rathaus mit vorläufigen Perso und Pass .

3 Wochen später kam der normale Perso, und 4 Wochen später der normale Pass.

Das die deine Daten erst noch ins System einpflegen müssen, kann nicht dein Problem sein. Mit der übergabe der Urkunde, bist du Deutscher. Das ist mehr Beweis das du Deutscher bist, als bei den meisten anderen vorbringen können , die einen Pass beantragen. Bin mal gespannt, was die Experten dazu sagen.

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
barbarella
Full Member
***
Offline




Beiträge: 56

Bayern, Bayern, Germany
Bayern
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #3 - 18.07.2008 um 11:09:03
 
Mikael321 schrieb am 18.07.2008 um 10:42:52:
Bei uns war der zeitliche Ablauf so : 8:15 Eintreffen bei der EBH. Übergabe der Urkunde. Danach zum EWO Amt. Antrag auf Pass und Perso, plus Antrag auf vorläufigen Pass und Perso. 9:00 verlassen des Rathaus mit vorläufigen Perso und Pass . 


Mein Mann hat das genauso gemacht - ging ohne Probleme (in Bayern).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #4 - 18.07.2008 um 11:41:59
 
Mal auf drei Dinge zart hingewiesen:

1. Welches Software-Produkt eine Kommune zur Erleichterung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben einsetzt, ist nicht vorgeschrieben und selbst wenn dem so wäre, dann mit Sicherheit nicht bundeseinheitlich (lang lebe der Föderalismus). Im Zweifel sind alle Produkte möglich, die erforderliche Schnittstellen unterstützen bzw normierte Datenimport- und export-Formate haben.

2. Nur weil ein Teilaspekt scheinbar "zu lange" dauert, sollte man nicht unbedingt glauben, dass "zu Fuss" alles schneller gehen würde. Würden die Kommunen heute ihre PCs in den ESchrott schmeißen, wäre das Gejammer vermutlich groß, weil dann ALLES länger dauert (bzw teurer wird).

3. Jeder darf Software schreiben. Also einfach mal schnell hingesetzt und "Superkommune 1.0" reinhacken und dann unter GPL verteilen
Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #5 - 18.07.2008 um 13:51:39
 
inge schrieb am 18.07.2008 um 11:41:59:
Welches Software-Produkt eine Kommune zur Erleichterung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben einsetzt, ist nicht vorgeschrieben
Sicherlich nicht. Wenn die Software aber nicht das macht, was sie soll, könnte (müsste) sie dafür verantwortlich sein. Bin ich Deutscher habe ich das Anrecht auf einen Pass. Wenn es eilt auch sofort. Wenn Urkunde da ist , ist zu 100 % bewiesen, das ich Deutscher bin. Daraus folgt, das ich noch am gleichen Tag einen Pass bekommen kann. Ist es bei der Software nicht möglich, das zu machen, ohne vorher die Daten einzupflegen, ist das mindeste was man machen kann ( sollte ja nicht täglich vorkommen ), die Daten SOFORT einzupflegen, damit der Neubürger auch gleich mit seinem Pass zb. in den Urlaub fahren kann. ( Besonders dann wenn vorher auf eine Ausbürgerung bestanden wurde, und dadurch sowieso einige Zeit kein Pass zur verfügung stand. )


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #6 - 18.07.2008 um 13:58:15
 
Sind denn noch sachliche Fragen offen?

Sonst nähern wir uns dem Stammtisch.
Und damit dem Ende hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #7 - 18.07.2008 um 14:10:00
 
Zitat:
Daraus folgt, das ich noch am gleichen Tag einen Pass bekommen kann.

Dann ist das Problem ja gelöst. Mit dem entsprechenden Paragraphen und "ist sofort zu"-Zitat zieht geht Parser zum Einwohnermeldeamt und das Problem ist gelöst ...

@Parser:
Hier schon mal angefragt:
http://www.bundespolizei.de/nn_251824/DE/Home/07__Dienstleistungen__Online/Passe...

oder schon mal nach nem "vorläufigen Reisepass" gefragt?

@Fons:
Parser fragte "Nun ist die Frage:Ist so was korrekt? Gibt es welche Vorschrifte dazu?"
Also sucht er vermutlich nach einem rechtlichen "Druckmittel" um die Passerstellung zu beschleunigen.
Ich bezweifele dass es dieses gibt - lasse mich aber unter Nennung eines Paragraphen oder Urteils vom Gegenteil überzeugen, da ich ja nicht im Einwohnermeldeamt arbeite.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #8 - 18.07.2008 um 14:16:44
 
Mal abgesehen von dem an anderer Stelle bereits geäußerten Rat (ruhiger zu werden), haben wir für die ganz ungeduldigen Neudeutschen (andere auch ) in Deutschland mittlerwile den Express-Pass eingeführt.

Dieser wird gegen Extra Gebühr von einigen wenigen Kommunen angeboten, die sich dem DIGANT-Verfahren angeschlossen haben. Ob seine Kommune da dran hängt, oder  welche der Kommunen in seinem Bundesland dann diesen Service übernimmt mag der TE mal bei seiner Gemende erfragen:

http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok...
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #9 - 18.07.2008 um 14:57:27
 
inge schrieb am 18.07.2008 um 14:10:00:

Ich glaube nicht, dass das eine Lösung ist, da er noch kein deutsches Ausweisdokument besitzt, welches abgelaufen ist.

Zitat:
Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von den Grenzbehörden noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden


trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
parser
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 18
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #10 - 18.07.2008 um 15:02:51
 
ronny schrieb am 18.07.2008 um 14:16:44:
Mal abgesehen von dem an anderer Stelle bereits geäußerten Rat (ruhiger zu werden), haben wir für die ganz ungeduldigen Neudeutschen (andere auch ) in Deutschland mittlerwile den Express-Pass eingeführt.

Dieser wird gegen Extra Gebühr von einigen wenigen Kommunen angeboten, die sich dem DIGANT-Verfahren angeschlossen haben. Ob seine Kommune da dran hängt, oder  welche der Kommunen in seinem Bundesland dann diesen Service übernimmt mag der TE mal bei seiner Gemende erfragen:

http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok...


Über den Express-Pass habe ich auch gefragt, mir wurde jedoch gesagt, dass ich keinerlei der Ausweisdokumente bekomme, wenn ich "im System" nicht eingetragen bin:-(
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
parser
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 18
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #11 - 18.07.2008 um 15:06:41
 
inge schrieb am 18.07.2008 um 14:10:00:
..
Hier schon mal angefragt:
http://www.bundespolizei.de/nn_251824/DE/Home/07__Dienstleistungen__Online/Passe...

oder schon mal nach nem "vorläufigen Reisepass" gefragt?

Bei Bundespolizei habe ich noch nicht nachgefragt.
Ich habe jedoch gefragt, ob ich
ein vorläufiger Reisepass
ein vorläufiger Personalausweis
ein Express-Pass
ein Reiseasuweis

bekommen kann. Es wurde aber immer wieder auf das "System" hingewiesen. Ah ja wurde gesagt "wir "beim Bürgeramt" können dies nicht eintragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #12 - 18.07.2008 um 15:07:27
 
Mikael321 schrieb am 18.07.2008 um 13:51:39:
Bin ich Deutscher habe ich das Anrecht auf einen Pass. Wenn es eilt auch sofort


Sofort? Wirklich sofort? Einige stunden oder einen Tag wirst du wahrscheinlich warten müssen, wirklich sofort geht es nicht.
Sorry einen solchen Anspruch kann ich nirgends erkennen oder herleiten.
Sorry, das steht nirgends das du sofort einen Pass oder Personalausweis bekommen musst.
Selbst früher mußten die Pässe/Perso noch erst mit Hand oder besonderer Schreibmaschine geschrieben werden,
Passbilder eingeklebt werden etc. gut Ding will Weile,
auch muss man Antrag und Unterlagen ja erst prüfen.
Auch der vorl. Perso wird nicht im Hand auflegen erstellt.


Kann nur Inge's Link erneut posten

http://www.bundespolizei.de/nn_251824/DE/Home/07__Dienstleistungen__Online/Passe...


@parser,

ist docjh einfach im system musst Du als deutscher geführt werden,
also muss man nach Einbürgerung diese erfassen und Deine Daten im System verändern.

Danach wird das System für Dich Pass und Perso Beantragung freigeben.
In einer Software ist oft vieles miteinander verknüpt und die Perso/Pass Programme, greifen sicherlich die Daten des Meldeamtes /Einwohnermeldeates ab.

So und da wir deine Behörde und deren verwendete Software nicht kennen, wissen wir auch nicht wer dort die Datenerfassung und Datenkorrektur macht, die EBH oder zentral und wie lange dies dauert bzw. im system wirksam wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
parser
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 18
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #13 - 18.07.2008 um 15:11:42
 
Einbeck schrieb am 18.07.2008 um 15:07:27:


Und was ist damit?
Zitat:
Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von den Grenzbehörden noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Antwort #14 - 18.07.2008 um 15:15:36
 
trixie schrieb am 18.07.2008 um 14:57:27:
da er noch kein deutsches Ausweisdokument besitzt, welches abgelaufen ist.


Zitat:
Die Ausstellung eines Passersatzpapiers ist beispielsweise in folgenden Fällen denkbar:

- Zeitlich abgelaufener und somit ungültiger Reisepass, sofern im Zielstaat die Einreise mit dem Personalausweis nicht möglich ist;
- zeitlich abgelaufener und somit ungültiger Personalausweis, aber ein Reisepass nicht vorhanden ist;
- kein Reisepass oder Personalausweis, jedoch Geburtsurkunde und amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Führerschein) vorhanden;
- nur Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises vorhanden.


Fragen bei den BuPols wird vermutlich noch kostenlos sein

elek Antrag:
Zitat:
*Identitätsnachweis
Als Identitätsnachweis werde ich bei Abholung des Passersatzes eines der folgenden Dokumente vorlegen:
abgelaufener Pass oder Ausweis (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderausweis, Kinderpass)
notfalls sonstiger amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein), Kopien der vorgenannten Dokumente oder Geburtsurkunde
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema