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Einbürgerung nach der Heirat (Gelesen: 1.843 mal)
ben15
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Beiträge: 13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach der Heirat
19.11.2007 um 16:37:46
 
Hallo an allen!
Ich lebe seit nun 8jahre in DE und besitze §16.Wollte schon eienen Antrag auf Einbügerung stellen aber es war nicht möglich. Habe mit meiner Freundin(DE) gesprochen und sie ist bereit für die Heirat. Meine Fragen;
Muss ich nach der Heirat trotz dass ich hier seit 8jahren wohne,mind.2 jahre warten bis ich einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann?
oder
Kann ich direkt nach der Heirat einen Antrag auf Einbürgerung stellen?

Habe bis jetzt mehr als genug Rente Versicherung geleistet.
Würde mich auf ein paar tipps freuen.vielen Dank..
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 19.11.2007 um 17:25:47
 
Studienzeiten werden nicht in allen Bundesländern als rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt akzeptiert. Du solltest Dich in einem persönlichen Gespräch bei Deiner EBH über die Möglichkeiten einer Einbürgerung informieren lassen.
Zudem findest Du oben unter "Einbürgerung" die notwendigen Gesetzestexte und Erläuterungen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.11.2007 um 17:40:31
 
Wenn die EB nach $ 9 StAG erfolgen soll, muss die Ehe mit einer Deutschen mind. 2 Jahre bestehen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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laeticia
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Beiträge: 39
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.11.2007 um 10:05:33
 
soweit ich weiß wenn du in einem Bundesland bist, wo die Studienzeiten voll angerechnet werden( wie Berlin) dann kannst du gleich nach der Hochzeit einen Antrag stellen(vorrausgesetzt den entsprechenden Aufenthalt kriegst du auch gleich danach)
aber falls du in München bist(Bayern) dann wirst du wirklich 2 Jahre warten müssen aber wie gesagt ich bin keine Expertin am besten gleich nach der hochzeit die EBH aufsuchen oder auf die Expertenmeinung hier warten denn Sie wissen alles:)

lg
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ben15
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Beiträge: 13
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.11.2007 um 16:11:32
 
Hallo Alle!
Danke für die infos.Ich wohne in Berlin.Wenn ich richtig verstanden habe,werden in der regeln die studien zeit angerechnet.Ich werde trotzdem zum Bürgeramt gehen um infos zu kriegen.Danke nochmal..
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