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Frage zum Orientirungskurs (Gelesen: 4.554 mal)
Krisztian
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16.11.2007 um 16:23:17
 
Hallo,

Ich hätte eine dringende Frage. Ich arbeite und lebe in Deutschland seit 2001 als IT Ingenieur mit Rumänische Staatsgehörigkeit. Ich möchte mich bald Einbürgern lassen nach § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG,
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/einbuergerung.html .

Beim Ausländeramt sagte man mir dass Ich dafür an einem Integrationskurs teilnehmen soll. Falls Ich die Zertifikat Deutsch Sprachtest besitze, sollte Ich an einem Orientirungskurs als EU-Bürger teilnehmen?
Ich habe bei BAMF Seite gelesen dass als EU-Bürger keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs habe:
http://www.integration-in-deutschland.de/cln_011/nn_283594/SubSites/Integration/...
.
Meine Frage wäre: Soll Ich mich mit einer Zertifikat Deutsch Sprachtest bei einem Orientirungskurs anmelden? Brauche Ich einen Orientirungskurs als EU-Bürger überhaupt?

Falls Ja. Ich habe noch das gefunden:

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#43.3

"(2a) Von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs sind Ausländer ausgenommen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzen, wenn sie nachweisen, dass sie bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Erlangung ihrer Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigte an Integrationsmaßnahmen teilgenommen haben."

So Ich denke als EU-Bürger bin Ich schon orientiert und brauche keinen Orientierungskurs oder ?  Schockiert/Erstaunt


Gruss,
Christian
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« Zuletzt geändert: 16.11.2007 um 16:36:27 von Krisztian »  
 
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Antwort #1 - 16.11.2007 um 19:00:58
 
Krisztian schrieb am 16.11.2007 um 16:23:17:
So Ich denke als EU-Bürger bin Ich schon orientiert und brauche keinen Orientierungskurs oder ?

Geht es nun nur um den Kurs oder um die Verkürzung
der erforderlichen Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung?

Siehe dazu auch hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/bes_int.htm
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Krisztian
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Antwort #2 - 16.11.2007 um 20:13:43
 
es geht nur um die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung von acht Jahren auf sieben Jahre .

Christian
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Antwort #3 - 16.11.2007 um 20:28:28
 
Nun, wie du dem obigen Link entnehmen kannst, ist
dazu entweder ein Integrationskurs erforderlich,
oder eben besondere Integrationsleistungen.
Einfach nur "normal" integriert zu sein, genügt für eine
Verkürzung nicht aus, denn das ist ja sowieso Voraus-
setzung für die Einbürgerung.
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Krisztian
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Antwort #4 - 19.11.2007 um 15:00:59
 
Ralf schrieb am 16.11.2007 um 20:28:28:
Nun, wie du dem obigen Link entnehmen kannst, ist
dazu entweder ein Integrationskurs erforderlich,
oder eben besondere Integrationsleistungen.
Einfach nur "normal" integriert zu sein, genügt für eine
Verkürzung nicht aus, denn das ist ja sowieso Voraus-
setzung für die Einbürgerung.



Danke für die Antwort Ralf. Noch eine Frage. Der Integrationskurs sieht folgendes aus:

Integrationkurs= Sprachekurs (600 Stunden) + Orientirungskurs (40 Stunden)

Ich habe schon einen Sprachekurs besucht aber Ich weiss nich warum sollte Ich mich an einem Orientirungskurs melden wenn das folgende Gesetz gibt :

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#43.3

"(2a) Von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs sind Ausländer ausgenommen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzen, wenn sie nachweisen, dass sie bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Erlangung ihrer Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigte an Integrationsmaßnahmen teilgenommen haben."

Ich komme aus EU. Sollte Ich zurück nach Rumänien reisen und da an einem Integrationkurs teilnehmen ? Das macht keinen Sinn... oder?


Gruss
Cristian

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Antwort #5 - 19.11.2007 um 19:29:38
 
Guten Abend, Krsztian,

Krisztian schrieb am 19.11.2007 um 15:00:59:
"(2a) Von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs sind Ausländer ausgenommen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzen
  Soweit, so gut - das ist aber nicht das Gleiche wie:
Krisztian schrieb am 19.11.2007 um 15:00:59:
Ich komme aus EU.
  Zwinkernd

Krisztian schrieb am 19.11.2007 um 15:00:59:
Ich zurück nach Rumänien reisen und da an einem Integrationkurs teilnehmen ? Das macht keinen Sinn... oder? 


Macht es wirklich nicht, und ist auch gar nicht nötig - Nimm einfach hier in Deutschland an einem Orientierungskurs (nur die IMHO 30 Stunden) teil - das ist in einer Woche erledigt -, und lass Dir das bestätigen - mehr ist nicht notwendig, wenn Du die B 1 - Sprachkenntnisse schon anderweitig erworben und nachweisen kannst.

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Antwort #6 - 20.11.2007 um 16:23:48
 
schweitzer schrieb am 19.11.2007 um 19:29:38:
Macht es wirklich nicht, und ist auch gar nicht nötig - Nimm einfach hier in Deutschland an einem Orientierungskurs (nur die IMHO 30 Stunden) teil - das ist in einer Woche erledigt -, und lass Dir das bestätigen - mehr ist nicht notwendig, wenn Du die B 1 - Sprachkenntnisse schon anderweitig erworben und nachweisen kannst.

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Ok Danke Schweitzer!

Gruss
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