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pol. Anmeldung als arbeitsloser EU bürger mit Nicht-EU-bürgerin (Gelesen: 7.945 mal)
Mick
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Antwort #15 - 02.07.2008 um 11:43:16
 
Hoi,

ist zwar nicht mein Rechtsgebiet, aber § 7 SGB II wurde
doch extra geändert, um dem Missbrauch vorzubeugen??

Zitat:
§ 7 Berechtigte
(1) 1Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
2.erwerbsfähig sind,
3.hilfebedürftig sind und
4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
(erwerbsfähige Hilfebedürftige). Ausgenommen sind
1.Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts
[...]


Oder bin ich gerade im falschen Film?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 02.07.2008 um 11:51:06
 
Mick schrieb am 02.07.2008 um 11:43:16:
Oder bin ich gerade im falschen Film?

Scheinbar!

Es wird gerade über Art. 6 bzw. Art. 7 der Richtlinie diskutiert, nicht aber über § 7 des SGB II,. Zwinkernd

trixie
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #17 - 02.07.2008 um 13:18:07
 
Mick schrieb am 02.07.2008 um 11:43:16:
ist zwar nicht mein Rechtsgebiet, aber § 7 SGB II wurde doch extra geändert, um dem Missbrauch vorzubeugen??


mal unabhängig davon, ob 7 I Satz 2 in Bezug auf Unionsbürger nicht ohnehin wirkungslos ist, dürfte der deutsche Staat einen Unionsbürger wohl kaum schlechter stellen als einen (abgelehnten) Asylbewerber oder einen "Illegalen". Wenn also selbst SGB XII-Leistungen nicht in Frage kommen sollten, dann doch zumindest AsylbLG.

Irgendwas geht also immer - die Details müssten von den zuständigen Gerichten noch entwickelt werden.

Muleta
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