Fallbeschreibung:
Ein Italiener und eine Pakistanerin wollen nach Deutschland ziehen.
Sie vor allem, weil sie einen deutsch kurs belegen will und auch
schon ein Arbeitsangebot hat: 20 h/woche.
Er geht nur mit um ihr einen gefallen zu tun. er spricht kein Deutsch, er ist Physiotherpeut
Sie müssen sich polizeilich anmelden, damit er und damit auch sie eine
AT bekommen,
bei polizeilicher Anmedung wird er sich als arbeitsuchender anzumelden,
von seiner Freizügigkeitsbescheinigung (bei der anmeldung hängt bei Ihr der erwerb der
aufenthaltskarte ab, damit sie die arbeitsgenehmigung bekommt, um arbeiten zu konnen
Frage:
wie wahrscheinlich ist es, das er (der Italiener) als arbeitssuchender sich in D anmlden kann und dann auch seine pakistanische Frau das Aufenthaltsrecht und somit Sie die arbeitserlaubnis bekommt?
Frage:
in wie weit würde helfen, das er bei oder vor der polizeilichen Anmeldung unterschreibt, das sie und er keinerlei staatliche Zuwendungen bekommen wollen? (=verzichtserklärung!)
sich auf die Playboyregegelung für seine anmeldung zu verlassen scheint mir etwas kostspielig,
630Euro/monat + Miete + Heizung +
KV auf 1- 2 jahre müssen nachgewiesen werden, sagt man mir.
auch selbständigkeit scheidet für ihn wohl aus
Frage:
welche andere möglcihkeit gibt es, das er ein aufenthaltsrecht bekommen kann,
(er spricht wie gesagt gar kein deutsch)
welche möglichkeiten gibt es sonst noch das sie eine arbeitsgenehmigung bekommt?
Was passiert nach den drei Monaten der Frist der arbeitssuche für ihn mit der Arbeitsgenehmigung der Pakistanerin?
irgendwelche ideen?
danke