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Mehrstaatlichkeit CRO, BiH & Deutschland- kein Problem, ODER? (Gelesen: 5.388 mal)
tschavo1
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20.11.2007 um 01:35:21
 
Ich habe die kroatische und (wohl) auch die bosnische Staatsbürgerschaft. Bei letzterem bin ich mir nicht ganz sicher. Zudem eine Einbürgerungszusicherung für Deutschland.

Deutschland hält eine Ausbürgerung bei Kosten über 1278 Euro- bin Student - für unzumutbar.

Wenn ich richtig rechne, übersteigt man diese Summe doch, wenn man beide Staatsangehörigkeiten abgibt.

1. Kroatien (518 Euro, plus ca. 60 Euro Übersetzungen und Beglaubigung)

2. Bosnien (250+409 Euro, plus 150 Euro - laut BiH-Botschaft - Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag auf Entlassung)

Allein das übersteigt schon die Grenze.
Hinzu kommen noch die Reisekosten als auf die Übersetzungen von Dingen wie Geburtsurkunde.

Sehe ich das richtig oder mache ich in meiner Rechnung einen Fehler?


PS: Weiß jemand wie es ist, wenn man den kroatischen Pass bereits abgegeben hat und noch belegen muss, dass man kein Bosnier ist? Die Konsulate in Deutschland führen darüber so weit ich weiß keine Notiz. Wie soll man denn ohne gültigen Pass nach BiH kommen, um das zu überprüfen?
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Antwort #1 - 20.11.2007 um 02:10:42
 
tschavo1 schrieb am 20.11.2007 um 01:35:21:
PS: Weiß jemand wie es ist, wenn man den kroatischen Pass bereits abgegeben hat und noch belegen muss, dass man kein Bosnier ist? Die Konsulate in Deutschland führen darüber so weit ich weiß keine Notiz. Wie soll man denn ohne gültigen Pass nach BiH kommen, um das zu überprüfen?


ein Paar Fragen!

1. wo hast du den kroatischen Pass abgegeben und wieso,ist der schon entwertet?
2.hast du schon die Entlassung aus Kroatien  bekommen?
3.wenn Antwort 2. Frage ja,wann hat die Einbürgerungsbehörde gesagt dass du den Nachweis bringst,dass du kein Bosnier bist,bevor du entlassung aus Kro. bekommen hast oder danach?

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Antwort #2 - 20.11.2007 um 02:32:39
 
kroatischer pass ist noch nicht abgegeben,
habe aber nen bescheid, dass ich binnen 15 tagen ins konsulat kommen soll.
dort wird er dann wohl entwertet - und ich habe nix.

die deutschen behörden haben vorher gesagt, dass ich einen nachweis bringen soll über ausbürgerung aus bih+cro.
habe mich nicht um die bosnische ausbürgerung gekümmelt, weil ich keinen bosnischen pass habe.
aber wie ich jetzt hier lese, werde wohl bosn. staatsbürger sein - weil 2 kroatische bosnier als eltern.

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Antwort #3 - 20.11.2007 um 09:21:38
 
tschavo1 schrieb am 20.11.2007 um 01:35:21:
Deutschland hält eine Ausbürgerung bei Kosten über 1278 Euro- bin Student - für unzumutbar.

Wenn ich richtig rechne, übersteigt man diese Summe doch, wenn man beide Staatsangehörigkeiten abgibt.

1. Kroatien (518 Euro, plus ca. 60 Euro Übersetzungen und Beglaubigung)

2. Bosnien (250+409 Euro, plus 150 Euro - laut BiH-Botschaft - Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag auf Entlassung)

Allein das übersteigt schon die Grenze.
Hinzu kommen noch die Reisekosten als auf die Übersetzungen von Dingen wie Geburtsurkunde.

Sehe ich das richtig oder mache ich in meiner Rechnung einen Fehler? 

Das siehst du imho nicht richtig, der Betrag gilt pro Staatsbürgerschaft, nicht für alle zusammen.

Auch sind Reiskosten nicht einzurechnen, genauso wie die Kosten für die Ausstellung eines Passes. Vielleicht akzeptiert deine EBH die Übersetzungskosten, am besten mit der EBH abklären.
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Antwort #4 - 20.11.2007 um 11:50:12
 
tschavo1 schrieb am 20.11.2007 um 02:32:39:
kroatischer pass ist noch nicht abgegeben,
habe aber nen bescheid, dass ich binnen 15 tagen ins konsulat kommen soll.
dort wird er dann wohl entwertet - und ich habe nix.

die deutschen behörden haben vorher gesagt, dass ich einen nachweis bringen soll über ausbürgerung aus bih+cro.
habe mich nicht um die bosnische ausbürgerung gekümmelt, weil ich keinen bosnischen pass habe.
aber wie ich jetzt hier lese, werde wohl bosn. staatsbürger sein - weil 2 kroatische bosnier als eltern.



gott sei dank!!!
ruf zur sicherheit bei dem kroatischen konsulat mal an und frage ob du den bescheid später abholen kannst .dass wäre möglich glaube ich.
hast du die 2-te einbürgerungszusicherung von den deutschen behörden auch bekommen?
dass du keinen bosnischen pass hast,bedeutet nicht dass du kein bosnier bist.
naja,aber gut dass du deinen kroatischen Pass noch nicht abgegeben hast,ich meine ist gut dass du noch kroate bist.du kannst auch auf die bosnische staatsangehörigkeit verzichten,und das kostet ca.250 Eur.und geht wesentlich schneller als ausbürgerung.

Änderung:
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tschavo1 schrieb am 20.11.2007 um 02:32:39:
weil 2 kroatische bosnier als eltern.



du meinst natürlich bosnische Kroaten Zwinkernd

...
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« Zuletzt geändert: 20.11.2007 um 20:21:34 von Tippi »  
 
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Antwort #5 - 20.11.2007 um 12:15:19
 
was meinst du mit 2-te einbürgerungszusicherung?

wo ist denn der genaue unterschied zwischen bosnischer ausbürgerung und dem verzicht?

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein    Tippi


ja, bosnische kroaten  Zwinkernd

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« Zuletzt geändert: 20.11.2007 um 20:22:53 von Tippi »  
 
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Antwort #6 - 20.11.2007 um 12:26:27
 
tschavo1 schrieb am 20.11.2007 um 12:15:19:
was meinst du mit 2-te einbürgerungszusicherung?

wo ist denn der genaue unterschied zwischen bosnischer ausbürgerung und dem verzicht?


hier im Forum habe mehmals gelesen das die doppelstaatler 2 einbürgerungszusicherungen bekommen...für jede staatsangehörigeit eine.

der unterschied zwischen ausbürgerung und verzicht (ich gehe mal davon aus dass das bosnische staatsangehörigkeitsgesetz dem von kroatien ähnlich ist) ist dass bei verzicht du schon eine andere staatangehörigkeit haben musst,in diesem Fall,die kroatische.
das geht glaube ich viel viel schneller,und kostet "nur" 250 eur.
nur die ganze sache hat einen hacken,du musst die bosnische papiere haben(pass,ausweiss etc.)
nur das blöde daran dass man viele dokumente nur vor ort,also in bosnien bekommt....
nachlesen kannst du hier(in deutscher sprache)

Änderung:
Ich füge deinen Link hier ein    Gruß  Tippi


ink vergessen Durchgedreht

http://www.botschaftbh.de/deu/index.htm
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« Zuletzt geändert: 20.11.2007 um 20:23:54 von Tippi »  
 
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Antwort #7 - 20.11.2007 um 12:33:33
 
oh mann, echt kompliziert.
ich hab null papiere aus bosnien!
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Antwort #8 - 20.11.2007 um 12:41:05
 
hast du jemanden dort,der dass für dich erledigen kann?
das ist alles so kompliziert vor allem,wegen der JMBG....wenn es so ist wie in kroatien,bekommt ,man die nur vor ort,bei der polizei,dafür braucht man aber den   Staatsangehörigkeitsbescheinigung von Bosnien und Herzegowina...(in Kro ist das Domovnica)
weil ohne jmbg,keine papiere

Änderung:
und noch ein Folgepost, ca. 1 Minute später    Tippi


wie lange hast du auf kroatische entlassung gewartet?
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« Zuletzt geändert: 20.11.2007 um 20:24:52 von Tippi »  
 
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Antwort #9 - 20.11.2007 um 12:48:05
 
8 monate ca.
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Antwort #10 - 20.11.2007 um 12:53:38
 
so schnell,besonders bei männern Zwinkernd
meine steht auch zur abholung bereit,aber ich warte bis januar,ich will noch zum weihnachten verreisen
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Antwort #11 - 20.11.2007 um 12:56:54
 
hast du beim konsulat angerufen und gesagt, dass du die ausbürgerung später abholen willst oder wie war das?

hast du zudem nen bosnischen pass (gehabt)?
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Antwort #12 - 20.11.2007 um 13:29:43
 
tschavo1 schrieb am 20.11.2007 um 12:56:54:
hast du beim konsulat angerufen und gesagt, dass du die ausbürgerung später abholen willst oder wie war das?

hast du zudem nen bosnischen pass (gehabt)?


ne meine steht in zagreb bei der polizei,mein anwalt holt die ab,aber wenn es dort klapt,sehe ich keinen grund dass es hier auch nicht klappt,die entlassungsurkunde verliert seine gültigkeit nicht oder?

nein,nix bosnien,kein bosnischer pass Augenrollen
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Antwort #13 - 20.11.2007 um 14:21:33
 
Hi!

Small-Talk bitte per PN!

Ansonsten:
maki schrieb am 20.11.2007 um 09:21:38:
der Betrag gilt pro Staatsbürgerschaft, nicht für alle zusammen. 

Das ist so nicht ganz richtig. Sofern die Kosten für die
Entlassung aus mehreren Staatsangehörigkeiten zu-
sammen die Zumutbarkeitsgrenze übersteigen, wird
üblicherweise nur die Entlassung aus einer StA gefordert,
und zwar die aus der effektiven Staatsangehörigkeit.
Das dürfte in diesem Fall die kroatische sein.

Dass erst mal überhaupt geklärt werden muss, welche
Staatsangehörigkeiten denn nun bestehen, steht auf
einem anderen Blatt.
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Antwort #14 - 20.11.2007 um 14:42:39
 
Ralf schrieb am 20.11.2007 um 14:21:33:
Hi!

Small-Talk bitte per PN!


Dass erst mal überhaupt geklärt werden muss, welche
Staatsangehörigkeiten denn nun bestehen, steht auf
einem anderen Blatt.


es tut mir leid,kommt nie wieder vor weinend weinend weinend

nur ne frage,

Nun die EBH hat ihm schon von Anfang an gesagt, dass er den Nichtbesitz nachweisen muss.Er hatte genug zeit dafür.
wenn er jetzt die Entlassunsurkunde abholt und den kroatischen Pass jetzt abgibt
dann kann er nicht nach Bosnien um den Bescheid über de Nichtbesitz der bosnischen Staatsangehörigeit zu holen.kann im die  EBH jetzt sagen,ha,selber schuld,du hattest genug zeit

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